GB / Gender: Transsexueller Mann ist rechtlich Mutter
IEF, 7.10.2019 – Ein Transsexueller in Großbritannien unterlag mit seinem Begehren in der Geburtsurkunde seines Kindes als Vater eingetragen zu werden. Das angestrengte Verfahren vor dem High Court hat über den Fall hinausgehende Folgen: Es ist das erste Mal, dass das englische Gewohnheitsrecht den Begriff „Mutter“ definiert.
Die Vorgeschichte
Der Kläger Freddy McConnell, 32, ein Multimedia-Journalist bei der Tageszeitung „The Guardian“ hatte sich – als Frau geboren – ab 2012 einer Behandlung zur Geschlechtsumwandlung unterzogen. Im Jahr 2004 ließ er eine Masektomie (Brustentfernung) durchführen, eine weitere geschlechtsangleichende Operation blieb jedoch aus. Im Jahr 2016 hatte sich McConnell entschieden, Mutter werden zu wollen. Dabei ließ er sich medial von seinen Kollegen des „Guardian“ begleiten, eine umfangreiche Reportage sowie der BBC-Film „Seahorse“ folgten. Anfang 2017 erfolgte auf Antrag McConnells eine Personenstandsänderung. Nachdem er sich einer Fruchtbarkeitsbehandlung unterzogen und die Behandlung mit Testosteron abgesetzt hatte wurde der transsexuelle Mann im April 2017 schwanger. Das Kind, ein Sohn, kam im Jänner 2018 zur Welt. Als sein Begehren, in der Geburtsurkunde des Kindes als Vater eingetragen zu werden, von der zuständigen Behörde abgewiesen wurde, beantragte McConnell eine gerichtliche Überprüfung dieser Entscheidung durch die Familienrechtsabteilung des High Court. Im darauffolgenden Verfahren war neben der Entscheidung in der Sache selbst, aber auch eine Abwägung von gewünschter Anonymität und öffentlichem Interesse von besonderer Bedeutung.
Das Verfahren vor dem High Court
Jener Mann, der sich zuvor sowohl bei der Empfängnis als auch bei der Schwangerschaft und Geburt seines Kindes von Kamerateams begleiten hatte lassen, pochte nämlich im Gerichtsverfahren nun auf sein Recht auf Privatsphäre und ließ seine sowie die Identität seines Sohnes durch eine Anonymitätsverfügung schützen. Medienorganisationen beantragten jedoch die Aufhebung der Anordnung mit der Begründung, McConnell habe unter anderem die Produktion eines Dokumentarfilms unter Nennung seines richtigen Namens gestattet.
Wie der Guardian selbst berichtete, wurde seitens der Medienvertreter vorgebracht, es bestehe „ein öffentliches Interesse an der Frage, wie das Gesetz die Transgender-Elternschaft anerkennen sollte“ und, dass es für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar sei, „die Verbindung zwischen dem Mann in dem Dokumentarfilm, der eine Geburt erlebt und dem Mann vor Gericht, der das Gesetz in Frage stellt, nicht herzustellen“. In weiterer Folge hob das Gericht die Anonymitätsverfügung auf. Auf diese Entscheidung angesprochen meinte McConnell: „Der Schutz meines Kindes war und ist immer mein Hauptanliegen. Dies war der Zweck der Anonymitätsverfügung. Nachdem meine Anonymität aufgehoben wurde, nehme ich die Gelegenheit wahr, mich auf die Notwendigkeit der Gleichstellung in diesem Rechtsbereich zu konzentrieren. Alle Kinder sollten in der Lage sein, ihre gesetzlichen Eltern korrekt und genau in ihren Geburtsurkunden zu vermerken. “
Das Urteil
Ende September wies der High Court in London die Klage McConnells auf Eintragung als Vater ab. Wie Mercatornet.com berichtet, stellte Sir Andrew McFarlane, Präsident der Familienrechtsabteilung, in seinem Urteilsspruch fest: „Nach allgemeinem Recht ist eine Person, deren Ei im Mutterleib besamt ist und die dann schwanger wird und ein Kind zur Welt bringt, die „Mutter“ dieses Kindes. (…) Der Status einer „Mutter“ ergibt sich aus der Rolle, die eine Person im biologischen Prozess der Empfängnis, Schwangerschaft und Geburt übernommen hat.“ Wie der Independent feststellt, wäre McConnells Sohn im Falle einer Stattgebung des Klagebegehrens das erste Kind in Großbritannien und Wales, das ohne eine rechtliche Mutter geboren worden wäre. (KL)