
EU / Abtreibung: Ideologie statt demokratischem Diskurs
IEF, 09.04.2021 – EU Ausschüsse greifen Pro-Life-Organisationen an und wollen das Recht auf Abtreibung als Menschenrecht deklarieren.
Der EU Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM) hat bereits Ende Oktober letzten Jahres einen Berichtsentwurf über „die Situation der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte in der EU im Rahmen von Frauengesundheit“ vorgestellt. Der Bericht beinhaltet unter anderem zahlreiche Bezüge zu internationalen Verträgen, politischen Absichtserklärungen, Abschlussdokumenten von Internationalen Konferenzen, von UN Organen abgegebene Papiere – die meisten davon ohne rechtliche Verbindlichkeit. Der Entwurf zielt darauf ab, eine Entschließung im EU Parlament zu verabschieden, mit der sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte (SRHR) als Menschenrechte anerkannt werden sollten.
Ausschuss fordert die Abschaffung von Gewissensklauseln
SRHR ist ein kontroverser Begriff, wie das IEF bereits mehrfach berichtet hat. Sehen Sie dazu etwa auch das MAKA-Video mit Dr. Stephanie Merckens, in dem sie den Begriff erklärt.
SRHR wird immer wieder dazu benützt, um ein vermeintliches Recht auf Abtreibung zu proklamieren. Dies trifft auch auf den oben erwähnten FEMM-Bericht zu. Dieser fordert die EU-Mitgliedsstaaten auf, allen Frauen den Zugang zur Abtreibung zu gewährleisten, die Gewissenklauseln für medizinisches Personal als Hürde beim Zugang zur Abtreibung abzuschaffen und die umfassende Sexualerziehung in Einklang mit den WHO-Kriterien („Standards für die Sexualaufklärung in Europa“ des WHO-Regionalbüros für Europa) sicherzustellen. Restriktive Abtreibungsgesetze, die einen Schwangerschaftsabbruch nur unter engen Voraussetzungen erlauben würden, kämen einer Verletzung der Menschenrechte und geschlechtsspezifischer Gewalt gleich, so der FEMM-Bericht. Außerdem wird die Einschränkung des Zugangs zur Reproduktionstechnologie in dem Dokument als Verletzung von sexuellen und reproduktiven Rechten bezeichnet.
Abtreibungsregelungen fallen nicht in die Kompetenz der EU
An den Pranger gestellt werden in dem Entwurf auch Organisationen, die sich für das Recht auf Leben von Ungeborenen einsetzen. Sie würden mit ihren Kampagnen das demokratische Fundament der EU untergraben und gegen die Werte der Union verstoßen, heißt es in dem Dokument. Alle EU-Organe werden dazu aufgefordert, SRHR zu fördern und die EU Kommission wird angehalten, den „Backlash“ bei Frauenrechten zu verhindern. Antonia Holewik, Juristin am Institut für Ehe und Familie (IEF), wendet ein, dass obwohl in dem Dokument immer wieder auf die Werte und Prinzipien der EU verwiesen wird, es die Verfasser nicht zu stören scheint, dass die EU keinerlei Kompetenzen hat, sich in die Regelung der Abtreibung ihrer Mitgliedstaaten einzumischen.
Im April wird über die von den Ausschussmitgliedern eingebrachten Änderungsvorschläge und die finale Version des Berichtstextes im Ausschuss abgestimmt. Im Mai erfolgt dann eine Abstimmung im EU Parlament.
Ein Angriff auf Pro-Life-Organisationen in Europa
FEMM und der Sonderausschuss zur Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation (INGE), haben im März auch eigens eine Sitzung organsiert, bei der Pro-Life-Organisationen diskreditiert werden sollten. Die Kritik drehte sich vor allem um die ausländische Finanzierung einiger in Europa tätiger Lebensschutzorganisationen. Eine Teilnahme von Vertretern der angegriffenen Organisationen soll von den Veranstaltern verweigert worden sein, berichtet Grégor Puppinck, Präsident von ECLJ, einer der namentlich in der Sitzung genannten Organisationen. Unter den geladenen Gästen fanden sich hingegen u.a. die Regionaldirektorin der sich für das Recht auf Abtreibung einsetzenden International Planned Parenthood Federation (IPPF) European Network, Caroline Hickson, die bis 2020 als Präsidentin der französischen Organisation für Familienplanung tätige Véronique Sehier, und der Sekretär des Europäischen Parlamentarischen Forums für sexuelle und reproduktive Rechte (EPF), Neil Datta. Puppinck bezeichnet die Vorwürfe in seinem Interview anlässlich der Ausschusssitzung als höchst heuchlerisch, zumal die Redner in ihrem Einsatz für sexuelle und reproduktive Rechte ebenfalls von ausländischen Organisationen finanziert würden.
Die Ergebnisse der Sitzung sollen in einem eigenen parlamentarischen Bericht festgehalten werden, über den 2022 im EU Parlament abgestimmt werden soll.
Bedenkliche Ansätze bei EU Ausschüssen
Demokratie basiere auf einer Pluralität von Meinungen und einer offenen Debatte, kommentiert Holewik die gemeinsame FEMM- und INGE-Ausschusssitzung über die „ausländische Einflussnahme auf die Finanzierung von Anti-Choice-Organisationen“. Beides ließe die INGE- und FEMM-Sitzung vermissen. Weil Vertretern der Gegenposition die Teilnahme an der Sitzung verweigert wurde, sei ein offener Diskurs schlicht nicht möglich gewesen. Die Forderung nach Transparenz bei der Finanzierung sei grundsätzlich zu begrüßen, so Holewik weiter. Diese dürfe jedoch nicht einseitig als Kampfmittel gegen Lebensschutzorganisationen instrumentalisiert werden, sondern müsse sich an alle richten, also auch Pro-Choice-Organisationen. Ihr selektives Vorgehen argumentierten die Organisatoren der Sitzung damit, dass nur Pro-Life-Organisationen das Demokratie-Prinzip untergraben und gegen die Werte der EU verstoßen würden. Dieser Einwand sei aber besonders heuchlerisch, so Holewik. Denn gerade im Zusammenhang mit SHRH agierten u.a. auch FEMM und INGE nicht entlang der demokratisch legitimierten Linien, sondern verwischten bewusst die Grenzen zwischen geltendem Recht und politischen Absichtserklärungen. Es gäbe kein internationales Recht auf Abtreibung, so Holewik, und jene die etwas anderes behaupten, würden lediglich eine politische Agenda betreiben. Es sei regelrecht perfide, die eigene Unterwanderung der Rechtsstaatlichkeit zu verschleiern, indem man der Gegenseite diese Methode vorwirft, so die Juristin. (AH)