SE / Abtreibung: Hebamme muss bei Abtreibung helfen
IEF, 2.5.2017 – In Schweden kann ein Krankenhaus die Bewerbung einer Hebamme ablehnen, die nicht dazu bereit ist, bei Abtreibungen zu assistieren. Das hat Mitte April ein Arbeitsgericht entschieden.
Hintergründe zum Fall
Geklagt hatte Ellinor Grimmark, eine christliche Hebamme, die von mehreren schwedischen Kliniken abgelehnt wurde, da sie bei der Ausübung ihres Berufes nicht bei Abtreibungen helfen wollte. Die Hebamme möchte nach eigenen Angaben „Leben in die Welt begleiten und nicht beenden“. Wie Alliance Defending Freedom International (ADF) berichtet, wurde Grimmark in drei verschiedenen Bewerbungsprozessen aufgrund ihrer Gewissensentscheidung ausgesondert. Nachdem die Hebamme realisierte, dass in ihrem Fall wesentliche Fragen der Gewissensfreiheit in der Ausübung medizinischer Berufe betroffen seien, entschied sie sich zu klagen. ADF International veröffentlichte eine Expertenmeinung zu ihrem Fall und stellte ihr eine anwaltliche Unterstützung zur Verfügung.
Arbeitsgericht: „Hebamme muss bei Abtreibung helfen“
Das Arbeitsgericht entschied jedoch, eine Hebamme müsse bei einer Abtreibung helfen. Damit steht das Urteil im Widerspruch zum schwedischen Gesetz, das die Gewissensfreiheit als Wert anerkennt, aber auch zur Resolution des Europarates vom 7.10.2010 über „Das Recht auf Verweigerung aus Gewissensgründen im Rahmen legaler medizinischer Betreuung“. Daher möchte Grimmark nun ihre Rechte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einklagen, wie die World News Group berichtet. Robert Clarke, Direktor der ADF-European Advocacy gibt sich kämpferisch und kündigte an, dass man „solange an Grimmarks Seite stehen werde, bis die die Gewissensfreiheit durch die schwedische und internationale Gesetzgebung geschützt sei“.
Britische Professorin: Hebammen und Krankenschwestern sollen abtreiben
Zeitgleich geriet die britische Professorin für Rechtswissenschaften der Universität Kent, Sally Sheldon, in die Schlagzeilen. Sheldon, eine Treuhänderin des größten Abtreibungsanbieters Großbritanniens „British Pregnancy Advisory Service“ (BPAS), plädiert für die Ausbildung von Krankenschwestern und Hebammen im Bereich von Schwangerschaftsabbrüchen. Die Interpretation des sogenannten 1967 Abortion Act, wonach nur Ärzte Abtreibungen vornehmen dürften, sei „unbegründet“. Sheldan setze sich außerdem für die Dekriminalisierung von Abtreibung ein und nennt den Abortion Act ein „Relikt veralteter Wertevorstellungen“. Es sei laut Christian Concern nicht der erste Versuch, Hebammen und Pflegepersonal zu Abtreibungen zu bewegen: Vergangenes Jahr hätte der Vorstand des Hebammen-Dachverbands, Cathy Warwick, eine Kampagne für die Dekriminalisierung von Abtreibung des BPAS ohne Rückhalt der Mitglieder unterschrieben. Daraufhin wurde einen Gegen-Petition gestartet, die von mehr als 40.000 Personen unterzeichnet worden war. Zahlreiche NGOs forderten Warwick auf, ihre Unterschrift zurückzuziehen.
Situation in Österreich
Auch das österreichische Strafrecht sieht grundsätzlich die Gewissensfreiheit für medizinisches Personal bei der Mitwirkung an einer Abtreibung vor. Renate Mitterhuber, Lehrhebamme mit jahrzehntelanger Erfahrung, sieht dieses Recht in Österreich auf Anfrage des Instituts für Ehe und Familie (IEF) bisher auch nicht gefährdet. Bislang hätte es in Österreich keinen mit Schweden vergleichbaren Fall gegeben. Jede Hebamme, wie alle Mitarbeiter im medizinischen Bereich, könnte hierzulande die Mitwirkung an einer Abtreibung aus Gewissensgründen verweigern – außer bei Lebensgefahr der Mutter. Auch gebe es in Österreich keine Bestrebungen wie in Großbritannien, Abtreibungen von Hebammen durchführen zu lassen bzw. die Ausbildung in diese Richtung zu adaptieren. „Als Hebammen stehen wir auf der anderen Seite und helfen, Leben auf die Welt zu bringen“, so Mitterhuber. Deshalb könne sie sich auch nicht vorstellen, dass Hebammen Interesse daran hätten, Abtreibungen durchzuführen.
Nicht ganz so einfach scheint es jedoch im klinischen Alltag für Ärzte zu sein, so Stephanie Merckens vom Institut für Ehe und Familie (IEF). Immer wieder erreichten sie Berichte von MedizinerInnen, demnach diese sich entweder im Rahmen ihrer Ausbildung oder der Dienstzuteilung nicht aus der „Verantwortung“ nehmen könnten oder teilweise gar nicht vorab informiert werden würden, wenn sie etwa als Anästhesisten an einer Abtreibung mitwirken müssten. Dass die Weigerung, Abtreibungen durchzuführen, durchaus auch im deutschsprachigen Raum zu Kündigungen führen kann, zeigte zuletzt der Fall des Primars einer Klinik in Niedersachsen/D.