Regierungsprogramm 2020 „Aus Verantwortung für Österreich“
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AT / Politik: IEF-Analyse des Regierungsprogramms Teil 2

IEF, 13.02.2020 – Im zweiten Teil der Analyse des Regierungsprogramms geht Biopolitikerin Dr. Stephanie Merckens vom Institut für Ehe und Familie (IEF) auf die Themen Gender, Bildung, Sexualpädagogik, Ehrenamt, Gesundheit, Pflege und Pensionen ein.

Dr. Stephanie Merckens vom Institut für Ehe und Familie (IEF) hat das 326 starke Regierungsprogramm für Sie analysiert. In unserem Beitrag vom 31.1.2020 widmete sie sich in einem ersten Teil den Bereichen Menschenwürde, Ehe, Familien, Leihmutterschaft, Reproduktionsmedizin und Frauenpolitik. Nun geht es um Gender, Bildung, Sexualpädagogik, Ehrenamt, Gesundheit, Pflege und Pensionen. Das gesamte Regierungsprogramm im Wortlaut finden Sie hier:

Ad Gender:

Neben weiteren Anstrengungen zur Gleichstellung der Geschlechter soll insbesondere das Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) G 77/2018 umgesetzt werden. Mit diesem Urteil übernahm der VfGH die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), demnach sich aus Art 8 EMRK das verfassungsmäßig geschützte Recht von Personen mit alternativen Geschlechtsidentitäten ableite, nicht nur nicht als „männlich“ oder „weiblich“ eingetragen zu werden (Abwehrrecht), sondern auch die Eintragung einer Bezeichnung zu beantragen, die deutlich macht, dass sich die Person keiner der konventionellen Geschlechter zugehörig fühlt (Anspruchsrecht). Wie das IEF bereits in seinem Beitrag vom 11.1.2018 berichtet hat, war daraufhin zwar keine Gesetzesänderung des Personenstandsrechts notwendig, dennoch ergab sich administrativer Handlungsbedarf, da der VfGH den Begriff „Geschlecht“ in § 2 Abs 2 Z 3 Personenstandsgesetz (PStG 2013) dahingehend interpretierte, dass er nicht nur die binären biologischen Geschlechter „männlich“ und „weiblich“ umfasse, sondern auch die individuell empfundene Geschlechtsidentität einer Person, die davon abweichen kann. Mit 20.12.2018 erging sodann ein Erlass des Innenministeriums an alle Ämter der Landesregierung sowie die MA 35 und 63 in Wien, demnach fortan bei der Angabe des Personenstanddatums „Geschlecht“ die Eintragung einer Kategorie „divers“ sowie einer Kategorie „offen“ eingeräumt werden solle, insofern einschlägige medizinische Gutachten für das Vorliegen einer Variante der Geschlechtsentwicklung (VdG) vorgezeigt werden können. Unter einer Variante der Geschlechtsentwicklung soll die medizinisch nicht eindeutige Zuordnung einer Person zum männlichen oder weiblichen Geschlecht aufgrund einer atypischen Entwicklung des biologischen (chromosomalen, anatomischen und/oder hormonellen) Geschlechts verstanden werden.

Gemeinhin könnte man daher davon ausgehen, dass das VfGH-Urteil bereits umgesetzt ist. Allerdings scheint der Erlass nur Menschen mit einer intersexuellen Ausprägung zu erfassen, im Unterschied zu transsexuell ausgeprägten Personen. Bei Transsexualität ist die biologische Entwicklung eindeutig zuordenbar, nicht jedoch die psychische. Auch Transsexualität fällt unter den Begriff der individuell empfundenen Geschlechtsidentität. Hier könnte also noch Umsetzungsbedarf gegeben sein. In beiden Fällen aber kann die Eintragung in „divers“ oder „offen“ an Bedingungen wie etwa die Vorlage einschlägiger medizinischer Gutachten gebunden werden.

