
HU / Abtreibung: Verpflichtendes Abhören von Embryo-Herztönen vor Abtreibung
IEF, 26.09.2022 – Ein neues Gesetz in Ungarn verpflichtet Frauen, vor einer geplanten Abtreibung die Herztöne ihres ungeborenen Kindes anzuhören.
In Ungarn können Frauen nach einer verpflichtenden Beratung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei abtreiben, in seltenen Fällen auch bis zur 24. Schwangerschaftswoche. Eine neue Regelung verschärft nun das Abtreibungsrecht in Ungarn. Das kürzlich in Kraft getretene und vor allem auf die konservative Oppositionspartei Mi Hazank zurückzuführende Gesetz verlangt von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen wollen, eine ärztliche Bescheinigung, dass diese die Herztöne ihres ungeborenen Kindes angehört haben. In ihrem Antrag auf Abtreibung müssen Frauen dann vorweisen, dass sie Faktoren zur Kenntnis genommen hätten, „die auf das Funktionieren der Lebensfunktionen des Embryos auf eindeutige Weise hinweisen“, so das Gesetz.
Gemischte Reaktionen
Lob für das Gesetz kommt vor allem von Anhängern der Mi-Hazank-Partei. „Eine Chance fürs Leben: Ab sofort hören Mütter auf den Herzschlag des Fötus“, so etwa Mi-Hazank-Abgeordnete Dora Duro. Anders reagierte etwa Amnesty International. Es handle sich hier um einen „besorgniserregenden Rückschritt“ und „ein schlechtes Zeichen“. Der Zugang zu legalen und sicheren Abtreibungen würde dadurch erschwert und durch die Neuregelung werde Druck auf Frauen aufgebaut, die sich bereits in einer schwierigen Lage befänden, so Aron Demeter, Sprecher von Amnesty International Ungarn.
Heartbeat-Bills und Schmerzmittel für Föten
Die aus Ungarn kommenden Maßnahmen zum Schutz des ungeborenen Lebens erinnern an andere Länder. So gibt es etwa die unter anderem von der EU stark kritisierten Heartbeat-Bills in einigen US-Bundesstaaten, die Abtreibungen verbieten, sobald der Herzschlag eines Kindes festgestellt wurde. Eine andere Herangehensweise an den Lebensschutz zeigt Irland. Dort stand ein Gesetzesentwurf in Diskussion, der verpflichtende Schmerzmittel für Föten vor einer Abtreibung vorsah. Die Gesetzesinitiatoren stützten sich dabei auf die wissenschaftliche Erkenntnis, dass Föten bereits ab der 12. Schwangerschaftswoche ein ausgeprägtes Schmerzempfinden hätten. Zum Beschluss des Gesetzes ist es bisher allerdings nicht gekommen.
Zu grausam?
Die verschiedenen Bemühungen um den Lebensschutz werden von Pro-Life-Gegnern immer wieder als „grausam“, „manipulativ“ und „gegen das Selbstbestimmungsrecht der Frau verstoßend“ dargestellt. Vielfach deuten sie jedoch einfach auf die Realität einer Abtreibung hin. Genau diese Realität hat auch schon viele ehemalige Abtreibungsärzte zum Umdenken gezwungen. So hat etwa Bernard Nathanson, der Gynäkologe und Chefarzt in einer der größten Abtreibungskliniken der USA war, nach einer per Ultraschall aufgenommenen Abtreibung endgültig beschlossen, Abtreibungen den Rücken zuzukehren und sich der Pro-Life Bewegung anzuschließen. In seinem weltberühmten Video „Der stumme Schrei“ erklärt er anhand eines Ultraschallvideos den Vorgang einer Abtreibung. Auch Anthony Levatino, ehemaliger Abtreibungsarzt und nunmehr bekennender Pro-Life-Aktivist hat es sich zur Aufgabe gemacht, auf die Realität von Abtreibungen hinzuweisen. In einem seiner Videos erklärt er die verschiedenen Abtreibungsprozeduren im ersten, zweiten und dritten Schwangerschaftstrimester und macht klar: Das Ungeborene ist von Beginn an ein Mensch. (TS).