Dignitas
Lesezeit: 1,6 Minuten

FR / Lebensende: Staatsrat lehnt Anträge auf „Sterbehilfe“ ab

IEF, 16.01.2023 – Das oberste Verwaltungsgericht hat Anträge von Dignitas abgewiesen, die für eine nationale Anerkennung des Rechts auf “Sterbehilfe” plädieren.

Die Schweizerische Sterbehilfe-Organisation Dignitas, die bereits in Kanada und Australien daran mitgewirkt hat, dass „Sterbehilfe“ legalisiert wurde, die in Deutschland an mehreren „Sterbehilfe“-Verfahren beteiligt war und auch in Österreich das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof mitfinanziert hatte (IEF-Bericht), das zu einer Legalisierung des assistierten Suizids geführt hat, verlor vor kurzem ein Verfahren in Frankreich.

In Frankreich ist sowohl Suizidassistenz als auch Tötung auf Verlangen verboten. Wie das Institut für Ehe und Familie (IEF) berichtete, wird die politische Debatte um eine Legalisierung von „Sterbehilfe“ bereits seit Jahren geführt. Präsident Emmanuel Macron sprach sich für einen selbstbestimmten Tod aus. Die französische Ethikkommission veröffentlichte 2022 eine Stellungnahme, in der die Ansicht vertreten wurde, dass es Möglichkeiten einer „ethischen Leistung aktiver Sterbehilfe“ gebe.

Wie CNE Christian Network Europe berichtet, involviert sich auch Dignitas in Kooperation mit rund 50 seiner französischen Mitglieder in die Debatte. So forderte die Organisation den französischen Ministerpräsidenten und den Gesundheitsminister im Jahr 2021 auf, die gesetzlichen Vorschriften bezüglich giftiger Substanzen zu ändern. Dignitas wollte eine Ausnahme für die Ausgabe tödlicher Substanzen für den „selbstbestimmten“ Suizid erreichen. Nachdem diese Forderung abgelehnt wurde, leitete Dignitas gerichtliche Schritte ein. Die „Sterbehilfe“-Organisation argumentierte, dass die Weigerung der Ausgabe tödlicher Substanzen zum Zwecke des Suizids einen Verstoß gegen die Verfassung darstelle, die die Würde des Einzelnen schütze. Dem Einzelnen werde durch die aktuellen Bestimmungen über die Ausgabe giftiger Substanzen die Möglichkeit auf einen selbstbestimmten Tod verwehrt. Der Staatsrat, eine Regierungsbehörde, die sowohl als Rechtsberater der Exekutive als auch als Oberster Gerichtshof für Verwaltungsgerichtsbarkeit fungiert, lehnte den entsprechenden Antrag von Dignitas bereits 2021 ab. Dignitas stellte daraufhin weitere Anträge, die im Dezember 2022 abgelehnt wurden. (TSG)

Diesen Artikel teilen

Das könnte Sie auch interessieren

Nach oben