Pubertätsblocker
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GB / Gender: Court of Appeal erlaubt Behandlung von Kindern mit Pubertätsblockern

IEF, 27.09.2021 – In seiner aktuellen Entscheidung hat der Court of Appeal das Urteil des High Courts von Ende Dezember letzten Jahres aufgehoben.

Wie das IEF berichtet hat, war der Anlass des Verfahrens der Fall der zum Zeitpunkt der Behandlung 17-jährigen Britin Quincy Bell, die nach nur drei Therapiesitzungen Pubertätsblocker verschrieben bekommen hatte. Gemeinsam mit A., der Mutter einer autistischen 15-Jährigen, die ebenso eine solche Therapie bekommen sollte, hatte Bell die Londoner Tavistock Klinik geklagt. Der High Court hatte im Sinne der Anklage entschieden und die Behandlung von Kindern mit Pubertätsblockern verboten, weil die Richter Zweifel daran hatten, dass Kinder die weitreichenden Folgen der Behandlungen verstehen könnten.

Entscheidung über Therapie obliegt Ärzten nicht Richtern

Nachdem das Gender Identity Development Service (GIDS) der Londoner Tavistock Klinik Berufung gegen das Urteil einlegte, entschied nun der Court of Appeal, dass die auferlegten Forderungen des High Court überzogen seien. Das High Court hatte Behandlungen mit Pubertätsblockern zwar nicht grundsätzlich verboten, aber jede angestrebte Behandlung bei Minderjährigen von einer gerichtlichen Zustimmung abhängig gemacht. Dies sei laut Erkenntnis des Court of Appeal „unangemessen“. Wie u.a. der Guardian berichtet, sei das Gericht zur Ansicht gelangt, dass die vorgegebenen Leitlinien des High Court in der Praxis dazu führen würden, dass „(…) die Behandlung in vielen Fällen aus Mangel an Ressourcen für die Einreichung eines solchen Antrags verweigert würde, verbunden mit einer unvermeidlichen Verzögerung durch die Einschaltung eines Gerichts“. Es sei die Sache von Ärzten und nicht von Richtern, darüber zu urteilen, ob ein unter 16-jähriger im Einzelfall in der Lage sei, einer medizinischen Behandlung zuzustimmen.

NL: Studie sieht Gesundheitsrisiko nach Hormonbehandlungen

Währenddessen wurde in den Niederlanden eine Studie veröffentlicht, der zu Folge Transgender-Personen im Vergleich zu Menschen ohne Geschlechtsdysphorie eine „signifikant höhere Sterblichkeitsrate“ aufweisen. Es könne zwar noch kein direkter Bezug zwischen der erhöhten Sterblichkeitsrate und den angewandten Hormonbehandlungen hergestellt werden, allerdings deute die Beobachtungsdatenanalyse darauf hin, dass Hormonbehandlungen auf lange Sicht möglicherweise nicht so sicher sind, wie angenommen wurde, erläutert Martin den Heijer vom Amsterdam University Medical Center (UMC). „Die Ergebnisse unserer großen, landesweiten Studie belegen ein seit Jahrzehnten anhaltendes, erheblich erhöhtes Sterblichkeitsrisiko bei Transgender-Personen“, so den Heijer laut einem Bericht von HPClive, einem Informationsportal für Ärzte. Die Studie umfasste die Daten von 4.568 erwachsenen Transgender-Personen. Das Durchschnittsalter der Patienten zu Beginn der Hormonbehandlung betrug 30 Jahre bei Transgender-Frauen und 23 Jahre bei Transgender-Männern. Verglichen wurden die Daten zu Todesfällen der Studienteilnehmer mit jenen der Allgemeinbevölkerung. Darüber hinaus definierten die Forscher Mortalitätsuntergruppen für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Lungenkrebs, HIV-bedingte Erkrankungen und Selbstmord. Die Studie zeigt im Ergebnis ein erhöhtes Sterblichkeitsrisiko bei Transgender-Personen, die eine Hormonbehandlung erhielten, unabhängig von der Behandlungsart. „Geschlechtsbejahende Hormonbehandlung galten bisher als sicher. Und die meisten Todesursachen des Studiensamples standen nicht im Zusammenhang damit“, so den Heijer. Aus derzeitiger Sicht gebe es aber noch nicht ausreichend Datenmaterial, um vollständig auszuschließen, dass Hormonbehandlungen tatsächlich keinen Einfluss auf das – nachgewiesener Maßen erhöhte – Sterblichkeitsrisiko von Transgender-Personen haben. Aus Sicht den Heijers wären dafür daher jedenfalls weitere Studien nötig. (KL)

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