Für das (bereits geborene wie erst zu zeugende) Kind ist die Ehe die Möglichkeit seiner leiblichen Eltern, öffentlich zu deklarieren und rechtlich verbindlich zu erklären, in Gemeinschaft leben und für einander Sorge tragen zu wollen. Das trifft auf keine andere rechtliche Fürsorgegemeinschaft zu, selbst wenn in ihr Kinder gleich gut oder sogar noch besser als leibliche Kinder betreut werden.
Allein aus der Verbindung von Mann und Frau können Kinder entstehen. Diese einzigartige leibliche Beziehungsmöglichkeit zwischen Eltern und Kindern ist allein durch die Ehe geschützt, weswegen diese auf Mann und Frau beschränkt und ua durch die Absicht, Kinder zu zeugen, definiert ist.