Auch hier gilt: rein theoretisch können ein Mann und eine Frau gemeinsam Kinder zeugen – der Staat prüft nicht, ob die Menopause schon eingetreten ist, aufgrund einer Chemotherapie Unfruchtbarkeit vorliegt, oder das Paar von irgendwoher noch eingefrorene eigene Samen- bzw Eizellen hat. Das geht den Staat auch bei der Eheschließung nichts an. (im Reproduktionsmedizinrecht dann schon …)

Abgesehen davon beweist uns ja gerade die Reproduktionsmedizin immer wieder, dass aus Ei- und Samenzellen auch nach der Menopause oder der Entfernung der Gebärmutter/Eierstöcke noch ein leibliches Kind gezeugt werden kann (eingefrorene Eizellen, Eierstockgewebe, hormonelle Stimulationen).