US / Pro-Life: Angeschossene Frau in Alabama wegen Tod ihres ungeborenen Kindes angeklagt
IEF, 01.07.2019 – Der schwangeren Frau soll im Zuge eines Streits fünf Mal in den Bauch geschossen worden sein, woraufhin sie ihr Baby verlor. Die Schützin hätte in Notwehr gehandelt, heißt es.
Der Schwangeren wird vorgeworfen, einen Streit um den Kindesvater mit einer 23-Jährigen vor einem Supermarkt angezettelt und angeheizt zu haben, wird von CNN berichtet. Im Zuge dessen habe die 23-Jährige zur eigenen Verteidigung der Schwangeren fünf Mal in den Bauch geschossen. Dadurch sei das ungeborene Kind gestorben. Die Schützin sei nach einer anfänglichen Anklage wegen Mordes von einer Jury freigesprochen worden.
Das eigentliche Opfer der Auseinandersetzung sei das ungeborene Kind, heißt es von Seiten der Polizei, die den Fall untersuchte. Die Schwangere habe durch das Anzetteln des Streits das Kind unnötig in Gefahr gebracht und später auch verabsäumt sich und das Kind in Sicherheit zu bringen. Die Schwangere, die angeschossen wurde und in der Folge das Kind verlor, wurde deshalb nun selbst wegen Totschlags angeklagt.
Ähnliche Fälle, in denen Schwangere die durch ihr Verhalten das Wohl des Ungeborenen gefährdet hätten und daraufhin angeklagt wurden, soll es in Alabama bereits in der Vergangenheit gegeben haben. Kritisiert wird, dass entsprechende Gesetze unverhältnismäßig oft schwarze Frauen träfen, so Vox. Auch die nun angeklagte, angeschossene Frau ist Afroamerikanerin.
Das neue vor kurzem in Alabama beschlossene Abtreibungsgesetz, das ein völliges Verbot von Abtreibungen mit einer einzigen Ausnahme – der Gefährdung des Lebens der Schwangeren – vorsieht, ist noch nicht in Kraft (das IEF hat berichtet). Die Verurteilung erfolge somit aufgrund bereits bestehender Gesetze, auch wenn sie derzeit nachvollziehbar Öl in die feurige Diskussion um strengere Abtreibungsbestimmungen gieße, kommentiert Dr. Stephanie Merckens vom Institut für Ehe und Familie (IEF) den Fall. Man müsse sich hier schon sehr rechtstheoretisch und eingedenk eines anderen, weil US-amerikanischen Rechtsverständnis dem Urteil nähern, um es irgendwie nachvollziehen zu können, so die Juristin.
Der kontroverse Freispruch der Schützin sei im vorliegenden Fall laut dem Standard zudem auf das „Stand Your Ground“-Gesetz, wonach Menschen Schusswaffen in Bedrohungssituationen einsetzten dürfen, zurückzuführen. „Stand Your Ground“-Gesetze sollen in mehreren US-Bundesstaaten in Kraft sein. Gerade dieses Gesetz würde auch besonders häufig von Menschen weißer Hautfarbe dazu missbraucht werden, um mit Waffen gegen Minderheiten, von denen sie sich bedroht fühlen, vorzugehen. (AH)