Genderdysphorie
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FR_US / Gender: Eine Modeerscheinung mit verheerenden Folgen

IEF, 25.03.2022 – Immer mehr junge Menschen fühlen sich im „falschen“ Geschlecht lebend. Medizin und Politik versuchen dem entgegenzuwirken.

In Frankreich ist der Einsatz von Pubertätsblockern und gegengeschlechtlichen Hormonen mit der Zustimmung der Eltern ohne Altersbeschränkung möglich. Chirurgische Eingriffe, vor allem Brustamputationen und Operationen an den externen Geschlechtsorganen, sind ab 14 Jahren erlaubt. Nun warnt die französische Nationale Akademie der Medizin in einer Presseaussendung davor, Kinder und Jugendliche, die ihr biologisches Geschlecht in Frage stellen, vorschnell mit gesundheitsschädlichen und unwiderruflichen Therapien zu behandeln.

„Epidemieartiger“ Anstieg an Fällen von Genderdysphorie

Angefangen von Nordamerika, über den Norden Europas und nun auch in Frankreich beobachtet die Akademie einen „epidemieartigen“ Anstieg der Inanspruchnahme von ärztlichen Leistungen im Zusammenhang mit Transidentität vor allem bei Kindern und Jugendlichen. In den USA sollen sich laut einer aktuellen Studie etwa 10 Prozent der Schüler als transgender, nicht-binär bzw. unbestimmten Geschlechts bezeichnen. Auch wenn die Gründe für den Anstieg vielfältig sein mögen und von sozialer Akzeptanz bis Peer Pressure reichen können, sieht die Akademie in der Transidentität bei Kindern und Jugendlichen vor allem ein soziales Problem. Fälle und manchmal gar Cluster von Genderdysphorie würden oft in unmittelbarer Nähe auftreten.

Therapien mit verheerenden und irreversiblen gesundheitlichen Folgen

Aufgrund der besonderen psychischen Vulnerabilität von Kindern und Jugendlichen und der vielfältigen unerwünschten Nebenwirkungen oder schwerwiegenden Komplikationen, die die angebotenen Therapien nach sich ziehen können, rät die Akademie zur größten medizinischen Zurückhaltung und verweist dabei auf die Entscheidung des schwedischen Karolinska Universitätskrankenhauses, das die Behandlung mit Pubertätsblockern und gegengeschlechtlichen Hormonen unlängst ausgesetzt hatte (das IEF hat berichtet). Als mögliche unerwünschte Nebenwirkungen der Hormontherapie benennt die Akademie der Medizin die Beeinträchtigung des Wachstums, Knochenbrüchigkeit, Risiko der Unfruchtbarkeit, emotionale und intellektuelle Beeinträchtigungen und bei Mädchen Symptome, die den Wechseljahren gleichen.

Die meisten jungen Menschen leiden an einer vorübergehenden Genderdysphorie

Gerade bei Kindern und Jugendlichen könne man zwischen einer vorübergehenden und einer „strukturellen“ Genderdysphorie nicht unterscheiden. Dies zeige sich auch in einer immer größeren Anzahl von jungen Transgender-Personen, die detransitionieren, also so zu ihrem biologischen Geschlecht zurückkehren wollen. Die Akademie der Medizin rät in Anbetracht dessen dazu, Minderjährige mit Genderdysphorie so lange wie möglich lediglich psychologisch zu betreuen. In diese Betreuung sollten neben den Jugendlichen auch ihre Eltern einbezogen werden.

Texas: Hormonbehandlungen und Operationen als potentielle Kindesmisshandlungen

Der texanische Gouverneur, Greg Abbott, ordnete Ende Februar an, dass das Familienministerium Untersuchungen bei Ärzten und Eltern von Kindern, an denen Hormonbehandlungen oder geschlechtsumwandelnde Operation durchgeführt wurden, einleite. Auch Ärzte, Krankenschwestern, Lehrer und sonstiges Fachpersonal sei verpflichtet, derartige Behandlungen zu melden und alle, die dieser Meldepflicht nicht nachkommen würden, müssten mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Andere Behörden wären außerdem dazu angehalten, gegen medizinische Institute zu ermitteln, die die missbräuchlichen Behandlungen anbieten.

Familienministerium und Generalstaatsanwalt sehen in Behandlungen möglichen Verstoß gegen Familienrecht

Zuvor hatte das Ministerium auf Anfrage des Gouverneurs bestätigt, dass derartige Eingriffe bei Minderjährigen Kindesmisshandlungen konstituieren können. Auch der Generalstaatsanwalt von Texas, Ken Paxton, hatte wenige Tage vor der Anordnung des Gouverneurs erklärt, dass der Einsatz von Pubertätsblockern und gegengeschlechtlichen Hormonen sowie entsprechende operative Eingriffe nach texanischem Familienrecht als Misshandlung zu klassifizieren seien. Unter derartige Behandlungen zählt der Generalstaatsanwalt in seiner Stellungnahme geschlechtsumwandelnde Operationen, die zur Unfruchtbarkeit führen können, Mastektomien und die Entfernung anderer ansonsten gesunder Körperteile sowie die Gabe von Pubertätsblockern und gegengeschlechtlichen Hormonen.

Paxton: es ist medizinisch unmöglich, das Geschlecht zu ändern

Paxton untermauerte seine Stellungnahme damit, dass die genannten Behandlungen Kindern einen geistigen und emotionalen Schaden zufügten, der in sichtbaren Beeinträchtigungen des Wachstums, der Entwicklung oder der Psyche resultieren könne. Auch wenn die Behandlungen als „geschlechtsumwandelnd“ bezeichnet werden, müsse klar festhalten werden, dass es medizinisch unmöglich sei, das dem Menschen seit seiner Empfängnis innewohnende Geschlecht zu ändern, so der Generalsstaatsanwalt. Kein Arzt könne ein vollfunktionsfähiges männliches Geschlechtsorgan durch ein vollfunktionsfähiges weibliches Geschlechtsorgan ersetzen und umgekehrt. Vielmehr würden „geschlechtsumwandelnde“ Eingriffe ein funktionsfähiges Geschlechtsorgan zerstören, um plastisch die Illusion einer Geschlechtsänderung zu schaffen. Da geschlechtsumwandelnde Eingriffe, sei es Hormonbehandlungen oder Operationen, eine dauerhafte Unfruchtbarkeit bei den Minderjährigen bewirken können, würden sie laut dem Juristen außerdem das fundamentale Recht von Kindern auf Fortpflanzung verletzen. (AH)

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