Anstieg von Suizidfällen
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GB_INT / Lebensende: Steigerung der totalen Suizidzahlen durch „Sterbehilfe“

IEF, 25.02.2022 – Eine Studie zeigt den Anstieg von Suizidfällen nach der Legalisierung von Suizidassistenz und/oder Tötung auf Verlangen.

Sterbehilfe-Verfechter behaupten: Legalisierung senkt Suizidzahlen

Befürworter von „Sterbehilfe“ wiederholen immer wieder die These, dass eine Legalisierung von assistiertem Suizid und Tötung auf Verlangen die Zahlen von nicht-assistierten Suiziden senke. Durch diese würden „verfrühte“ nicht-assistierte Suizide vermieden, da die betroffenen Personen wüssten, dass sie im Notfall Beihilfe zur Selbsttötung in Anspruch nehmen können. Diese „Sicherheit“, die der legale Zugang zu assistiertem Suizid bzw. Tötung auf Verlangen biete, diene letztlich dem Schutz des Lebens, so das Narrativ der Sterbehilfebefürworter.

RA Proksch: Ausweitung der „Sterbehilfe“ in Österreich

Immer wieder wird diese Argumentation auch von Rechtsanwalt Wolfram Proksch ins Feld geführt, der sich als Vertreter der Kläger, die vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben in Österreich durchgesetzt haben, und in seiner Beiratsfunktion in der Österreichischen Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL), für ein „selbstbestimmtes Sterben“ ohne Beschränkungen einsetzt. Zu seinen Forderungen gehören etwa die Legalisierung der Tötung auf Verlangen und ein „selbstbestimmtes Sterben“ für Minderjährige, behinderte Menschen und Gesunde. Dass in diesem Sinne auch weitere rechtliche Schritte geplant seien, kündigte Proksch bereits bei einer Podiumsdiskussion im Dezember 2021 an.

Studie zeigt: Suizidzahlen steigen insgesamt

Eine kürzlich in der wissenschaftlichen Zeitschrift „The Journal of Ethics in Mental Health“ veröffentlichte Studie widerlegt die oben genannte These über die Rückläufigkeit von Suizidzahlen nach Legalisierung von “Sterbehilfe”. Im Gegenteil: Es konnte kein Rückgang von nicht-assistierten Suiziden festgestellt werden, sondern überwiegend ein relativer und/oder absoluter zahlenmäßiger Anstieg. Die Todeszahlen durch assistierten Suizid bzw. Tötung auf Verlangen würden die nicht-assistierten Suizide nicht ersetzen, sondern kämen zu diesen noch hinzu.

Damit sei klar: Das Argument der „Sterbehilfe“-Befürworter stimme nachweislich nicht. Wie auch in der Abtreibungsdebatte werde beim Thema Lebensende regelmäßig mit falschen Zahlen argumentiert, macht Teresa Suttner-Gatterburg, juristische Mitarbeiterin am Institut für Ehe und Familie (IEF), aufmerksam. „Zusätzlich werden im Bereich des Suizids emotionale und blutige Bilder gezeichnet, die den assistierten Suizid bzw. die Tötung auf Verlangen als barmherzigen Akt der Nächstenliebe – oder deren Gegner als unbarmherzige Mitmenschen – darstellen und damit eine gesellschaftliche Akzeptanz der ‚Sterbehilfe‘ fördern.“

Was es braucht: Eine solidarische Gesellschaft

Für Prof. David Jones, Direktor des Oxford-Instituts „Anscombe Centre for Bioethics“ und Leiter der Studie, seien die Erkenntnisse weitere Beweise dafür, dass die Legalisierung von „Sterbehilfe“ zu mehr Toten durch „vorzeitigen“ Suizid führe. Gegenüber dem Nachrichtendienst Catholic Herold betont Jones die Gefahr der Legalisierung vor allem für ältere Menschen, die an einer Krankheit litten. „Wir müssen allen Menschen, unabhängig von Alter, Behinderung oder Krankheit, ganz klar sagen, dass sie der Gemeinschaft nicht zur Last fallen. Sie sind vollwertige Mitglieder unserer Gesellschaft und der Menschheitsfamilie. Wir alle sind durch ihre Anwesenheit bereichert“, so Jones über die Notwendigkeit einer solidarischen Gesellschaft.

Hilfe beim Leben soll Suizid verhindern

„Um Suizide zu vermeiden, ist neben einer solidarischen Gesellschaft die staatliche Absicherung von Pflege, medizinischen Hilfsmitteln und anderen Unterstützungsangeboten für Menschen mit Behinderung wie persönliche Assistenz und der Ausbau der psychiatrischen Behandlung notwendig“, meint Teresa Suttner-Gatterburg. Ein Meilenstein in diesem Zusammenhang sei das beschlossene Gesetz zur Regelfinanzierung der Hospiz- und Palliativversorgung, über das das IEF berichtete. Nach diesem Modell sei laut Suttner-Gatterburg die Finanzierung vieler weiterer Bereiche notwendig, die vulnerable Personengruppen unterstützen, damit diese nie das Bedürfnis sehen, Suizidbeihilfe in Anspruch zu nehmen. (TSG)

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