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NL / Lebensende: Fall von Tötung Demenzkranker kommt vor Höchstgericht

IEF, 21.10.2019 – Im umstrittenen Fall der Tötung einer Demenzpatientin hat die Staatsanwaltschaft das Höchstgericht angerufen. Es sei eine rechtliche Klärung notwendig, wie Ärzte mit Patienten umgehen müssen, die ihren Willen nicht mehr äußern können.

Wie das Institut für Ehe und Familie (IEF) berichtete, hatte die im vergangenen Monat vom Vorwurf des Mordes freigesprochene Ärztin eine Demenzpatientin auf Grundlage einer jahrealten Patientenverfügung getötet. Als sie getötet wurde, konnte die Patientin ihren Willen aufgrund der fortgeschrittenen Demenz nicht mehr äußern. Die Ärztin kam zu dem Schluss, dass der in der Patientenverfügung beschriebene Zeitpunkt für Tötung auf Verlangen gekommen sei. Da die Demenzpatientin sich wehrte, mussten Angehörige sie festhalten, als die Ärztin ihr die tödliche Injektion verabreichte.

Nach Meinung der Richter, müsse der Arzt den aktuellen Sterbewunsch nicht verifizieren. Es sei der Ärztin kein Verstoß gegen die gesetzliche Regelung vorzuwerfen. Laut Ärzteblatt gab sich die Staatsanwaltschaft mit dieser Begründung nicht zufrieden, da wesentliche Rechtsfragen offenblieben. So etwa, ob eine Patientenverfügung überhaupt als Grundlage für Tötung auf Verlangen ausreichend sei und wie im Fall von Patienten, die ihren Willen nicht mehr äußern können, vorgegangen werden müsse.

Wie das Wiener Bioethikinstitut IMABE berichtet, weiten sich indes die Forderungen nach immer mehr Möglichkeiten der Sterbehilfe in den Niederlanden unaufhaltsam aus. So wolle die niederländische Partei Democracia66 2020 einen Gesetzesentwurf einbringen, der „altersmüden“, aber nicht sterbenskranken Senioren den Weg zur Tötung auf Verlangen frei machen solle. Dafür sollen eigens ausgebildete Lebensende-Berater eingesetzt werden.  Ab welchem Alter eine Tötung auf Verlangen nach „vollendetem Leben“ legal in Anspruch genommen werden dürfe, werde noch diskutiert. Ein ähnlicher Vorschlag wurde bereits 2016 von der damaligen Gesundheitsministerin Edith Schippers gemacht.

Suizidalität – Ausdruck seelischer Not und Verzweiflung

Dass die Antwort auf den Todeswunsch von Menschen nur die Bejahung ihres Lebenswertes sein könne, ruft aktuell Dr. Raimund Klesse ins Bewusstsein. In einem Leserbrief der FAZ vom 12.10.2019 bekräftigt Klesse, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und Präsident der Hippokratischen Gesellschaft Schweiz, den Kommentar seiner Kollegen Prof. Martin Teising und Prof. Reinhard Lindner „Niemand stirbt für sich allein“ (FAZ vom 1.10.19). Suizidalität sei ein Ausdruck seelischer Not und Verzweiflung. Wirkliche Hilfe für einen suizidalen Menschen sei nur möglich, wenn der Helfer selbst sich des Lebenswertes des Notleidenden gewiss sei und die Zuversicht vermitteln könne, dass er und andere dem Notleidenden in jedem Fall zur Seite stünden, um einen Weg zu finden, dass er das Leben wieder als erträglich und sinnvoll empfinden könne. Daher „brauchen wir wieder eine Kultur der Sorge – um und für den Menschen“. Die Sorge um seine Bürger sei die grundlegende und wichtigste Aufgabe des Staates – dieser solle er sich gerade im Umgang mit Suizidalität bewusst sein, so der Psychiater Klesse. (TSG)

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