DE / Pro-Life: GroKo vertagt Streit über Werbeverbot für Abtreibungen

IEF, 14.3.2018 – In den letzten Wochen wurde in Deutschland hitzig über das Werbeverbot für Abtreibungen diskutiert. Ein Gesetzesentwurf der SPD vom 2.3.2018 mit dem Ziel, das Werbeverbot aufzuheben, gab böses Blut innerhalb der Großen Koalition („GroKo“). Die Union stellte sich seit Beginn der Debatte gegen eine Aufhebung des Werbeverbots und warf der SPD nun „stilloses“ Verhalten vor. Die SPD ruderte zurück und wird ihren Gesetzesentwurf vorerst nicht zur Abstimmung vorlegen.

Wie das Institut für Ehe und Familie (IEF) berichtete, hatten auch die Linkspartei und die Grünen Vorschläge zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen im Bundestag eingebracht, die FDP wollte das Verbot auf grob anstößige Werbung begrenzen. Die SPD forderte in ihrem Gesetzesentwurf ebenfalls eine Streichung des § 219a. Auf der Website der SPD Bundestagsfraktion wurde bekannt gegeben, dass der Entwurf innerhalb der SPD bereits im Dezember beschlossen worden sei. SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl ließ verlauten, die Einbringung des Gesetzesentwurfs sei mit der Unionspitze besprochen gewesen.

Die Reaktion der Union viel trotz angeblicher Vorinformation deutlich gegen die Einbringung des SPD-Gesetzesentwurfs aus. Wie der Spiegel berichtet, warf der familienpolitische Sprecher der CDU, Marcus Weinberg, der SPD „stilloses“ Verhalten vor: „Die SPD hat in einer Nacht-und-Nebel-Aktion einen Gesetzesentwurf mit Maximalforderung eingebracht, der die Union in einer ihrer Grundüberzeugungen vor den Kopf stößt“, sagte Weinberg. Auch die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, sprach von „keinem vertrauensvollen Start“ in eine neue Koalition. „Ich hätte nicht gedacht, dass die neue Fraktionsvorsitzende Andrea Nahles als Erstes ihren Namen unter einen Antrag setzt, mit dem der Schutz des ungeborenen Lebens vermindert werden soll“, sagte Winkelmeier-Becker. Erst am 8.3.2018 betonte die Union in einem Pressestatement, dass das Werbeverbot für den Schwangerschaftsabbruch nach § 219a StGB unverändert bestehen bleiben solle: „Das Verbot ist ein wichtiger Teil des gut austarierten Kompromisses zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens und der Not ungewollt schwangerer Frauen. Das bestehende Werbeverbot gehört damit untrennbar zur Beratungslösung des § 218a StGB.“. Die Union hatte zuletzt auch eine Verfassungsklage erwogen, sollte ein Gesetz zur Aufhebung des Verbots eine parlamentarische Mehrheit bekommen.

Die meisten der im Bundestag vertretenen Parteien hatten sich für eine Streichung oder Modifizierung des §219a ausgesprochen, eine rot-rot-grüne Mehrheit gegen den Paragrafen 219a galt daher als wahrscheinlich. Umso überraschender ist nun das Einlenken der SPD und der Verzicht auf die Abstimmung über den jüngst eingebrachten Gesetzesentwurf. Wie die Welt berichtete, konnten sich SPD und Union in der Fraktionssitzung am 13.3.2018 darauf einigen, dass die SPD-Bundestagsfraktion ihren Gesetzesentwurf zu § 219a „jetzt nicht zur Abstimmung stellen“ werde. Die Bundesregierung werde aufgefordert, „Möglichkeiten einer Lösung zu prüfen und einen Vorschlag vorzulegen“.

Interessant ist, dass dieser Rückzieher zeitgleich mit dem Verzicht Bayerns auf eine Klage beim Verfassungsgerichtshof betreffend die „Ehe für alle“ fällt, wie das IEF berichtet.

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