EU / Gender: EU-Parlament fordert von Kommission in Entschließung mehr Einsatz für die Rechte von LGBTI-Personen
IEF, 28.02.2019 – In einer am 14.02. ad-hoc eingebrachten Entschließung stellt das EU-Parlament Rückschläge in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter in der EU fest und fordert die Kommission auf, „etwas“ dagegen zu unternehmen.
Rechte von LGBTI-Personen
Wie die lange Verweisliste der Entschließung zeigt, beschäftigen die Rechte von LGBTI-Personen die Europäischen Gremien schon lange. Da jedoch laut Erwägungen des Parlaments in der Europäischen Union noch immer LGBTI-Personen (lesbian-gay-bisexual-transgender-intersexual) unter Diskriminierung und Gewalt leiden würden und unter anderem auch die Antidiskriminierungsrichtlinie (Stichwort: levelling up) im Rat blockiert wird, sah sich das EU-Parlament gezwungen, die Kommission zu einem stärkeren Einsatz aufzurufen. Unter dem Titel „Zukunft der Liste von Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von LGBTI-Personen (2019-2024)“ fordert das EU-Parlament die Kommission auf, den Rechten von LGBTI-Personen in ihrem Arbeitsprogramm für den Zeitraum 2019-2024 Vorrang einzuräumen. Insbesondere sollten Sensibilisierungs- und Kommunikationskampagnen, Bildungsprogramme und Netzwerkarbeit von LGBTI-Gruppen (finanziell) stärker unterstützt werden.
Festgehalten wird zudem, dass immer noch in acht Mitgliedstaaten die Voraussetzung für die Erwirkung der rechtlichen Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit eine Sterilisierung sei. In 18 Mitgliedstaaten werde dafür eine Diagnose über den Geisteszustand gefordert. Das EU-Parlament fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob derartige Voraussetzungen im Einklang mit der EU-Grundrechtscharta stehen.
Rechtsqualität
Entschließungen des EU-Parlaments haben keinen bindenden Rechtscharakter, erläutert Dr. Stephanie Merckens vom Institut für Ehe und Familie (IEF). Sie seien jedoch Ausdruck des Parlaments über die politischen Akzente, die sich dieses wünscht – wie etwa hier von der EU-Kommission.