Oberster Gerichtshof macht Weg für Abtreibungsreferendum frei
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IE / Pro-Life: Oberster Gerichtshof macht Weg für Abtreibungsreferendum frei

IEF, 14.3.2018 – Irlands Oberster Gerichtshof entschied am 7.3.2018, dass ungeborene Kinder keine Rechte haben, die über das im achten Verfassungszusatz festgeschriebene Recht auf Leben hinausgehen. Durch das Urteil räumte der Oberste Gerichtshof eine wichtige rechtliche Hürde für das Ende Mai 2018 geplante Abtreibungsreferendum in Irland aus dem Weg, wie BBC berichtete. Hätte der Oberste Gerichtshof festgestellt, dass die Rechte der ungeborenen Kinder noch an anderer gesetzlicher Stelle gesichert seien, hätte das Referendum nicht in geplanter Weise, nämlich mit der Forderung der  Streichung des 8. Artikels der Verfassung, stattfinden können.

Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs veröffentlichte die irische Regierung den Wortlaut, über den die Iren bei dem bevorstehenden Abtreibungsreferendum entscheiden werden. Die Stimmberechtigten werden gefragt werden, ob sie folgendes Statement bejahen oder verneinen: „Die Bestimmung für die Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen kann per Gesetz erfolgen.“ („Provision may be made by law for the regulation of termination of pregnancies.”)

Wenn das Referendum angenommen wird, wird der 8. Artikel der irischen Verfassung gestrichen werden, der das gleiche Recht auf Leben von Mutter und Ungeborenem festlegt. Auf dieser Grundlage ist Abtreibung in Irland bislang nur möglich, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist.

Zeitgleich veröffentlichte das Gesundheitsministerium ein Grundsatzpapier über die Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Schwangerschaftsabbrüche sollen nach Annahme des Referendums erlaubt sein, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist (physisch oder psychisch), bei akuter Gefahr für das Leben der Mutter auch ohne deren Zustimmung, bei fetaler Missbildung, die während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt zum Tod des Kindes führen kann, und ohne spezifische Indikation innerhalb der ersten 12 Wochen der Schwangerschaft. Im Fall der Gefahr des Lebens der Mutter oder im Fall fetaler Missbildung sollen Abtreibungen bis zum Einsetzen der Wehen möglich sein. Es ist vorgesehen, dass alle Schwangerschaftsabbrüche beim Gesundheitsministerium gemeldet werden. Ärzten und Pflegepersonal wird das Recht eingeräumt, aus Gewissensgründen die Mitwirkung an einer Abtreibung zu verweigern. Abtreibung soll unter den genannten Bedingungen keinen Straftatbestand mehr darstellen.

Medienberichten zufolge soll der Gesetzesentwurf über das Abtreibungsreferendum nach Diskussion im Senat Ende März durch Unterschrift des Präsidenten Michael D. Higgins in Recht gegossen werden. Das genaue Datum für das Referendum steht bislang noch nicht fest, soll aber Ende Mai durchgeführt werden.

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