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AT / Familie: FPÖ will Beschränkung der Ehe auf Verbindungen zwischen Mann und Frau

IEF, 07.10.2019 – Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare sei nicht der einzige Weg, um das „Zwangsouting“ von Homosexuellen zu verhindern. Für die FPÖ stellt sich zudem die Frage, ob die Öffnung der Ehe überhaupt geglückt sei, da eine Eheschließung weiterhin das Erfordernis der Bereitschaft zur Kinderzeugung einschließe.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) stellte in seinem Erkenntnis vom 4. Dezember 2017 fest, dass die Beschränkung der Ehe auf Verbindungen zwischen Mann und Frau verfassungswidrig sei und öffnete damit das Institut der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare. Gleichzeitig wurde die Eingetragene Partnerschaft (EP) auch verschiedengeschlechtlichen Paaren zugänglich gemacht. In der Auseinandersetzung mit dem Erkenntnis des VfGH blieb strittig, ob dieser die Verfassungswidrigkeit schon allein in der Beschränkung des Eheinstituts auf die Verbindung von Mann und Frau sah oder ob er sich hauptsächlich auf die Tatsache stützte, dass durch die Bezeichnungen Ehe bzw Eingetragene Partnerschaft öffentlich wurde, dass es sich jeweils um eine gemischtgeschlechtliche bzw. getrenntgeschlechtliche Partnerschaft handelte. In letzterem Fall wäre das kritisierte „Zwangsouting“ schon allein mit der Öffnung der Eingetragenen Partnerschaft für alle Paare vermeidbar, erklärt dazu Dr. Stephanie Merckens, Juristin am Institut für Ehe und Familie (IEF).

In einem am 19. September 2019 im Parlament eingebrachten Antrag fordert die FPÖ nun den Nationalrat auf, die Bestimmung des § 44 ABGB in seiner ursprünglichen bis zur Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gültigen Version wieder zu beschließen. Diese lautet bis zum Gerichtsurteil: „In einem Ehevertrag erklären zwei Personen verschiedenen Geschlechts gesetzmäßig ihren Willen, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen und sich gegenseitigen Beistand zu leisten“.

Die FPÖ verweist in ihrem Antrag u.a. auf den „Vater“ des ABGB, Franz von Zeiller, der die staatliche Anerkennung der Ehe von Mann und Frau mit ihrer speziellen Bedeutung für den Staat begründete. Der VfGH sei in seiner Entscheidung von dieser jahrzehntelang gültigen Argumentationsgrundlage abgerückt. Zudem wäre unklar, ob die Öffnung der Ehe für homesexuelle Paare tatsächlich gelungen sei. Der VfGH habe nämlich in seiner Entscheidung zwar die Wortfolge „verschiedenen Geschlechts“ aufgehoben, die Bereitschaft Kinder zu zeugen, sei aber weiterhin erforderlich. Standesbeamte müssen deshalb de facto gegen das Gesetz handeln, wenn sie homosexuellen Paaren die Eheschließung bescheinigten.

Das Erkenntnis und die Entscheidungsbegründung des VfGH seien außerdem nicht kongruent. Das vom Gericht angeprangerte „Zwangsouting“ durch die Zuordnung ausschließlich gleichgeschlechtlicher Paare zum Personenstand „in EP“ sei auch anders zu verhindern gewesen. Laut der FPÖ hätte der VfGH lediglich die zugrundeliegenden Formularverordnungen ändern und die Zusammenfassung von „verheiratet“ und „in EP“ in einer Rubrik verlangen müssen.

Die FPÖ kritisiert in ihrem Antrag auch die Untätigkeit der ÖVP. Die VfGH-Entscheidung hätte dem Gesetzgeber nämlich genug Spielraum eröffnet, um das „traditionelle“ Ehemodell zu bewahren, was jedoch von der ÖVP verabsäumt wurde.

Der FPÖ-Antrag wurde laut der Parlamentskorrespondenz am 25.09. dem Justizausschuss zur weiteren Bearbeitung zugewiesen. (AH)

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