Diese Sorge ist absolut überzogen:

  1. Dient sowohl die Ehe als auch die Eingetragene Partnerschaft ja gerade der öffentlichen Erklärung einer Verbindung
  2. Und zweitens kann man das in Formularen ganz einfach lösen: statt verheiratet und verpartnert einzeln anzuführen, fragt man einfach nach verheiratet/verpartnert in einem.