Ad Bildung allgemein:

Nicht unerwartet setzt die neue Regierung auf den Ausbau von Ganztagsschulen bei gleichzeitigem Erhalt der Wahlfreiheit und das Erreichen der umstrittenen Barcelona-Ziele, bei denen es v.a. auch um die externe Kinderbetreuung für unter 3-Jährige geht. Zusätzlich werden aber auch wichtige Akzente in Richtung Entlastung des Lehrkörpers durch zusätzliches unterstützendes Personal gesetzt. Insbesondere soll es hier auch zu einer Konsolidierung unterschiedlicher Aufgaben des Unterstützungspersonals kommen, damit sich Pädagogen bestmöglich auf den Unterricht konzentrieren können. Angedacht ist auch der Ausbau der Ferienbetreuung und des Sommerunterrichts etwa durch Lehramtsstudenten, um Eltern in der Schulferienzeit zu entlasten.

Um der steigenden Zahl von Jugendlichen entgegenzuwirken, die nicht mehr sinnerfassend lesen können, wird – wie bereits unter der alten Regierung angekündigt – von einer reinen „Schulpflicht“ auf eine „Bildungspflicht“ umgeschwenkt. Das bedeutet, dass Jugendliche erst dann das Bildungssystem verlassen dürfen, wenn sie gewisse Mindeststandards erreicht haben. Dafür sollen sie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Zeit haben. Betont wird, dass dies für alle in Österreich lebenden Jugendlichen gilt. Es ist daher davon auszugehen, dass damit sowohl Jugendliche ohne österreichische Staatsbürgerschaft gemeint sind, wie auch Jugendliche mit besonderem Förderbedarf bzw. speziellen Bedürfnissen.

Im Schulalltag klagen Lehrkräfte häufig darüber, dass es gerade bei jenen Kindern, die mehr Unterstützung bräuchten, oft schwierig ist, mit den Eltern in Kontakt zu kommen. Eltern erscheinen nicht zu den angebotenen Elterngesprächen oder nehmen Informationsangebote nicht wahr. Zudem fällt gerade bei leistungsschwachen Kindern oder Kindern mit größerem Integrationsbedarf schneller auf, wenn das Fernbleiben vom Unterricht von Eltern zu großzügig entschuldigt bzw. sogar gefördert wird. Angesichts dieser Problemlage motiviert das Vorhaben, den bestehenden Strafrahmen bei Vernachlässigung von bereits bestehenden gesetzlich definierten elterlichen Pflichten gegenüber der Schule zu erhöhen. Zu begrüßen ist, dass auch weitere Mitwirkungspflichten gesetzlich definiert werden sollen und bei Nicht-Erfüllung auch vor Verwaltungsstrafen nicht zurückgeschreckt wird, falls andere Maßnahmen nicht greifen.

Ad Sexualpädagogik:

Während der vergangenen Regierungsperiode zeigte sich an der Diskussion um den Verein TeenSTAR, dass es insbesondere aber nicht nur im Bereich der Sexualpädagogik an öffentlichen Schulen Klärungsbedarf u.a. bei der Zusammenarbeit mit externen Vereinen gibt. Die neue Regierung will daher beschleunigt einen bundesweiten Kriterienkatalog für alle extern hinzugeholten Fachkräfte und Vereine erstellen. Dabei soll der Fokus auf geschlechtersensible Mädchen- und Burschenarbeit gelegt werden, mit dem Ziel, Kinder und Jugendliche aus patriarchalen Milieus zu stärken und ihre Selbstbestimmung zu fördern. In Bezug auf Sexualpädagogik sollen sowohl Qualitätskriterien für die Sicherung einer weltanschaulich neutralen, wissenschaftsbasierten Sexualpädagogik wie auch ein Akkreditierungsverfahren für externe Vereine erarbeitet werden. Zudem sollen Regeln zur Anwesenheit der Lehrkräfte definiert werden. Auch dem bisherigen Mangel in der Ausbildung der Lehrkräfte in dieser Thematik soll begegnet werden.

