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US / Reproduktionsmedizin: Forscher stellen 14-Tage-Schutzfrist des Embryos in Frage

IEF, 24.3.2017 – Wie das Institut für Bioethik und medizinische Anthropologie (IMABE) berichtete, war es vergangenes Jahr Forschern aus Großbritannien und den USA gelungen, menschliche Embryonen über das Implantationsalter hinaus im Labor anzuzüchten. Bis dahin konnten sich Embryonen aus künstlicher Befruchtung nur ca. eine Woche im Reagenzglas weiterentwickeln. Ohne Verpflanzung in eine natürliche Umgebung (eine Gebärmutter), starben die Embryonen bislang nach dieser Zeit ab. Aufgrund des „Erfolgs“, Embryonen auch außerhalb der Gebärmutter länger als eine Woche gedeihen zu lassen, forderten Forscher der USA und Großbritannien bereits 2016, die sogenannte „14-Tage-Regel“ zu überdenken. Die „14-Tage-Regel“ gilt für Embryonenforscher in Ländern wie Kanada und den USA, aber auch in einigen europäischen Ländern wie Großbritannien. Die Frist, künstlich erzeugte Embryonen längstens 14 Tage nach der Befruchtung für wissenschaftliche Zwecke verwenden zu können, ist willkürlich gesetzt. Ziel der Experimente sei es, Erkenntnisse über die geringe Erfolgsrate der IVF zu gewinnen, etwa Entwicklungsstörungen und Krankheiten, die in vielen Fällen eine Einnistung des Embryos im Uterus verhindern. Dabei solle gegebenenfalls auch eine gezielte Manipulation des Embryos vorgenommen werden.

Wie das wissenschaftliche Magazin Scientific American am 21.3.2017 berichtet, forderten nun Wissenschaftler der Universität Harvard in einer Stellungnahme zum wiederholten Mal das Überdenken der 14-Tage-Regel. Mag. Susanne Kummer, Geschäftsführerin von IMABE, erklärt auf Nachfrage des Instituts für Ehe und Familie (IEF), dass die Debatte über die Aufhebung der 14-Tage-Regelung absehbar gewesen sei. Der Vorstoß der Harvard Wissenschaftler, die eine Ausweitung der Grenze fordern, sei für sie alles andere als überraschend. „Die innere Logik willkürlich gesetzter Grenzen ist klar. Wer einen Embryo bis zum 14. Tag als Freigut definiert, zerstört und Embryonen erst ab dem 14. Tag als schützenswert deklariert, der kann mit derselben Willkür diese Grenze auch auf später verschieben“, hält Bioethikerin Kummer fest. Aus philosophisch-ethischer Sicht seien derartige Willkürgrenzen nicht vertretbar, so die Bioethikerin. Es mache für den moralischen Status des Embryos keinen Unterschied, ob er 4, 14 oder 40 Tage alt ist. “Der Embryo wird ja nicht erst ein Mensch, er ist bereits Mensch.”, betont Kummer.

In Österreich dürfen Embryonen nur im Zuge der künstlichen Befruchtung erzeugt und auch nur für die künstliche Befruchtung eingesetzt werden. Daraus ergibt sich ein umfassendes Forschungsverbot an Embryonen (entwicklungsfähigen Zellen) und umfasst auch dann Forschung an Embryonen, wenn sie der Verbesserung der Fortpflanzungsmedizin dienen soll. Ein konsequente Haltung, die nicht weiter verwundern muss. Denn – wie vordergründig nobel das Ziel auch klingen mag: Man dürfe nicht vergessen, dass diese Forschung am Embryo auch immer zu seiner Vernichtung führt, so Kummer.

Bild Credit: lunar caustic Flickr (CC BY 2.0)

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