GB / Lebensende: Gericht stellt lebenserhaltende Maßnahmen ein
IEF, 15.02.2021 – Nachdem durch gerichtliche Anordnung künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr eingestellt wurden, starb ein polnischer Staatsbürger in England.
Der Fall erinnert stark an Vincent Lambert, dessen Sterben ebenfalls zu einem erbitterten Rechtsstreit führte (das IEF hat berichtet), doch wurde hier das Todesurteil wesentlich schneller gefällt.
Wie Christian Concern berichtete, erlitt der Mann, der in den Gerichtsdokumenten lediglich mit seinen Initialen „RS“ aufschien, vor einigen Monaten einen Herzinfarkt. Die fehlende Blutversorgung führte bei dem polnischen Staatsbürger, der zu diesem Zeitpunkt in England lebte, zu Hirnschäden. Folglich fiel der Mann ins Koma. Bereits wenige Tage nachdem der Patient ins Krankenhaus eingeliefert worden war, empfahlen die Ärzte, dass es zu seinem Besten wäre, die lebenserhaltenden Maßnahmen abzustellen. Entgegen der ärztlichen Meinung bestanden Familienmitglieder des Mannes, darunter dessen Mutter, Schwester und Nichte, auf die Aufrechterhaltung der künstlichen Ernährung und Flüssigkeitszufuhr. Da es den Ärzten verwehrt war, die Maschinen ohne Zustimmung der Familienmitglieder abzustellen, jene aber ihre Meinung beibehielten, zog das Krankenhaus vor Gericht, um eine Ersatzzustimmung zu erwirken.
Zu seinem Besten
In der ersten gerichtlichen Entscheidung entschied Richter Justice Cohen, wie Plymouthherald berichtete, dass es für den Patienten am besten wäre, die Maschinen abzustellen und in die Palliativversorgung überzugehen. Dieser Entscheidung stimmte die Ehefrau von RS zu, während seine anderen Familienmitglieder sich weiterhin vehement dagegen wehrten und zum gerichtlichen Gegenschlag ausholten. Unter anderem wurde ein weiterer Arzt gefordert, der sich den Zustand des Patienten erneut anschauen solle. Dieser Forderung wurde allerdings nicht entsprochen. Hauptgrund sei gewesen, dass die abweichende Meinung der Herkunftsfamilie nicht den Wünschen des Mannes, anderen nicht zur Last zu fallen, wie seine Frau behauptete, entgegenstehen solle. Außerdem würde die Frau nach 20 Jahren Ehe einen besseren Einblick über die Wünsche ihres Mannes haben als die Herkunftsfamilie. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied mehrmals gegen die Aufrechterhaltung des Lebens des Mannes.
Polen will übernehmen
Während des andauernden Gerichtsstreits mischte sich Polen als Heimatland von RS ein und forderte laut Christian Concern umgehenden Schutz des Patienten. Als die Entscheidung gegen die lebenserhaltenden Maßnahmen gefallen war, forderte die polnische Regierung die Überstellung des Patienten nach Polen auf eigene Kosten. In weiterer Folge wurde dem Mann ein diplomatischer Status gewährt, welcher die Überstellung nach Polen vereinfachen würde. Gemäß The Tablet unterstützten auch polnische und englische Bischöfe gemeinsam in einem Schreiben an die englische Gesundheitsbehörde den Transport des Mannes nach Polen. „Die Versorgung sehr kranker Patienten mit Nahrung und Wasser, auch mithilfe von Hilfsmitteln, ist eine Grundversorgung. Die jüngsten Gerichtsverfahren in Bezug auf den Patienten RS (..) haben gezeigt, dass diese Definition kontrovers diskutiert wird“. Das sei scharf zu kritisieren, so die Bischöfe in ihrem Schreiben.
Trotz all dieser Bemühungen starb der Mann infolge der Einstellung der lebenserhaltenden Maßnahmen bevor es zum Transfer nach Polen kommen konnte.
Tod trotz Genesung
Dass ein Gericht über den Wert eines Lebens entscheiden kann, wurde in Folge scharf kritisiert. Wie Christian Concern berichtete, war die Entscheidung übereilt, der Mann befand sich erst in den Anfangsphasen der Genesung und es wurden bereits einige Besserungen seines gesundheitlichen Zustandes bemerkt. Laut einem Erkenntnis hätte der Mann noch fünf bis zehn Jahre zu leben gehabt. All diese Tatsachen wurden bei der Urteilsfällung nicht berücksichtigt. Zudem gründete sich die Entscheidung der Ehefrau von RS auf einem unzureichenden Informationsstand zur gesundheitlichen Lage ihres Ehemannes.
Das Urteil zeigt, wie wichtig es ist, bei Fragen am Ende des Lebens genau zu differenzieren. Insbesondere könne der bewusste Entzug von Nahrung und Flüssigkeit mit der Absicht, den Tod eines Patienten herbeizuführen, nicht mit dem legitimen „Sterbenlassen“ gleichgesetzt werden, sondern richte sich direkt gegen das Leben. Das sei aus ethischer Sicht abzulehnen und stelle eine Gefahr für viele Wachkomapatienten weltweit dar, so etwa Univ.- Prof. Dr. Johannes Bonelli vom „Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik“ (IMABE) im Zusammenhang mit dem Fall von Vincent Lambert. (TS)