FDP Leihmutterschaft
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DE / Reproduktionsmedizin: FDP will Leihmutterschaft legalisieren

IEF, 14.05.2020 – Man begrüße einen „offenen Umgang mit den Möglichkeiten der modernen Reproduktionsmedizin“ – von der deutschen Bundesregierung gibt es dafür – derzeit – eine Absage.

Forderungen bereits im Wahlprogramm

Die Freie Demokratische Partei (FDP) positioniert sich in ihrem Leitbild im Sinne der größtmöglichen „Freiheit“ für den Einzelnen: Die Partei stehe dafür, dass „jeder Mensch in Freiheit und selbstbestimmt in Deutschland und Europa leben kann“. Diese größtmögliche Freiheit erstrecke sich auch auf den Bereich des Lebensanfangs: Allen Menschen müsse unabhängig vom Familienstand der Zugang zu reproduktionsmedizinischen Angeboten gegeben werden, heißt es im Wahlprogramm. „Das Kindeswohl hängt von der Liebe der Eltern ab, nicht von der Art der Zeugung. Der Staat sollte sich aus den intimen Angelegenheiten heraushalten und freie Entscheidungen ermöglichen, die ethisch vertretbar sind. Eizellspenden und nichtkommerzielle Leihmutterschaft sind in vielen Staaten der EU bereits legal und sollten auch in Deutschland unter Auflagen erlaubt werden.“

Anfrage an die Bundesregierung

Im Wege einer Anfrage an die Bundesregierung vom 17.03.2020 versucht die Partei nun politischen Druck zu erzeugen um eine Novellierung des Embryonenschutzgesetzes sowie eine damit einhergehende Legalisierung der Leihmutterschaft zu initiieren. Im Gespräch mit dem Tagesspiegel drängt die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr die gesetzlichen Regeln für Kinderwunschbehandlungen massiv zu liberalisieren. Deutschland müsse „Vorreiter für progressive Entwicklungen“ werden, fordert die FDP-Politikerin. „Das Embryonenschutzgesetz ist von gestern und muss reformiert werden.“. Die deutsche Politik sei hier, im Vergleich zu anderen Ländern, „viel zu zögerlich“. Zudem brauche das Abstammungs- und Adoptionsrecht nach den Beschlüssen zur Ehe für alle „dringend ein Update“, so Helling-Plahr.

Gefordert werde die „vollumfängliche Unterstützung von Kinderwunschbehandlungen, egal in welchem Familienmodell sich die Antragssteller befinden“. Die bestehenden reproduktionsmedizinischen Möglichkeiten der Eizellspende, Embryonenspende und auch der nichtkommerziellen Leihmutterschaft sollen legalisiert werden. Das Familienrecht müsse „nichttraditionelle Familienkonstellationen“ genauso berücksichtigen und auch eine „Mehrelternschaft von bis zu vier Personen“ akzeptieren.

Absage aus Berlin durch Bundesminister Spahn

Für das Vorpreschen der Freien Demokraten gibt es seitens der Bundesregierung in Berlin keine Zustimmung, wie aus einer Antwort vom 02.04.2020 hervorgeht. Eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes (EschG) sei – zumindest für die 19. Legislaturperiode – nicht vorgesehen. Die Begründung in der Antwort der Regierung, die auf einem Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit unter Bundesminister Jens Spahn (CDU) basiert, richtet den Fokus in erster und entscheidender Linie auf den Aspekt des Kindeswohls. Durch das Embryonenschutzgesetz hätte der Gesetzgeber die Absicht verfolgt „im Interesse des Kindeswohls die Eindeutigkeit der Mutterschaft“ zu gewährleisten. „Eine gespaltene Mutterschaft würde dazu führen, dass zwei Frauen Anteil an der Entstehung des Kindes hätten. Die damit verbundenen besonderen Schwierigkeiten bei der Selbstfindung des Kindes ließen aus Sicht des Gesetzgebers negative Auswirkungen auf dessen Entwicklung im Sinne einer Gefährdung des Kindswohls befürchten“, heißt es in der Beantwortung der Bundesregierung.

Gestrandete Babys in der Ukraine

Für Dr. Stephanie Merckens vom Institut für Ehe und Familie (IEF) ist diese Reaktion des deutschen Gesundheitsministers sehr erfreulich. Leihmutterschaft sei eben nicht ethisch vertretbar. Im Gegenteil. Leihmutterschaft bedeute immer einen Handel mit Kindern, eine Trennung des Kindes von der Frau, die es ausgetragen hat und sehr oft auch eine emotionale, soziale und finanzielle Ausbeutung von Frauen. Dass es bei Leihmutterschaft schlicht um eine Verletzung von Menschenrechten geht, zeige der jüngst bekannt gewordene Fall von zahlreichen Babys aus Leihmutterschaftsverträgen, die in der Ukraine regelrecht „gestrandet“ (daily mail) sind, da ihre Bestelleltern sie aufgrund der Covid-19 Beschränkungen nicht abholen können.

Es wäre fatal, die Not dieser konkret betroffenen Kinder nun dafür zu nützen, um den Leihmutterschaftsmarkt rechtlich zu erleichtern. Vielmehr zeigten diese furchtbaren Situationen deutlich, dass es hier um Menschenhandel geht, der strikt unterbunden gehöre, so Merckens.

Es sei höchst erstaunlich, wie einerseits immer mehr wissenschaftliche Erkenntnisse über die enorme Prägekraft der Schwangerschaft sowohl beim Kind als auch der Mutter bekannt werden und andererseits im Zusammenhang mit den technischen und lukrativen Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin genau diese Erkenntnisse als unbedeutend zur Seite geschoben werden, so die Biopolitikerin. (KL)

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