Konversionstherapie
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IE_FI / Gender: Psychotherapeuten in Sorge wegen Verbot von „Konversionstherapien“

IEF, 13.09.2021 – Vorstöße, ein möglichst umfassendes Verbot von „Konversionstherapien“ zu erlassen, wirken sich auf die Arbeit von Therapeuten aus.

Das Ministerium für Kinder, Gleichstellung, Behinderungen, Integration und Jugend in Irland hat ein Arbeitspapier zu einem angestrebten Verbot von „Konversionstherapien“ ausgearbeitet, das im Moment mit dem Gesundheitsministerium abgestimmt wird. Laut einem Artikel von The Irish Times gibt es Überlegungen, für das aktuelle Gesetz auf einen Gesetzesvorschlag des Senators Fintan Warfield der Partei Sinn Féin aus dem Jahr 2018 zurückzugreifen.

Sorge, „Kind mit dem Bade“ auszuschütten

In dem Gesetzesvorschlag wird „Konversionstherapie“ wie folgt definiert: „jegliche Übung oder Behandlung von jeglicher Person, die darauf abzielt, die sexuelle Orientierung, Genderidentität und/oder Ausdruck von Gender einer Person zu ändern, zu unterdrücken und/oder zu vernichten“.

Obwohl die Autoren des Artikels keinerlei Hehl aus ihrer Einstellung zu „Konversionstherapien“ machen und schon im ersten Satz darauf hinweisen, dass alleine der Gedanke daran „jedem anständigen Menschen einen Schauer über den Rücken laufen“ lasse, stellen sie im weiteren Verlauf des Artikels fest, dass sich durch das Gesetz massive Probleme für Therapeuten ergäben.

Besondere Sorgen bereitet ihnen die Formulierung „Genderidentität zu unterdrücken“, die die Gefahr in sich trage, das „Kind mit dem Bade“ auszuschütten, weil sie die „Offenheit, Effektivität und den Ethos“ aller Therapien im Gebiet der Genderidentität gefährden würden.

Genderidentität ist ungleich sexuelle Orientierung

Im weiteren Verlauf führen die Autorinnen, eine Psychotherapeutin, eine Allgemeinmedizinerin und eine Verhaltenstherapeutin anhand des Unterschieds von Genderidentität und sexueller Orientierung die Probleme des Gesetzesvorschlags näher aus. Da sich die sexuelle Orientierung im Gegensatz zur Genderidentität nicht verändere, bestehe für Therapeuten eine Gefahr gegen das Gesetz zu handeln, wenn sie mit ihren Patienten die vielschichtigen Ebenen der Genderidentität erforschten, welche vorwiegend auf Gefühlen beruhen würden. Warum diese Bedenken nicht für die sexuelle Orientierung gelten, lässt der Artikel allerdings offen.

Initiative will finnischen Erwachsenen freie Entscheidung verbieten

Eine Bürgerinitiative in Finnland, die ebenfalls auf ein Verbot von „Konversionstherapien“ abzielt, hat die erforderlichen 50.000 Unterschriften erhalten und muss daher im Parlament behandelt werden. In einem Artikel berichtet der Initiator Perttu Jussila, von seiner Motivation und wird auch mit Bedenken gegen das Gesetz konfrontiert.

Ein besonderer Knackpunkt ist hierbei der Versuch „Konversionstherapien“ nicht nur zu verbieten, wenn sie an Minderjährigen durchgeführt werden, sondern auch an Erwachsenen. Darauf angesprochen, dass eine solche Gesetzgebung eine freie Entscheidung von Erwachsenen einschränke, führt Jussila aus, dass es bei Menschenrechte nur „Schwarz und Weiß“ gebe und dass eine Einschränkung der freien Entscheidung von Erwachsenen zwar ein schwieriges juristisches Problem sei, aber es Beispiele aus anderen Ländern gebe, dass ein so umfassendes Verbot funktionieren könne.

Vorstöße, „Konversionstherapien“ zu verbieten, auch in Österreich

Auch in Österreich gibt es immer wieder Versuche, „Konversionstherapien“ zu verbieten (das IEF hat berichtet). Ein im Parlament bereits angenommener Entschließungsantrag, führte jedoch nicht zu einem Gesetz, da eine Arbeitsgruppe im Gesundheitsministerium zu dem Schluss kam, dass ein Verbot nicht notwendig sei, da Therapeuten im Fall von „reparativen“ Behandlungen gegen ihre Berufspflichten verstoßen würden.

Wie das IEF bereits berichtete ließ sich der Nationalratsabgeordnete Yannick Shetty, LBGTIQ+-Sprecher der Partei Neos, jedoch nicht von seinem Vorhaben abbringen und fordert weiterhin ein Verbot von „Konversionstherapien“. (MM)

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