GB / Reproduktionsmedizin: Geplantes Gesetz in England soll Leihmutterschaft erleichtern
IEF, 17.7.2019 – In Großbritannien soll das Thema Leihmutterschaft neu geregelt werden. Die Initiative dafür geht von der staatlichen Law Commission aus, deren Aufgabe es ist, die Gesetzeslage in England laufend zu überprüfen und wo nötig dem Parlament Vorschläge für Gesetzesänderungen vorzulegen.
Anfang Juni hat die Law Commission auf ihrer Website angekündigt, dass die derzeit in England geltenden Gesetze rund um das Thema Leihmutterschaft veraltet seien und überarbeitet gehörten. Leihmutterschaft ist in England erlaubt, allerdings nicht gegen Bezahlung. Außerdem gilt immer noch jene Frau als Mutter, die das Kind geboren hat. Um als rechtliche Eltern anerkannt zu werden, braucht es derzeit die Zustimmung eines Gerichts, die allerdings erst nach der Geburt beantragt werden kann.
Künftig Elternschaft mithilfe einer Leihmutter ohne gerichtliche Zustimmung möglich
Bevor die Commission eine endgültige Empfehlung für ein neues Gesetz ausspricht, läuft bis Ende September die so genannte „Consultation“-Phase, in der Meinungen und Kommentare von Stakeholdern, Betroffenen, Experten und letztlich der Bevölkerung eingeholt werden. Nach der Begutachtung sämtlicher Kommentare legt die Commission dem Parlament ihren Antrag für ein neues Gesetz vor. Derzeit schlägt die Commission vor, dass mit der Neuregelung der Leihmutterschaft automatisch jene Personen, die das Kind von einer Leihmutter austragen haben lassen, als rechtliche Eltern anerkannt werden – wobei die austragende Frau innerhalb einer fünfwöchigen Frist nach der Geburt ihre Meinung ändern und selbst als (rechtliche) Mutter anerkannt werden kann. Weiters ist die Einführung eines nationalen Registers vorgesehen, in dem alle Leihmutterschaftsfälle eingetragen werden. Dadurch soll Kindern die Suche nach ihren genetischen Wurzeln erleichtern werden. Außerdem soll es einen Regulator geben, der die Leihmutterschafts-Vereinbarungen überprüft und kontrolliert.
Bezahlte Leihmutterschaft steht zur Debatte
In ihrer Stellungnahme greift die Commission auch die Frage nach bezahlter Leihmutterschaft auf – ohne derzeit noch eine konkrete Empfehlung abzugeben. Laut aktueller Gesetzeslage ist bezahlte Leihmutterschaft in England verboten – der Leihmutter dürfen nur die „notwendigen Ausgaben im Zusammenhang mit der Leihmutterschaft“ ausgeglichen werden. Diese sind allerdings oft nicht feststellbar und so kommt es zum Teil zu einer „inoffizielle Bezahlung“, wie vor einiger Zeit ein englischer ehemaliger Höchstrichter feststellte (das IEF hat berichtet). Die Commission bittet speziell hinsichtlich der Frage nach bezahlter Leihmutterschaft um die Meinungen der Stakeholder, um hier eine klare Empfehlung entwickeln zu können. Das neue Gesetz soll bis zum Jahr 2021 in Kraft treten. (ER)
Für weitere Informationen zu dem Thema siehe folgenden „Schwerpunkt“ auf der IEF-Homepage: Leihmutterschaft