AT / Kinderbetreuung: FPÖ Salzburg blitzt mit Antrag auf Gleichstellung familieninterner und familienexterner Kinderbetreuung nach dem Berndorfer Modell ab
IEF, 17.01.2019 – Der am 19. Dezember 2018 eingebrachte Antrag der Salzburger FPÖ zur finanziellen Gleichstellung familieninterner und familienexterner Kinderbetreuung wurde im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss des Salzburger Landtages am 16. Jänner 2019 abgelehnt.
Stattdessen wurde ein abgeänderter Antrag mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS gegen die FPÖ angenommen, in dem die Landesregierung ersucht werde, auch künftig dem Thema Kinderbetreuung einen zentralen Stellenwert in der politischen Arbeit einzuräumen sowie die Rahmenbedingungen und Unterstützungsangebote für die Familien im Land Salzburg weiter zu verbessern und dabei die individuellen Bedürfnisse der Familien zu berücksichtigen.
Salzburger FPÖ scheiterte mit konkretem Finanzierungsmodell
Ziel des FPÖ-Antrages war es, die Wahlfreiheit von Müttern zwischen einer Betreuung ihres Kindes in einer Kinderkrippe/Krabbelgruppe oder der Betreuung zu Hause bis zum dritten Lebensjahr insofern zu erleichtern, als sie für ihre Betreuungsleistung zu Hause dieselbe Förderqualität wie für externe Betreuung zu Verfügung gestellt bekommen sollten.
Im Rahmen des FPÖ-Antrages wurde eine Drittelregelung erarbeitet, die das Kinderbetreuungsgeld auf die Höhe der Mindestsicherung anheben sollte. Finanziert werden sollte diese Erhöhung durch jeweils ein Drittel des Differenzbetrages aus Mitteln der Gemeinde, des Landes und des Bundes. Als Vorbild fungiert die Gemeinde Berndorf („Berndorfer-Modell“), die mit einstimmigem Gemeindebeschluss bereits 2013 den ersten Schritt gegangen ist und seither monatlich ein Drittel der Leistung als Gemeindezuzahlung zuzüglich zum Kinderbetreuungsgeld beisteuert. (FF)