GB / Abtreibung: Frau mit intellektueller Beeinträchtigung darf zur Abtreibung gezwungen werden
IEF, 23.10.2019 – Diese Entscheidung fällte das Gericht für die Angelegenheiten Schutzbefohlener in London, nachdem es vom staatlichen Gesundheitsdienst mit dem Ansuchen um Genehmigung des Schwangerschaftsabbruchs angerufen wurde.
Ein Arzt soll bei einer Untersuchung festgestellt haben, dass die von einer schweren Lernstörung betroffene junge Frau, die den Großteil ihres Lebens bei Pflegefamilien verbracht hatte, in der 12. Woche schwanger sei. Daraufhin wandten sich die Leiter des staatlichen Gesundheitsdienstes an das Gericht für die Angelegenheiten Schutzbefohlener mit dem Begehren, dieses möge zum Wohle der jungen Frau einem Schwangerschaftsabbruch zustimmen. Bei der Betroffenen handle es sich laut The Guardian um eine Frau aus Nordengland in ihren Zwanzigern. Zum Schutz ihrer Privatsphäre wird jedoch weder sie noch das Krankenhaus, in dem die Abtreibung durchgeführt werden soll, namentlich genannt.
Der zuständige Richter, David Basil Williams, leistete dem Ansuchen des Gesundheitsdienstes Folge und begründete seine Entscheidung damit, dass nach Einschätzung der Experten die Fortsetzung der Schwangerschaft der geistigen und körperlichen Gesundheit der Frau schaden würde. Es sollen auch Beweise genannt worden sein, wonach sich die Frau aufgrund der Schwangerschaft aggressiver verhalten hätte. Wiliams merkte zwar im Urteil an, dass seine Entscheidung einen Eingriff in die körperliche Autonomie darstelle, dieser sei jedoch zum Wohle der Frau gerechtfertigt. Die Abtreibung dürfe daher auch gegen den Willen der Frau durchgeführt und sie zu dem Zweck auch festgehalten und die Abtreibung unter Vollnarkose durchgeführt werden. Die Pflegeeltern, Ärzte und Sozialarbeiter sprachen sich ebenso für eine Abtreibung aus und begründeten dies mit dem Wohl der jungen Frau.
Die Polizei untersuche gerade, ob die intellektuell beeinträchtigte Frau infolge einer Vergewaltigung schwanger wurde und LifeSite, eine pro-life Petitionsplattform, startete gleich nach der Urteilsverkündung eine Petition gegen die angeordnete Zwangsabtreibung.
Ein ähnlicher Fall ereignete sich vor ein paar Monaten, als ebenfalls das Gericht für die Angelegenheiten Schutzbefohlener einen Schwangerschaftsabbruch gegen den Willen einer Schwangeren mit einer intellektuellen Beeinträchtigung und trotz Zusicherung ihrer Mutter, sich um das Kind nach der Geburt kümmern zu wollen, anordnete. Damals wurde die Zwangsabtreibung jedoch durch ein Berufungsgericht, das die Entscheidung der ersten Instanz aufhob, verhindert. Das IEF hat berichtet.
Margaret Akers von der Society for the Protection of Unborn Children (SPUC) nahm die Gerichtsentscheidung zum Anlass um auf die missbräuchliche und unmenschliche Handhabung durch die Richter aufmerksam zu machen: „Es ist erstaunlich, dass in weniger als 5 Monaten ein ähnliches Urteil gefällt wurde. Wir sind Zeugen der Ausbeutung von verletzlichen Frauen mit Lernbeeinträchtigungen. Die Durchführung einer Abtreibung ohne die Einwilligung der Schwangeren ist die schlimmste Art von Missbrauch. Eine Frau auf dem geistigen Stand eines Kleinkindes kann nicht in Sex einwilligen. Wir müssen uns fragen, wie diese schutzbedürftige Frau überhaupt in diese Situation kam und müssen die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen“. (AH)