Geschlechtsänderung
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GB_ES / Gender: Gesetzesentwürfe zur vereinfachten Geschlechtsänderung beschlossen

IEF, 09.01.2023 – Trotz scharfer Kritik stehen sowohl in Schottland als auch in Spanien neue Regelungen zur geschlechtlichen Selbstbestimmung vor der Einführung.

Spanien: Selbstbestimmungsgesetz kurz vor Inkrafttreten

Bereits Anfang 2021 hatte die spanische Gleichstellungsministerin Irene Montero von der linkspopulistischen Partei „Podemos“ einen „Gesetzesentwurf für die tatsächliche und faktische Gleichstellung von Trans-Personen und für die Gewährleistung der Rechte von LGBTIQ-Personen“ vorgestellt. Als ersten Schritt im Gesetzgebungsprozess stimmte der Ministerrat dem sogenannten „Ley trans“ zu. Nun folgte auch der Beschluss durch das Abgeordnetenhaus in Madrid mit 188 zu 150 Stimmen. Das Gesetz muss zuletzt noch durch das Oberhaus gebilligt werden, bis es schließlich in Kraft treten kann. Eine Annahme durch das Oberhaus wird noch Anfang dieses Jahres erwartet.

Namens- und Geschlechtsänderung schon ab 12 Jahren

Das neue Gesetz wird, sofern das Oberhaus zustimmt, Personen eine Geschlechtsänderung erleichtern. Eine medizinische Empfehlung oder einjährige Hormonbehandlung, wie sie das alte Gesetz noch vorsieht, werden dann nicht mehr benötigt. Ab dem Alter von 16 Jahren wird der Geschlechts- und Namenseintrag im Personenstandsregister selbst beantragt werden können, muss aber nach drei Monaten noch einmal bekräftigt werden. Ist die Änderung im Personenstandsregister eingetragen, kann sie auf alle anderen Dokumente wie etwa Ausweise und Urkunden übertragen werden. 14-16-Jährige werden noch eine Einwilligung der Eltern oder Erziehungsberechtigten brauchen, wobei ein Familienrichter bei Uneinigkeiten das letzte Wort haben soll. Bei 12-14-Jährigen bedarf es zwingend der Genehmigung eines Familienrichters. Auch Kinder unter 12 Jahren können gemäß dem neuen Gesetz auf die Änderung ihres Vornamens bestehen, allerdings nicht im Personenstandsregister, sehr wohl aber etwa in der Schule.

Scharfe Kritik

Schon im Zuge der Billigung des Gesetzes durch den Ministerrat meldeten sich kritische Stimmen zu Wort. Der „Generalrat der rechtsprechenden Gewalt“ bestehend aus dem Präsidenten des Obersten Gerichtshofs, Richtern, Rechtsanwälten und anderen renommierten Juristen, etwa sprach sich einstimmig für die Anhebung der Altersgrenze auf 18 Jahre aus. Eine gerichtliche Genehmigung solle außerdem nicht nur für 12-14-Jährige gelten, sondern für alle, die ihr Geschlecht ändern wollten. Die bloße Erklärung, sein Geschlecht ändern zu wollen, stellt für den Generalrat keinen ausreichenden Faktor für die rechtliche Wirksamkeit der Änderung des Geschlechtseintrags dar. Vielmehr müsse eine rechtliche Anerkennung des Widerspruchs mit dem in der Geburtsurkunde eingetragenen Geschlecht stattfinden. Dazu könne der Gesetzgeber Rechtsmittel definieren, die er für verhältnismäßig und zweckmäßig erachte. Außerdem brachte der Generalrat Verstöße gegen Grundrechte und die Verfassung durch das neue Gesetz vor (das IEF hat berichtet). Trotz jener Argumente und heftiger Diskussionen auch innerhalb der linken Regierungskoalition wurde der Entwurf wie von Ministerin Montero vorgelegt beschlossen.

GB: Ähnliche Neuerungen in Schottland

Auch in Schottland wurde kürzlich ein Gesetz mit ganz ähnlichem Inhalt vom Parlament mit 86 zu 39 Stimmen beschlossen, das für eine Geschlechtsänderung ebenfalls keinen medizinischen Nachweis mehr vorsah. Das Alter, ab wann eine solche Geschlechtsänderung möglich ist, wurde in dem Entwurf ebenfalls von 18 auf 16 Jahre heruntergesetzt. Die bisher geltende „Übergangsphase“ von zwei Jahren, in der eine Person in ihrem gewünschten Geschlecht leben muss, bevor sie ihre Geschlechtsänderung offiziell machen kann, wurde auf drei Monate heruntergesetzt.

Britische Regierung will Inkrafttreten verhindern

Die Kritik an dem neuen Gesetz ließ auch in Schottland nicht lange auf sich warten. Einerseits wurde das Senken der Altersgrenze scharf kritisiert, da 16-Jährige „zu jung seien, um über so eine grundlegende Veränderung zu entscheiden“. Das hatte auch der britische Gesundheitsminister in einer Rede zu bedenken gegeben. Es kam zudem die Sorge auf, dass das Gesetz missbraucht werden könnte, um Zugang zu Schutzbereichen von Frauen wie Toiletten und Frauengefängnisse zu erhalten. Dass diese Sorge nicht neu und durchaus berechtigt ist, zeigt eine Entscheidung aus Großbritannien, die erlaubt, dass Transfrauen aus Schutzbereichen ausgeschlossen werden dürfen, da es vermehrt zu Übergriffen gekommen war. Den schottischen Parlamentariern wurde überdies vorgeworfen, das Gesetz zu schnell und unüberlegt noch vor Weihnachten „durchboxen“ zu wollen, anstatt es ausgiebig zu diskutieren und zu überdenken.

Mit der vereinfachten Geschlechtsänderung ist der Rest des Vereinigten Königreichs überdies nicht einverstanden. Das könnte bedeuten, dass das schottische Gesetz von den anderen Landesteilen des Vereinigten Königreichs nicht anerkannt wird und Personen mit einem schottischen Geschlechtsänderungszertifikat sich zusätzlich für ein Zertifikat des Vereinigten Königreichs bewerben müssten. Dafür würde man aber wiederum eine medizinische Diagnose benötigen. Gemäß des „Scotland Acts 1998“ ist die britische Regierung außerdem befugt, die Erlassung eines Gesetzes zu verhindern, wenn sich dieses auf die nationale Sicherheit oder andere wichtige Angelegenheiten auswirkt. Schottland-Minister Alister Jack hat bereits angekündigt, dieses Gesetz blockieren zu wollen. Man sei besorgt, dass das Vorhaben der schottischen Regionalregierung gegen britische Gleichstellungsregeln verstoße, so die Regierung von Premierminister Rishi Sunak. Schottlands Regierungschefin Nicola Sturgeon warf der britischen Regierung daraufhin vor, Transmenschen als „politische Waffe“ benutzen zu wollen. Der Konflikt dürfte die durch den Wunsch nach mehr Unabhängigkeit schon länger andauernden Spannungen zwischen Großbritannien und Schottland nun weiter verstärken. (TS)

— Update 24.02.2023 —

Das Trans-Gesetz wurde Medienberichten zufolge kürzlich vom spanischen Parlament mit 91 Ja-Stimmen, 60 Nein-Stimmen und 91 Enthaltungen angenommen und wird damit in Kraft treten. Ebenso nahm das Parlament mit 85 Ja- und 154 Nein-Stimmen ohne Enthaltung einen Gesetzesentwurf über die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs sowie Menstruationsurlaub (IEF-Bericht) an, wodurch dieser in Kraft treten wird. (TSG)

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