Lesezeit: 2,2 Minuten

FR / Pro-Life: Frankreich stellt die Gewissensklausel in Frage

IEF, 08.10.2018 – Angeführt von Laurence Rossignol haben die Senatoren der sozialistischen Partei in Frankreich ein Gesetz vorgeschlagen, durch welches die Gewissensklausel abgeschafft werden soll.

In vielen Rechtsordnungen sieht eine sogenannte Gewissensklausel vor, dass medizinisches Personal nicht verpflichtet werden darf, an ethisch umstrittenen Eingriffen wie etwa einer Abtreibung mitwirken zu müssen. Nun steht diese Absicherung ärztlicher Meinungsfreiheit in Frankreich zur Debatte. Entfacht wurde die Diskussion durch eine Aussage des Präsidenten des französischen Gynäkologenverbandes, Bertrand de Rochambeau, der kürzlich den Schwangerschaftsabbruch einer Tötung gleichsetzte. Er artikulierte auch seine Dankbarkeit gegenüber dem ursprünglichen auf Simone Veil zurückgehenden Abtreibungsgesetz, das Ärzten die Möglichkeit gewährte aus Gewissensgründen eine Abtreibung zu verweigern. Dies hätte ihm die Ausübung seines Berufs im Eiklang mit seinem Gewissen erlaubt.   

Zuvor war im August bekannt geworden, dass in einem Krankenhaus im französischen Departement Sarthe seit Anfang des Jahres keine Schwangerschaftsabbrüche mehr vorgenommen wurden, weil drei der dort angestellten Gynäkologen diese aus Gewissensgründen verweigert hätten.

Daraufhin startete Madeline Da Silva, stellvertretende Bürgermeisterin von Les Lilas, eine Online-Petition zur Aufhebung der Gewissensklausel bei Abtreibungen, die bis dato von ca. 83.000 Personen unterschrieben wurde. Außerdem hat das Bekanntwerden dieser Vorkommnisse die französische Gesundheitsministerin, Agnes Buzyn, dazu bewogen, den Zugang zu Abtreibungen überprüfen zu lassen. Sie wolle sich vergewissern, dass es keinen Zuwachs an Ärzten gebe, die die Gewissensklausel geltend machen.

Mit der Einbringung eines Gesetzesentwurfs zur Aufhebung der Gewissensklausel am 28. September wählte die parlamentarische Gruppe um die Sozialistin Rossignol einen symbolträchtigen Tag, wird dieser international doch als Tag eines Rechts auf Abtreibung begangen. Für Rossignol ist die Gewissensklausel ein Symbol ärztlicher Machtausübung, mit der das Abtreibungsgesetz in Frage gestellt werde, Abtreibung stigmatisiert wird und Frauen Schuldgefühle vermittelt werden solle.

Kritik gegen den Gesetzesvorstoß kommt indes vom Pariser Erzbischof, Msgr. Michel Aupetit. Er bezeichnet das Vorhaben als furchterregend. Die Gewissensfreiheit sei das fundamentalste Recht einer Gesellschaft. Wird diese abgeschafft, spricht man von einer Diktatur – „das würde bedeuten, dass man einer Diktatur den Weg bahnt, die einem vorschreibt, nicht nachzudenken und das Gewissen auszuschalten“, so Aupetit. Für den Erzbischof ist die Gewissensklausel ein unverzichtbarer Bestandteil des Medizinrechts und damit unverhandelbar.

Auch Weltärztebund diskutierte Gewissensklausel

Die Gewissensklausel stand heuer auch bei der Generalversammlung des Weltärztebundes (World Medical Association, WMA) in Reykjavik zur Debatte. Diskutiert wurde dabei auch die Pflicht von Ärzten, Patientinnen weiter zu verweisen, falls sie Abtreibungen aus Gewissensgründen verweigerten. Das Ergebnis dieser Debatte ist eine soeben veröffentlichte neue Empfehlung der WMA zur „medizinisch indizierten Beendigung der Schwangerschaft“.

Weiterführende Artikel

Diesen Artikel teilen

Das könnte Sie auch interessieren

Nach oben