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INT / Menschenrechte: Förderung der Frauengesundheit und Stärkung der Familie

IEF, 02.11.2020 – 33 Länder bekunden in einer gemeinsamen Erklärung ihren Einsatz für Frauen, Familien und Lebensschutz.

Sechs Länder gaben am 22. Oktober am Rande der Weltgesundheitsversammlung in Genf, in der u.a. Fortschritte bei der Implementierung des Rechts von Frauen auf das höchste erreichbare Maß an Gesundheit erörtert werden sollten, eine gemeinsame Erklärung zur Förderung der Gesundheit von Frauen und Stärkung der Familie ab. Die Initiative für die sogenannte Geneva Consensus Declaration ging von den USA, Brasilien, Ungarn, Ägypten, Indonesien und Uganda aus. Mittlerweile haben insgesamt 33 Länder, darunter auch Polen, Kenia, Kamerun und Libyen unterschrieben.

Kein internationales Recht auf Abtreibung

Die Erklärung verfolgt vier Hauptanliegen: Die Verbesserung der Gesundheitsversorgung von Frauen, den Schutz des Lebens, die Stärkung der Familie als fundamentale Zelle der Gesellschaft und den Schutz der nationalen Souveränität, insbesondere in Bezug auf die Reglung der Abtreibung. Die unterzeichnenden Staaten bekräftigen, dass es weder ein internationales Recht auf Abtreibung noch eine Verpflichtung auf nationaler Ebene gibt, Abtreibungen zu ermöglichen oder zu finanzieren. Im Zusammenhang mit der Förderung der Frauengesundheit wird auchdie sexuelle und reproduktive Gesundheit genannt, jedoch im Unterschied zu den Bestrebungen einiger UN-Teilorganisationen explizit unter Ausschluss der Abtreibung.

Zitiert wird in der Erklärung auch ein Ausschnitt aus dem Aktionsprogramm der Kairoer Weltbevölkerungskonferenz, bei der reproduktive Rechte erstmals in einem offiziellen UN-Dokument erwähnt wurden. Darin heißt es, dass die Abtreibung niemals als Methode der Familienplanung gefördert werden dürfe und dass alle Regelungen bezüglich Abtreibung im Wege des nationalen oder lokalen Gesetzgebungsprozesses ausgearbeitet werden sollen. Die Genfer Erklärung ruft zudem in Erinnerung, dass gemäß der Präambel der UN-Kinderrechtskonvention jedes Kind besonderen Schutz und Fürsorge benötigt – sowohl vor als auch nach der Geburt.

Der Beitrag der Frauen für das Wohl von Familie und Gesellschaft

Im Zusammenhang mit den Rechten von Frauen bekräftigt die Erklärung die Gleichheit aller vor dem Gesetz und betont, dass Männer und Frauen die gleichen Rechte, Möglichkeiten und Ressourcen und die gleiche Verantwortung in Bezug auf die Familienpflichten haben. Ein harmonisches Miteinander von Männern und Frauen sei essentiell für das Wohlergehen beider und das ihrer Familien. Frauen und Mädchen sollten außerdem den gleichen Zugang wie Männer zur Bildung, zu wirtschaftlichen Mitteln, zur politischen Teilhabe, Arbeitsverhältnissen und Führungspositionen genießen. Die gemeinsame Erklärung hebt auch den besonderen Beitrag der Frauen für das Wohlergehen der Familien und die Entwicklung der Gesellschaft hervor.

Verpflichtungen gegenüber der Familie

Was Familien betrifft, hält die Geneva Consensus Declaration außerdem fest, dass die Familie als fundamentale Zelle der Gesellschaft Anspruch auf besonderen Schutz von Seiten des Staates und der Gesellschaft habe. Dies gelte insbesondere auch für Mütter und Kinder. (AH)

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