DE / Abtreibung: Globale Gesundheit als Deckmantel für Abtreibungsagenda
IEF, 05.06.2020 – Der Deutsche Bundestag hat einen Antrag beschlossen, der in die Hände der Abtreibungslobby spielt.
Der mit „Engagement für die Globale Gesundheit ausbauen – Deutschlands Verantwortung in allen Politikfeldern wahrnehmen“ betitelte Antrag von CDU/CSU und SPD wurde am 28. Mai im Bundestag beschlossen.
Eine globale Gesundheitspolitik auf Basis der Menschenrechte und der Agenda 2030
Programmatisch stellt der Antrag fest, dass Gesundheitspolitik, besonders nach dem Auftreten der Corona-Pandemie, nicht mehr rein auf nationalstaatlicher Ebene betrieben werden könne. Gesundheit sei vielmehr ein „globales öffentliches Gut und ein Menschenrecht“, dass sich aus Artikel 25 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung ableite. Außerdem halte die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, der sich Deutschland verpflichtet hat, unter Punkt 3 die Förderung von „Gesundheit und Wohlergehen für alle Menschen“ explizit als Ziel fest. Der Antrag verweist in dem Zusammenhang auch auf den von WHO-Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus vorgestellten Global Action Plan aus dem Jahr 2019, der konkrete Maßnahmen zum Erreichen der Agenda 2030 Ziele enthält.
Zu den vorgestellten Maßnahmen zählt der Antrag unter anderem Investitionen in Universal Health Coverage (UHC, dt. universelle Gesundheitsversorgung), die Forschung an wirkungsvollen und bezahlbaren Arzneimitteln und Therapien und, in einem eigenen Absatz, auch die Förderung der „sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte“ (SRGR).
Engagement zur Förderung der „sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte“
Die Antragsteller weisen darauf hin, dass gerade in Krisenzeiten der „Zugang von Frauen zu elementaren Dienstleistungen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit besonders stark eingeschränkt“ sei. Dabei hätten SRGR durch die Ermöglichung einer selbstbestimmten Familienplanung großen Einfluss auf die Gesundheit und die soziale und wirtschaftliche Stellung von Frauen. So würden sie beispielsweise die Chancen auf Bildung und eine gleichberechtigte Beteiligung am Arbeitsmarkt für Frauen erhöhen und außerdem zur Senkung der Neugeborenen- und Kindersterblichkeit beitragen.
Daher wird in dem Antrag auch das „finanzielle und politische Engagement der Bundesregierung für die Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte weltweit als einer der fünf größten Geber durch die Förderung der Global Financing Facility (GFF), die Aufstockung der finanziellen Beiträge für den Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA), die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit und die aktive Unterstützung der „She Decides Bewegung“ ausdrücklich begrüßt. Um Frauen und das Recht auf Gesundheit weltweit besser zu unterstützen, wird die Bundesregierung von den Antragstellern dazu aufgefordert, sich noch stärker national wie international für SRGR einzusetzen und dabei die zivilgesellschaftliche Beteiligung zu fördern.
Bundesregierung unterstütze Agenda der Abtreibungslobby
Kritik an dem vom Bundestag beschlossenen Antrag kam unter anderem von der Bundesvorsitzenden der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski. In einer Pressemitteilung der ALfA spricht sie davon, dass der Antrag unter dem Deckmantel der weltweiten Gesundheitsförderung Organisationen unterstütze, die „eine aggressive Abtreibungsagenda“ verfolgen.
SRGR als trojanisches Pferd der Abtreibungslobby
Dies folge u. a. aus der im Antrag enthaltenen Forderung nach Förderung der „sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte“, die bekanntlich auch die Forderung nach einem schrankenlosen Zugang zur Abtreibung beinhalte. (Das IEF hat zur Problematik von SRGR bereits mehrfach berichtet).
Kaminski prangert auch die Aufstockung der Beiträge für den Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) und die aktive Unterstützung der „She Decides“-Bewegung durch die Bundesregierung an.
Der UN Fonds habe in seinem Weltbevölkerungsbericht 2019 die Stigmatisierung der Abtreibung beispielsweise durch eine Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs beklagt. Diese würde Abtreibungsanbieter davon abhalten ihre Dienste anzubieten und Frauen entsprechend zu beraten. Durch die Aufstockung der Beiträge für den Bevölkerungsfonds fördere die Bundesregierung daher eine Organisation, der die Rechtslage in Deutschland „im Bezug auf das Lebensrecht ungeborener Kinder ein Dorn im Auge ist“, beklagt Kaminski in der ALfA Stellungnahme.
Auch die Förderung der „She Decides“-Bewegung bedeute, dass Deutschland eine Organisation unterstütze, die einen schrankenlosen Zugang zur Abtreibung fordere und von International Planned Parenthood, dem weltweit größten Abtreibungsanbieter, getragen wird.
Kaminski hält abschießend fest: „Im Zuge der SARS-CoV-2-Pandemie haben die Regierenden immer wieder erklärt, für den Lebensschutz dürfe kein Opfer zu groß sein. Falls die Bundesregierung nicht jede Glaubwürdigkeit verlieren will, muss sie den Antrag umgehend revidieren.“
Erstmals fördern auch Konservative SRGR
Auch die Tagespost weist in einem Artikel im Zusammenhang mit dem Antrag der Regierungsfraktion darauf hin, dass „sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte“ ein Code-Begriff sei, hinter dem sich der Einsatz für einen umfassenden Zugang zur Abtreibung verberge. SRGR hätten bis jetzt vor allem in Resolutionen und Entschließungen supranationaler Organisationen, wie der UNO oder auch des Europäischen Parlaments, Eingang gefunden. Mit dem Antrag von CDU/CSU würden nun „erstmals Konservative die eigene Regierung auf die Förderung von SRGR verpflichten“. Damit würde der Förderung der SRGR eine neue Qualität verliehen, heißt es weiter in der Tagespost.
Hinter dieser neuen Richtung in der CDU soll die Abgeordnete Maria Flachsbarth stehen. Die CDU-Politikerin und Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wird jedenfalls auf der Website der „She Decides“-Bewegung als „Champion“ geführt. (AH)