Die Wortwahl in diesem Kapitel lässt vieles offen. Oberflächlich betrachtet ist gegen einen weltanschaulich neutralen, wissenschaftsbasierten Katalog von Qualitätskriterien nichts einzuwenden. Fraglich ist allerdings, wie die weltanschauliche Neutralität hier erreicht werden soll. Das Bildungsministerium selbst sieht die vom WHO-Regionalbüro für Europa gemeinsam mit der deutschen Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BzGA) herausgegebenen Standards für Sexualaufklärung in Europa als sakrosankt an und stellt sich bis dato gegenüber durchaus ernstzunehmender Kritik daran taub. Fast das gesamte, tatsächlich nicht sehr mannigfaltige Ausbildungsangebot von Lehrkräften und Sexualpädagogen in Österreich baut auf einer einzigen, alles andere als weltanschaulich neutralen Richtung in der Sexualpädagogik auf, die u.a. unter den Namen „Sexualpädagogik der Vielfalt“, „neo-emanzipatorische Sexualpädagogik“ oder „kritisch-reflexive Sexualpädagogik“ firmiert. Geprägt ist diese Richtung von der Annahme, dass Sexualität nicht als biologisch determiniertes Verhalten, sondern als historisch sich verändernde und sozial geprägte Dimension des Menschseins verstanden wird, wie es etwa in den Grundsätzen der Plattform sexuelle Bildung heißt. Daraus folgt die Ablehnung eines vorgegebenen biologischen Geschlechts (Englisch: sex) hin zur Orientierung an einer sich wandelnden sexuellen Identität und einem sozialen Geschlecht (Englisch: gender). Leitfaden ist eine überzeichnete Betonung des subjektiven Wohlbefindens und der Lusterfüllung.

Die Kritik an dieser Richtung der Sexualpädagogik kommt von ideologisch sehr unterschiedlichen Seiten, bemängelt aber unisono den Abbau von Schamgrenzen von Kindern und die dadurch erst recht steigende Missbrauchsgefahr. Angesichts des immer stärker verbreiteten Pornokonsums von Jugendlichen auf der einen Seite und der immer geringeren Körperkenntnis junger Mädchen auf der anderen Seite, wäre es höchst an der Zeit, die sich in den letzten 30 Jahren als federführend entwickelte Sexualpädagogik der Vielfalt kritisch zu hinterfragen und neue Wege einzuschlagen. Bisher sieht es allerdings nicht danach aus, als ob die neue Regierung sich inhaltlich kritisch mit der Materie beschäftigen will. Viel eher gewinnt man den Eindruck, dass bei Erstellung der Kriterien abermals bloß Vertreter der umstrittenen Sexualpädagogik der Vielfalt eingebunden werden sollen.

Ad Ehrenamt:

Aufhorchen lässt die Wertigkeit, die die neue Regierung scheinbar dem Ehrenamt einräumen möchte. Insbesondere sollen mehrere Initiativen gesetzt werden, um den gesellschaftlichen Beitrag Ehrenamtlicher sichtbarer zu machen. Mit einem eigenen Satellitenkonto in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) soll die wirtschaftliche Bedeutung von gemeinnütziger, zivilgesellschaftlicher und freiwilliger Arbeit deutlich gemacht werden. Zudem sollte auch die Zeiterhebungsstudie dazu beitragen, einen besseren Eindruck über die nicht erwerbstätig geleistete Arbeit in Österreich zu bekommen.

