BE / Pro-Life: Gesetzesänderung in Belgien streicht Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch
IEF, 17.10.2018 – Anfang des Monats wurde von den Abgeordneten der Ersten Kammer des belgischen Parlaments ein Gesetz verabschiedet, das die Regelung der Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch streicht und fortan ein einem eigenen Gesetz regelt. Abtreibungen sind allerdings weiterhin strafbar, insofern sie außerhalb des gesetzlichen Rahmens passieren.
Das neue Abtreibungsgesetz soll nach Medienberichten weiterhin regeln, dass ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten 12 Wochen nach der Befruchtung ausgeführt werden darf. Der Arzt muss wie bisher umfassend über den Eingriff und die Alternativen aufklären, sowie die Entschlossenheit der Frau feststellen. Wenn nicht dringend medizinisch indiziert, muss eine sechstägige Bedenkzeit eingehalten werden. Neuerdings wird der Begriff „Notlage“ jedoch gestrichen und ist nicht mehr Voraussetzung für einen Schwangerschaftsabbruch. Ebenso kann ab jetzt die Zwölfwochenfrist um die Bedenkzeit verlängert werden. Sofern die gegebenen rechtlichen Kriterien nicht eingehalten werden, können hingegen sowohl der durchführende Arzt als auch die Frau weiterhin strafrechtlich verfolgt werden. Über die 12. Woche hinaus kann eine Frau nur straffrei abtreiben, wenn eine ernsthafte Gefahr für ihre Gesundheit besteht oder eine unheilbare Krankheit des Kindes festgestellt wird. In diesem Fall muss ein zweiter Arzt zu Rate gezogen werden.
Somit unterscheidet sich die gesetzliche Lage in Belgien inhaltlich wenig von jener in Österreich. Gemäß §97 StGB ist ein Schwangerschaftsabbruch nicht strafbar, wenn er innerhalb der ersten 3 Monate durchgeführt wird oder eine Gefahr für das Leben der Frau bzw ihren körperlichen oder seelischen Gesundheitszustand besteht, wie auch wenn eine ernste Gefahr einer schweren geistigen oder körperlichen Schädigung des Kindes besteht. Wodurch sich die gesetzliche Regelung allerding unterscheidet ist die Vorschreibung einer sechstägigen Bedenkzeit und die obligatorische Aufklärung über Alternativen, staatliche Unterstützung und der Möglichkeit für Adoption durch den Arzt.
Bereits Anfang Juli äußerten sich die Bischöfe der belgischen Bischofskonferenz zur Diskussion um das Vorhaben, Abtreibung aus dem Strafrecht zu streichen. Da das Strafrecht dazu dienen soll, die menschliche Würde und Unversehrtheit jedes menschlichen Lebewesens zu schützen, sei es durchaus gerechtfertigt, die Regelung von Abtreibungen im Strafrecht zu belassen. Tatsächlich wirkt die nunmehrige Gesetzesänderung auf den ersten Blick rein kosmetisch, meint dazu Dr. Stephanie Merckens vom Institut für Ehe und Familie (IEF), da sich an der Strafbarkeit der Abtreibung außerhalb der 12-Wochen Frist nichts geändert habe. Diese Kosmetik hat aber, wenn man das mediale Echo beobachtet, den wohl bewusst irritierenden Erfolg, dass es den Eindruck erweckt, Abtreibung sei ab jetzt kein Straftatbestand mehr in Belgien. Ein Umstand, der wieder einmal dazu beitragen wird, das Unrechtsbewusstsein gegenüber einer Abtreibung weiter zu senken, so die Biopolitikerin.