Anerkennung Elternschaft
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EU / Familie: EU Initiative – ein Einfallstor für Leihmutterschaft?

IEF, 26.04.2021 – Vor kurzem startete die von der EU Kommissionspräsidentin zugesagte Initiative über die grenzüberschreitende Anerkennung der Elternschaft.

Was Ursula von der Leyen bereits in ihrer Rede zur Lage der Union 2020 angekündigt hatte (das IEF hat berichtet), setzte die Europäische Kommission nun am 14. April 2021 mit der Vorlage der Gesetzesinitiative zur gegenseitigen Anerkennung von Elternschaft um. Ziel der Initiative ist es, die in einem EU-Mitgliedstaat festgestellte Elternschaft EU-weit anzuerkennen. Damit soll verhindert werden, dass bei Reisen oder Umzug in ein anderes EU-Land, die sich aus der Elternschaft ergebenden Rechte eines Kindes gefährdet werden und die Freizügigkeit in der Union eingeschränkt wird.

Anerkennung des Familienstatus im internationalen Recht

In einem Papier der EU Kommission zur Folgenabschätzung in der Anfangsphase wird unter anderem auf den rechtlichen Kontext der Initiative eingegangen. Im Moment seien zwei Fälle beim Europäischen Gerichtshof anhängig, die die Nicht-Anerkennung der Elternschaft sowie die damit einhergehenden negativen Auswirkungen auf die Rechte des Kindes und das Recht auf Freizügigkeit zum Inhalt haben. Verwiesen wird in dem Papier auch auf die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH), die bereits seit 2015 an einem Übereinkommen über die Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen über die rechtliche Abstammung und einem Fakultativprotokoll über die Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen über die rechtliche Abstammung, die als Ergebnis internationaler Leihmutterschaftsvereinbarungen ergangen sind, arbeitet (das IEF hat berichtet). Bis dato gäbe es jedoch kein internationales Instrument, das die Anerkennung der Elternschaft regeln würde.

EU möchte grenzüberschreitende Familiensachverhalte regeln

Dabei geht die Kommission davon aus, dass, obwohl die Ausgestaltung des Familienrechts primär in der Kompetenz der Mitgliedstaaten liege, die Union die Möglichkeit habe, Maßnahmen im Falle von grenzüberschreitenden Familienangelegenheiten zu erlassen. Nach dieser durchaus strittigen Ansicht stünde es ihr zu, sowohl gemeinsame Kollisionsnormen, als auch gemeinsame Verfahren bei der Anerkennung ausländischer Gerichtsurteile zu erlassen. Im konkreten Fall wird sogenanntes Soft Law, also nicht bindende Maßnahmen, wie etwa Empfehlungen, oder auch gesetzgeberische, also für alle Beteiligten verbindliche Maßnahmen erwogen. Ein mögliches EU-weites Gesetz würde sowohl die Problematik der biologischen, als auch der rechtlichen Elternschaft, sowie die inländische Adoption umfassen. Erwogen wird auch die Einführung eines optionalen Europäischen Elternschaftszertifikats.

Roadmap und die nächsten Verfahrensschritte

Im Vorfeld soll eine externe Studie in Auftrag gegeben und eine öffentliche Konsultation mit Bürgern und Steakholdern abgehalten werden. Im Moment befindet sich die Initiative in der Phase der Rückmeldungen. Noch bis 12. Mai können Bürger und Interessenträger ihre Meinung zu der Gesetzesinitiative äußern. Die Beiträge werden auf der EU-Website veröffentlicht und von der Kommission in einem Bericht zusammengefasst, in dem auch erläutert wird, in welcher Weise diese berücksichtigt bzw. warum bestimmte Vorschläge nicht aufgegriffen werden können. Die öffentliche Konsultation, bei der vor allem Juristen, Wissenschaftler, Regierungen und Kinderrechtsorganisationen aufgefordert werden einen Fragebogen auszufüllen, ist für das zweite Quartal 2021 geplant und wird voraussichtlich 12 Wochen dauern. Außerdem soll eine Expertengruppe, bestehend aus Spezialisten aus den Bereichen internationales Privatrecht, Kinderrechte und Freizügigkeit einberufen werden. Für 2021 ist zudem ein informelles Treffen mit Regierungsexperten der Mitgliedstaaten und ein Workshop mit interessierten Stakeholdern vorgesehen.

Folgenabschätzung verschweigt kontroverse Themen

Den Hauptanwendungsbereich der beabsichtigten Regelung wird die Anerkennung der Elternschaft und Adoption bei homosexuellen Paaren bilden. Denn Probleme der Anerkennung ergeben sich vor allem deshalb, da nicht in jedem EU-Mitgliedstaat gleichgeschlechtlichen Paaren das Adoptionsrecht und der Zugang zur Reproduktionstechnologie zuerkannt wird (Briefing zu den Rechten von LGBTI Personen in der EU 2020). Ein weiteres Thema, das in dem Papier zur Folgenabschätzung der EU Kommission unterschlagen wird, ist das Problem der Leihmutterschaft. Sollte es nämlich zu einer automatischen, grenzüberschreitenden Anerkennung der Elternschaft in der EU kommen, würden damit auch innerstaatliche Verbote dieser Reproduktionspraxis umgangen werden, so Stephanie Merckens, Juristin und Biopolitikerin am Institut für Ehe und Familie (IEF). Dies würde ganz besonders auch Österreich treffen, zumal Leihmutterschaft hierzulande verboten ist (alle Infos zum Thema Leihmutterschaft finden Sie im IEF Schwerpunkt). Obwohl die Folgenabschätzung mehrfach das Kindeswohl erwähnt und die neuen Regelungen an diesem ausrichten möchte, scheint die EU Kommission dies nur auf dem Papier beherzigen zu wollen. Denn die Praxis der Leihmutterschaft würde den Verkauf von Kindern und damit Menschenhandel implizieren und damit auch die Würde und Identität des Kindes missachten – ganz zu schweigen von der Instrumentalisierung des Körpers und der Ausbeutung der Leihmütter, so Merckens weiter. Die EU sollte sich daher vor allem für ein internationales Verbot der Leihmutterschaft einsetzen und nicht diese noch erleichtern.

Dass die Regelung der Leihmutterschaft meist nicht die erhofften Ergebnisse bringt, sondern viel eher dazu führt, dass diese nur propagiert und dadurch Frauen und Kinder einem weiteren Missbrauch ausgesetzt werden, zeigt unter anderem auch eine Studie von zwei Wissenschaftlerinnen, die dementsprechende legistische Vorschläge analysiert haben (das IEF hat berichtet). (AH)

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