Diskriminierungsschutz für LGBT-Personen in den USA
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US / Gender: Höchstgericht weitet Civil Rights Act von 1964 auf LGBT-Personen aus

IEF, 18.06.2020 – Der 1964 beschlossene Civil Rights Act wurde auf den Schutz von LGBT-Personen am Arbeitsplatz ausgeweitet.

Der Supreme Court, der oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten von Amerika hat den Civil Rights Act aus dem Jahr 1964, der damals zur Gleichstellung von Menschen aller Hautfarben beschlossen wurde, nun auch auf die Rechte von LGBT-Personen ausgedehnt, um diese vor Diskriminierung zu schützen.

Geschlechtsbegriff im Gesetz war von Anfang an von Diskussionen begleitet

Der Civil Rights Act von 1964 war das Ergebnis einer langen Diskussion und öffentlichen Debatte. Er schützt seitdem in Title VII vor Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund von „Rasse, (Haut-)Farbe, Religion, Geschlecht und nationaler Herkunft“, der Begriff „Geschlecht“ wurde laut einem Bericht von The Atlantic erst kurz vor der Annahme des Gesetzes in den Antrag eingefügt. Schon damals war dieser Punkt besonders umstritten und sollte der rechtlichen Gleichstellung von Frauen dienen.

Urteil erweitert die Grenzen des Geschlechtsbegriffs

In dem am 15. Juni gefällten Urteil des Supreme Court ging es um den Geschlechtsbegriff in dieser Klausel des Civil Rights Act von 1964. Geklagt hatten wegen Diskriminierung am Arbeitsplatz zwei homosexuelle Männer sowie eine transsexuelle Frau. Alle drei waren entlassen worden.

Der Supreme Court argumentierte, dass eine Entlassung aufgrund von Homosexualität oder Transsexualität unzulässig sei, weil eine Diskriminierung aus diesen Gründen es voraussetze, dass „ein Arbeitgeber individuelle Arbeitnehmer vorsätzlich unterschiedlich behandle wegen ihres Geschlechts“. Deshalb hält das Gericht fest, dass ein Arbeitgeber Titel VII des Civil Rights Act von 1964 missachte, wenn er eine Person lediglich aus diesen Gründen entlasse.

Fall fand weltweite Beachtung

Besonders die persönliche Geschichte von Aimee Stephens, die als Transfrau geklagt hatte, hatte internationale Beachtung gefunden. Bis zur Geschlechtsumwandlung 2013 hatte sie in einem christlichen Bestattungsunternehmen gearbeitet. Der Chef des Unternehmens sprach die Kündigung aus Sorge darüber aus, dass die Kunden in ihrer Trauer gestört werden könnten. (MM)

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