HN / Pro-Life: Gleiche Rechte für Ungeborene wie für Geborene
IEF, 11.02.2021 – Die Nationalversammlung in Honduras hat den Schutz von ungeborenem Leben in Verfassungsrang gehoben.
Mit der Verkündung Argentiniens, dass Abtreibungen bis zur 14. Schwangerschaftswoche künftig legal seien (das IEF hat berichtet), ging ein sich international aufbauender Druck für viele Länder einher, Abtreibungen ebenfalls zu erlauben. Wie CNN berichtete, reagierte Honduras darauf mit einer Stärkung der Rechte ungeborener Kinder.
Leben ab der Empfängnis
Art 67 der honduranischen Verfassung verbietet zukünftig die Tötung eines Fötus, „dessen Leben ab dem Zeitpunkt der Empfängnis respektiert werden muss“. „Die Ungeborenen gelten als geboren mitsamt allen Rechten, die ihnen dadurch innerhalb der gesetzlichen Grenzen gewährt werden“, wird weiters angeführt. Das entschieden 90 der 128 Abgeordneten, welche nicht nur den konservativen Parteien im Kongress angehören. „Als eine Frau und eine Mutter bin ich für das Leben und gegen Abtreibung, ich möchte für all jene sprechen, die im Mutterleib sind und sich nicht zur Wehr setzen können“, sagte etwa Gloria Bonilla, ein Mitglied der liberalen Partei, die für die Verfassungsänderung stimmte. Mit Beglückwünschungen aus Spanien, Kolumbien, Brasilien und der Dominikanischen Republik feierte der Kongress die Verfassungsänderung, wie Aljazeera berichtete. „Diese Staatsmacht hat sich dazu verpflichtet, das Leben weiterhin zu verteidigen und dafür zu kämpfen“, verkündete der nationale Kongress auf Twitter.
Diese Bestimmung kann künftig nur noch von einer Mehrheit von 3/4 der Mitglieder des nationalen Kongresses geändert werden. Gesetzliche Bestimmungen, die dem in Kraft getretenen Artikel 67 widersprechen, sind nichtig.
Ehe nur für Mann und Frau
Neben dem Abtreibungsverbot widmete sich der Kongress auch der „Ehe für alle“ und entschied, dass das Rechtsinstitut der Ehe der Verbindung zwischen Mann und Frau vorbehalten bleibt, wie AP News berichtete. Auch dieser Artikel 112, der nun in Verfassungsrang steht, kann nur noch erschwert mit einer 3/4 Mehrheit abgeändert werden.
UN und EU kritisch
Mit der Verkündung der Verfassungsänderung kam es zu Protesten auf Honduras‘ Straßen. Auch die UN bedauerten die Entscheidung und sehen darin einen Verstoß der „internationalen Menschenrechtsverpflichtungen, da sie die Bewältigung eines Problems der öffentlichen Gesundheit verhindern“. Tomas Zambrano, Mitglied des honduranischen Kongresses, entgegnete den Vorwürfen der UN, dass die Verfassungsänderung eine Maßnahme darstelle, die „im Einklang mit unseren Werten und sozialen und kulturellen Prinzipien steht, die uns als Gesellschaft einzigartig machen und die nach dem Prinzip der freien Bestimmung der Völker, das von der UN-Charter und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte geschützt wird, respektiert werden sollte, wie Aljazeera berichtete.
Zur Diskussion um Abtreibung als Menschenrecht sehen Sie Dr. Stephanie Merckens, Biopolitikerin am Institut für Ehe und Familie, in diesem Video. (TS)