Gewissensfreiheit
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CA / Menschenrechte: Kanadische Ärzte kämpfen für ihr Recht

IEF, 19.5.2017 – Wie schon der Fall der schwedischen Hebamme zeigte, ist das Recht auf Gewissensfreiheit stark umkämpft. Auch in der Provinz Ontario/Kanada sehen sich Ärzte und Pflegepersonal mit der Aushöhlung der Gewissensklausel konfrontiert. Auf Weisung des „College of Physicians and Surgeons of Ontario“ (CPSO) sollen Ärzte verpflichtet werden, Suizidwillige an Kollegen weiterzuleiten, wenn sie aus Gewissensgründen keinen assistierten Suizid durchführen wollen.

Eine Vereinigung von Ärzten, medizinischen Einrichtungen, der „Catholic Civil Rights League“ (CCRL) und der „Faith and Freedom Alliance“ (FFA) klagen im Rahmen des „The Protection of Conscience Projects“ gegen die Weisung der CPSO. Ziel der Initiative sei es nicht, in Bezug auf die Akzeptanz von Euthanasie oder assistiertem Suizid  Stellung zu beziehen, betont Sean Murphy, Leiter des Projekts. Vielmehr gehe es um die Verteidigung grundlegender demokratischer Werte: dass Personen, die Euthanasie oder assistierten Suizid  aus moralischen, ethischen oder religiösen Gründen ablehnen, auch nicht gezwungen werden dürfen, auf indirekte Art und Weise (etwa durch Weiterleitung an einen Kollegen) daran mitzuwirken. Bürgern, die die Mitwirkung an der Tötung anderer aus Gewissensgründen ablehnen, dürfte daraus außerdem kein Nachteil erwachsen.

Die Anhörung des Falles ist derzeit für Mitte Juni 2017 geplant.

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