Die wenigen Fälle, in denen es zu gleichgeschlechtlichen Ehen kommt, weil einer der Ehepartner eine Geschlechtsumwandlung innerhalb der aufrechten Ehe durchmacht, sind absolut nicht vergleichbar. Es ist höchst bedenklich, wenn sich hier eine Lobbygruppe Einzelfälle zu nutzen macht, bei denen unser Rechtssystem Gott sei Dank im Sinne der Betroffenen eine Ausnahme anerkennt: Menschen, die damit zurechtkommen müssen, sich in ihrem äußerlich erkennbaren Geschlecht überhaupt nicht wiederzufinden, stehen meist unter einer enormen Belastung. Es wäre absolut hartherzig, in einer solcher Situation die Rechtsgültigkeit ihrer Ehe anzuzweifeln. Und außerdem gibt es auch rechtlich einen entscheidenden Unterschied: zum Zeitpunkt der Eheschließung waren die Betroffenen Mann und Frau und das genügt. Der Rest geht den Staat nichts an.

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