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CA / Gender: Neues Gesetz in Kanada versucht Einfluss auf Erziehung zu nehmen

IEF, 12.6.2017 – Am 1.6.2017 wurde in Kanada ein neuer Gesetzesentwurf zur Unterstützung der Kindheit, der Jugendlichen und der Familie vorgestellt. Der Entwurf beinhaltet unter anderem, dass in der Erziehung auch die Gender-Identität und die Art und Weise, wie das Kind die eigene Geschlechtsidentität ausleben möchte, berücksichtigt werden soll. Wird dies nicht getan, kann im Extremfall der Staat einschreiten.

Das sogenannte Project 89 betrifft nicht nur die Erziehungsfrage von Eltern, sondern umfasst letztlich alle Bereiche rund um die Versorgung und den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Eingangs wird das grundsätzliche Anliegen des bereits im kanadischen Parlament befürworteten Entwurfes formuliert und damit festgelegt, wie die weiteren Regeln etwa im Bereich der Erziehung oder auch bei der Adoption von Kindern interpretiert werden sollen. So soll in der Erziehung und der Versorgung von Kindern und Jugendlichen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden, um ihnen gerecht zu werden. Hier werden unter anderem auch die Merkmale der „gender identity“ und „gender expression“ angeführt.

Kritik auf diesen Gesetzesentwurf kam vor allem aus Kreisen verschiedener Elternverbände und Lebensschützern. Die Implementierung des Gender-Begriffs und die Verpflichtung, Gender-Identität und -Ausdruck im Interesse der Kinder berücksichtigen zu müssen, setze Eltern unter Druck, ihre Kinder in einem Verständnis von Sexualität und Geschlecht zu erziehen, das sie so nicht teilen. Kritiker stoßen sich dabei sowohl an dem Gender-Begriff, als auch an der zunehmenden Einflussnahme des Staates auf die Erziehung der Eltern selbst.

Tatsächlich stellt sich die Frage, bis wann von einem Risiko des Kindeswohls gesprochen werden könne und ab wann doch eher von einem Eingriff in das Recht der Eltern, ihre Kinder nach ihren Wertvorstellungen zu erziehen, auszugehen sei, meint Dr. Stephanie Merckens vom Institut für Ehe und Familie (IEF). Die Sorge der Elternverbände sei verständlich, weil die Formulierungen in derartigen Richtungsgesetzen letztlich einen großen Interpretationsspielraum offenließen, führt die Juristin aus. Als Beispiel sei hier etwa auf folgende heikle Änderung verwiesen: Statt dass es Eltern freistehen solle, Kinder in Bezug auf Bildung und religiöse Erziehung zu führen (“direct the child’s education and religious upbringing”), spricht der Entwurf nunmehr davon, dass Eltern ihr Kind nur mehr innerhalb dessen jeweiliger Glaubensüberzeugung, sozialer und kultureller Identität führen dürfen (“direct the child or young person’s education and upbringing, in accordance with the child’s or young person’s creed, community identity and cultural identity“). Abgesehen davon, dass hier nicht nur elterliche Erziehungsbefugnisse, sondern auch Pflichten gegenüber beschnitten werden, scheint dies auch rein faktisch ein nicht sehr beständiges Konzept zu sein, bemerkt Merckens als mehrfache Mutter.

Umso wichtiger sei es, aufmerksam zu bleiben, welche konkreten Umsetzungsschritte gesetzt werden. Denn unter dem Deckmantel des Kindeswohls und dem Eingehen auf dessen individuellen Bedürfnisse begegnet man immer wieder einer (von staatlicher Seite geförderten) Haltung, die statt der Akzeptanz von Vielfalt eher zu einer Gleichschaltung des akzeptierten Wertebildes zu führen droht. Kritisch wird es, wenn es nicht mehr die Eltern seien dürfen, die die Erziehung der Kinder anleiten, sondern bspw. in Bezug auf Religion und Werte nur noch darauf verwiesen wird, dass diese in Übereinstimmung mit der von dem Kind geteilten Identität vermittelt werden darf, sowie es das kanadische Gesetz formuliert. So steht dem Umgehen der Eltern in ihrer Erziehung letztlich jede Tür offen.

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