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3. IEF-Berater Jour Fixe 2019: Wohnungsvergabe im kommunalen Wohnbau Wien (Gemeindewohnungen und geförderte Wohnungen)

Leistbares Wohnen in Wien – Die Wohnungsvergabe im kommunalen und geförderten Wohnbau war Thema beim 3. Berater-Jour fixe am 23.09.2019 und sorgte für anregende Diskussionen. Mag. Isabella Jandl, Prokuristin beim Wohnservice Wien informierte umfassend und stellte sich den zahlreichen Fragen der Teilnehmer.

Das neue Wiener Wohnticket mit begründetem Wohnbedarf ersetzt künftig den Vormerkschein von Wiener Wohnen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich mit dem neuen Wiener Wohnticket bei der Wohnberatung Wien, einer Serviceeinrichtung des Wohnservice Wien, für eine geförderte und/oder Gemeindewohnung eintragen:

  • Vollendung des 17. Lebensjahres
  • zwei Jahre Hauptwohnsitz an der aktuellen Adresse in Wien (Einreichadresse)
  • Österreichische StaatsbürgerInnen oder diesen Gleichgestellte
  • Unterschreitung der Einkommensgrenze

Für Gemeindewohnungen, SMART-Wohnungen (Kleinfamilien, Paare und Singles) sowie Wohnungen aus der Wiedervermietung mit einem Eigenmittelanteil unter EUR 10.000 ist zusätzlich ein begründeter Wohnbedarf erforderlich:

  • Überbelag: die derzeitige Wohnung ist für die darin lebende Personenanzahl (Kernfamilie) zu klein
  • Hausstandsgründung (JungwienerInnen unter 30 Jahren)
  • Personen mit besonderen Bedürfnissen
  • Krankheitsbedingter oder barrierefreier Wohnbedarf (fachärztl. Bestätigung)

Um wohn- und mietrechtliche Belange kümmert sich die Mieterhilfe, um besondere Härtefälle die Wohnungskommission. Diese beurteilt das Wohnungsansuchen und kann gegebenenfalls eine Ausnahme von den Vergaberichtlinien empfehlen. Derzeit leben rund 60 Prozent der WienerInnen  und Wiener in geförderten Wohnungen oder Gemeindewohnungen.

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