Lesezeit: 1,7 Minuten

INT/ Abtreibung: Google erlässt neue Regelungen für Seiten mit Abtreibungsbezug

IEF, 06.06.2019 – Die neuen Regelungen gelten ab Juni 2019 und betreffen im Moment die Vereinigten Staaten, Großbritannien und Irland. Sie zielen darauf ab, dass Informationssuchende sofort erkennen, ob die anzeigeschaltende Einrichtung selbst Abtreibungen durchführt oder nicht.

Google entschied sich für die Policy-Änderung nachdem The Guardian aufgedeckt hatte, dass die Internet-Suchmaschine Werbeanzeigen im Wert von Zehntausenden von Dollar für die Orbia Group,  eine Gruppe von US-Pro-Life-Kliniken, geschaltet hatte. Orbia gab vor Abtreibungen durchzuführen, in Realität soll die Gruppe jedoch versucht haben schwangere Frauen von einem Schwangerschaftsabbruch abzubringen.

Jene die Anzeigen mit Schlüsselwörtern, die Bezüge zur Abtreibung enthalten, verwenden wollen, müssen ab Juni von Google entweder als ein Abtreibungsanbieter oder kein Abtreibungsanbieter zertifiziert werden. Nach der Zertifizierung wird jede Anzeige mit dem Zusatz „bietet Abtreibungen an“ oder „bietet keine Abtreibungen an“ versehen.

Wie der Standard berichtet soll dies Frauen ermöglichen auf der Suche nach abtreibungsbezogenen Informationen, die für sie relevantesten Seiten auszuwählen und gleichzeitig verhindern, dass sie in die Irre geführt werden.

Der Grund für die gegenwärtige territoriale Beschränkung der Regelung auf die USA, Großbritannien und Irland ist unklar. In manchen Staaten, wie unter anderem in Deutschland, ist Werbung für Abtreibung prinzipiell verboten.

Wie die neue Regelung von Google zu bewerten sein wird, hängt von der Handhabung ab, meint Dr. Stephanie Merckens, Biopolitikerin am Institut für Ehe und Familie (IEF). An sich spricht nichts gegen eine genauere Deklarierung, ob der Betreiber einer Internetseite selbst Abtreibungen durchführt oder nur Beratung und Information zum Thema Abtreibung anbietet. Es sollte aber nicht dazu kommen, dass dadurch die Sichtbarkeit bzw Auffindbarkeit von Anbietern reiner Beratungsangebote erschwert oder verhindert wird. Dies würde dem Recht von Frauen widersprechen, sich möglichst umfassend zum Thema Schwangerschaftsabbruch informieren zu können. Gerade im Fall von Abtreibung werde für Information gerne die Anonymität des Internet genutzt. Das Angebot sollte hier daher möglichst differenziert und umfassend erhalten bleiben, so die Juristin. (AH)

Weiterführende Artikel

Diesen Artikel teilen

Das könnte Sie auch interessieren

Nach oben