Ad Gesundheitspolitik:

Im Bereich der Gesundheitspolitik widmet man sich insbesondere dem Ärztemangel und der Frauengesundheit. Hier wird speziell am Ausbau der Gender-Medizin festgehalten. Erfreulich ist, dass in diesem Zusammenhang explizit auch verstärkt Maßnahmen zur Unterstützung von werdenden Müttern gesetzt werden sollen. Dazu passt und freut der geplante Ausbau der „Frühen Hilfen“, einem 2016 gestarteten Netzwerk unterschiedlichster Gesundheitsberufe und -einrichtungen, durch das Schwangere, Kinder (0 bis 3 Jahre) und Familien in schwierigen Ausgangslagen erreicht und unterstützt werden sollen. Durch koordinierte Zusammenarbeit sollen Familien mit Unterstützungsbedarf gezielt gefördert und betreut werden. Sehen Sie dazu auch das kurze Erklärungsvideo von Frühe Hilfen.

Hoffnung gibt auch der geplante Ausbau von Therapieoptionen im Bereich der psychotherapeutischen Betreuung sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern. Der Ausbau des Mutter-Kind-Passes zu einem Eltern-Kind-Pass bis zum 18. Lebensjahr sollte helfen, die Gesundheitsversorgung von Kindern länger und effektiver begleiten zu können. Die Forderung nach einer allgemeinen Impflicht wurde von der Regierung nicht übernommen. Der mittlerweile auch Mitmenschen gefährdenden, steigenden Impfskepsis scheint die Regierung aber durch bessere Information und Beratungen im Rahmen der Eltern-Kind-Pass Versorgung begegnen zu wollen.

Ad Pflege:

Mit der Aufnahme der Palliativpflege und Hospizversorgung in die Regelfinanzierung begegnet die Regierung einer jahrzehntelangen Forderung der Palliativ- und Hospizanbieter. Fraglich ist allerdings, was unter dem Terminus „Regelfinanzierung“ zu verstehen ist. Auf die konkrete Umsetzung kann man daher mit Spannung warten. Näheres kann man sich da schon unter der Ausweitung der Möglichkeiten der Selbst- und Weiterversicherung als pflegende Angehörige vorstellen. Besonders konkret und wahrscheinlich effektiv klingt hier das Vorhaben der automatischen Information über die Pensionsversicherungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige im Zuge der Pflegegeldzuerkennung. Ebenso freut das Vorhaben, alle Pflegeberufe in die Mangelberufsliste aufnehmen zu wollen.

Ad Behinderung:

Im Zusammenhang mit dem Themenkomplex Behinderung erkennt man abermals den Wunsch nach Entbürokratisierung und Vereinfachung von administrativen Wegen. Helfen soll auch hier die Schaffung eines One-Stop-Shops als Schnittstelle zwischen AMS, Sozialministeriumservice (SMS), Ländern und Sozialversicherung, bei dem alle Fragen von Hilfsmitteln, Heilbehelfen, persönlicher Assistenz, Beratung, bis hin zu Begleitung und Betreuung geklärt werden können sollen. Neben einer Entbürokratisierung des Zugangs zu Heilbehelfen und Hilfsmitteln sollte man sich auch von der Neubewertung der Einstufung nach betreuendem, pflegerischem und medizinischem Bedarf unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung Entlastung erhoffen können.

Ad Pensionen:

Hier übernimmt die Regierung eine Forderung verschiedener Frauenpolitikerinnen (das IEF hat berichtet) und will das automatische Pensionssplitting umsetzen. Konkret soll es zwischen Eltern automatisch zur Aufteilung der zusammengerechneten Beitragsgrundlagen beider Elternteile und einer Gutschrift auf dem jeweiligen Pensionskonto zu jeweils 50% kommen. Die Möglichkeit des Pensionssplittings gab es schon bisher, musste aber gesondert beantragt werden und fand nur geringen Zulauf. Nunmehr soll es umgekehrt sein: Wer kein automatisches Pensionssplitting möchte, hat befristet die Möglichkeit aus dieser Regelung auszusteigen.

Für Paare ohne Kinder und mit Kindern über 10 Jahren soll es zudem die Möglichkeit eines freiwilligen Pensionssplittings geben.“ (StM)

Zum IEF-Schwerpunkt Regierungsprogramm geht es hier.

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