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FR / Reproduktionsmedizin: Französischer Provider muss Internetseite, die Leihmütter vermittelte, offline stellen
IEF, 2.4.2019 – In Frankreich muss ein Internet-Provider eine Geldstrafe für eine Website zahlen, die Kontakte zu Leihmüttern vermittelt hat; außerdem musste er die Seite aus dem französischen Netz nehmen.
Das entschied Ende Februar ein Gericht in Versailles, wie u.a. das deutsche Ärzteblatt berichtet. „Das ist ein sehr wichtiges Signal an Provider, die die Veröffentlichung dieser Art von Seiten erlauben“, wird die Anwältin des Vereins „Juristes pour l’enfance“, Adelina Le Gouvello, zitiert. Der Verein, der den Fall vor Gericht gebracht hatte, hatte zunächst das spanische Unternehmen selbst, dann den Provider aufgefordert, die Seite offline zu stellen.
Die Website der spanischen Firma Subrogalia bot Paaren mit Kinderwunsch die Kontaktvermittlung zu einer Leihmutter an. In Frankreich ist Leihmutterschaft wie auch die Kontaktvermittlung zu Leihmüttern verboten, daher entschied das Gericht, dass der Provider die Seite vom Netz nehmen und 3.000 Euro Strafe zahlen muss. Die Seite subrogalia.com ist seither offline – nicht nur in Frankreich, sondern generell. (ER)