Verbot von Leihmutterschaft aufrechterhalten
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DE / Reproduktionsmedizin: Frauen-Netzwerk fordert Aufrechterhaltung von Leihmutterschaftsverbot in Deutschland

IEF, 16.01.2020 – Unter dem Motto „Für reproduktive Gerechtigkeit“ fordert ein deutsches Netzwerk von Wissenschaftlerinnen, Publizistinnen und Journalistinnen, das in Deutschland geltende Verbot von Eizellenspende und Leihmutterschaft aufrechtzuerhalten, berichtet u.a. das deutsche Magazin nd.

Vergangenen Freitag wurde eine Stellungnahme gegen die Legalisierung dieser reproduktiven Verfahren in Berlin vorgestellt, in der sechs Punkte angeführt werden, warum Eizell“spende“ und „Leihmutterschaft“ weiterhin nicht erlaubt werden darf. Die bewusst gesetzten Anführungsstriche  sollen darstellen, dass schon die beiden Begriffe in die Irre führen, weil es sich weder um eine Spende im klassischen Sinn handelt noch um Mütter, eher um Leihgebärende, so die Autorinnen des Textes.

Leihmutterschaft beruht auf sozialer Ungerechtigkeit

Demnach beruhe Leihmutterschaft auf sozialer Ungerechtigkeit und der Ausbeutung Dritter. Nur ökonomische Zwangslagen seien die Grundlage dafür, dass Frauen ihre Körper für reproduktionsmedizinische Eingriffe zur Verfügung stellen. Selbst die in der Debatte gerne angeführte altruistische Motivation sei abzulehnen, denn diese diene nur als Türöffner für die kommerzielle Leihmutterschaft – abgesehen davon dass es in solchen Fällen meist eine verdeckte Kommerzialisierung gibt, etwa in Form so genannter „Aufwandsentschädigungen“.

Reproduktionsfreiheit beinhaltet kein Recht, auf die Körper Dritter zuzugreifen

Die sechs Verfasserinnen – darunter die Journalistin Ulrike Baureithel, die Wissenschaftlerin Dr. Susanne Lettow, Prof. Dr. Sigrid Graumann, Mitglied des Deutschen Ethikrats oder Dr. Susanne Schultz vom Goethe-Institut Frankfurt und Beirats-Mitglied des Gen-ethischen Netzwerks e.V. – kritisieren in ihrem Text, dass es sich bei Leihmutterschaft und Eizellenspende um fremdnützige medizinische Eingriffe handelt, die die körperliche und psychische Integrität der Eizellenspenderinnen und Leihmütter verletzen. Das stelle eine grundsätzliche Abkehr vom zentralen Prinzip ärztlicher Ethik dar, nämlich dem Grundsatz, den Patientinnen nicht zu schaden. Die Reproduktionsfreiheit, die von den Verfasserinnen explizit gefordert wird, beinhalte nicht das Recht von Menschen mit Kinderwunsch, auf die Körper Dritter zuzugreifen.

Forderung nach EU-weitem Kommerzialisierungsverbot

In ihrer Stellungnahme fordern die Autorinnen, das Embryonenschutzgesetz von 1990 aufrechtzuerhalten und  Leihmutterschaft zum Schutz von Frauen vor Ausbeutung zu verbieten – wenn auch in den Augen der Autorinnen der damals ausschlaggebende Grund, nämlich die Verhinderung der „gespaltenen Mutterschaft“, nicht mehr das wesentliche Argument sei, da diese Begründung ein rein biologisches Verständnis von Mutterschaft voraussetzt und damit Familie auf ein „heteronormatives, biologisch-genetisches Ideal“ reduziert, anstatt der Vielfalt der Modelle des Zusammenlebens mit Kindern Rechnung zu tragen. In dem Statement wird weiters gefordert, auch transnationale Angebote des Eizellentransfers und von Leihmutterschaft zu verbieten, da diese geltendem europäischen Recht widersprechen, das die Kommerzialisierung von Körperteilen verbietet und Kindern ein Recht auf Kenntnis ihrer biologischen Herkunft zuerkennt.

Anderer Zugang, gleiches Ergebnis

„Die aktuelle Initiative aus Deutschland zeigt, dass sich die Forderung nach einem Verbot von Leihmutterschaft quer durch alle Weltanschauungen zieht“, zeigt sich Dr. Stephanie Merckens, Juristin am Institut für Ehe und Familie, erfreut. Zwar steht sie der Formulierung der Autorinnen, dass sämtliche Formen von Elternschaft rechtlich anzuerkennen und gesellschaftlich zu unterstützen seien, kritisch gegenüber. Doch das daraus resultierende Anliegen nach einem umfassenden Verbot von Leihmutterschaft sei selbstverständlich mitzutragen. (ER)

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