FR / Reproduktionsmedizin: Frankreich legalisiert künstliche Befruchtung für alle
IEF, 11.02.2020 – Der Senat stimmte letztens einer Gesetzesänderung zu und öffnet damit die künstliche Befruchtung auch für lesbische und alleinstehende Frauen.
Bisher standen Verfahren der künstlichen Befruchtung nur heterosexuellen Paaren zu, die länger als zwei Jahre verheiratet waren oder zusammengelebt haben und ihre Unfruchtbarkeit medizinisch belegen konnten. Nachdem Präsident Emmanuel Macron bei seiner Wahl die medizinisch unterstützte Reproduktion für alleinstehende Frauen und lesbische Paare in Aussicht gestellt und Frankreichs höchstes Bioethik-Gremium, das Comité Consultatif National d’Ethique, sein „OK“ dazu gegeben hatte, wurde im Juli letzten Jahres eine entsprechende Vorlage zur Änderung der Gesetze im Parlament eingebracht. (Das IEF hat berichtet).
Senat stimmt knapp für Legalisierung von IVF für alle
Trotz Großdemonstrationen und Protesten im Vorfeld wurde das Gesetz im Oktober von der Generalversammlung verabschiedet und dem Senat zur Abstimmung zugewiesen. (Das IEF hat berichtet). Das von der Opposition dominierte französische Oberhaus beriet schließlich darüber Anfang dieses Jahres und stimmte überraschenderweise mit 153 zu 143 Stimmen für die Ausweitung der künstlichen Befruchtung auf alle Frauen.
Damit werden reproduktionsmedizinische Maßnahmen in Frankreich künftig allen Frauen unter 43 Jahren zur Verfügung stehen. Wie die Tagespost berichtet, fürchtet man dadurch einen stärkeren Legalisierungsdruck auf Länder mit einer restriktiven Gesetzgebungen. Auch die bereits boomende Reproduktionsmedizin-Industrie dürfte durch das neue Gesetz einen weiteren Auftrieb erhalten.
Uneinigkeit bezüglich Kostenübernahme
Uneinigkeit bestehe noch hinsichtlich der Kostenübernahme für die künstliche Befruchtung durch die Krankenkassen. Während der ursprüngliche Gesetzestext eine Kostenübernahme von bis zu sechs Befruchtungsversuchen für alle Frauen vorgesehen haben soll, wolle der Senat diese auf Fälle beschränken in denen eine medizinische Notwendigkeit gegeben ist. Die Generalversammlung könne den Senat jedoch in dieser Frage überstimmen.
Zugang zur künstlichen Befruchtung in anderen europäischen Ländern
Mit Frankreich tritt der bisher bevölkerungsreichste EU-Staat jenen Staaten bei, in denen künstliche Befruchtung allen Frauen ermöglicht wird. Bisher war dies nur in Spanien, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, sowie den Skandinavischen Ländern mit Ausnahme von Norwegen der Fall.
In Deutschland setzt sich die FDP seit längerem für eine Ausweitung der legalen Kinderwunschbehandlungen ein und fordert, dass Reproduktionsmedizin für alle Menschen unabhängig vom Familienstand zur Verfügung stehen sollte. (Das IEF hat berichtet).
Die österreichische Rechtslage
In Österreich steht laut dem Fortpflanzungsmedizingesetz medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur Paaren (gemischt- wie gleichgeschlechtlich, letzteres nur bei Lesben) offen – alleinstehende Personen sind davon ausgeschlossen, wodurch auch die Leihmutterschaft verhindert werden soll.
Für weitere Informationen zum österreichischen Fortpflanzungsmedizingesetz lesen Sie hier. (AH)