Istanbul Konvention
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EU / Gender: EU tritt der Istanbul Konvention bei

IEF, 09.06.2023 – Der Rat der EU hat dem Beitritt zum Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zugestimmt.

Die vom Europarat ausgearbeitete Istanbul Konvention, auch Übereikommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt genannt, umfasst Mindeststandards zur Prävention und legt Angebote von Dienstleistungen wie Hotlines, medizinische Leistungen, Beratungen und Rechtshilfen bei Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt fest. Der Europarat ist kein Organ der EU, sondern eine Internationale Organisation mit 46 Mitgliedstaaten, die unter anderem über die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention wacht.

Sechs EU-Länder lehnen die Istanbul Konvention ab

Das Übereinkommen von Istanbul trat am 1. August 2014 in Kraft und wurde von 44 Mitgliedstaaten des Europarates beziehungsweise von allen EU-Mitgliedstaaten und der EU als eigenes Rechtssubjekt unterzeichnet. Sechs EU-Länder haben die Istanbul Konvention jedoch nicht ratifiziert, womit der Vertrag für sie nicht bindend ist und sie nicht verpflichtet sind, die Vertragsbestimmungen umzusetzen und zu beachten. Zu diesen Ländern zählen Tschechien, Slowakei, Litauen, Lettland, Ungarn und Bulgarien. Polen hat die Konvention unterzeichnet, aber immer wieder angekündigt, sich aus dem Übereinkommen zurückziehen zu wollen.

EuGH und EU Parlament ebnen Weg für die Ratifizierung des Übereinkommens

Auch die EU hatte das Übereinkommen bisher zwar unterzeichnet aber nicht ratifiziert. Dafür fehlte vorerst die Zustimmung aller Mitgliedstaaten im Rat der EU. Doch im Jahr 2021 entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), dass es für die Ratifizierung durch die EU nicht der Einstimmigkeit sondern lediglich der Mehrheit der Stimmen im Rat bedarf. Daraufhin gab auch das Europäische Parlament im Mai dieses Jahres seine Zustimmung zur Ratifizierung der Konvention.

Diese erfolgte nun am 1. Juni mehrheitlich im Rat der EU. Wie es in einer Pressemitteilung des Rates heißt, „tritt die EU dem Übereinkommen in Bezug auf die Organe und die öffentliche Verwaltung der Union sowie Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, bei“.

Wichtige Menschenrechtsanliegen vermischen sich mit ideologischem Gedankengut

Obwohl die Istanbul Konvention ein wichtiges Rechtsinstrument zum Schutze von Frauen vor allen Formen von Gewalt darstellt, fungiert sie leider auch als Plattform für ideologisches Gedankengut. So geht die Konvention von biologischem und sozialem Geschlecht als getrennten Realitäten aus, wobei Geschlecht im Sinne der Konvention als soziales Konstrukt definiert wird. Weiters werden im Vertragstext Rollenzuweisungen kritisiert und die Vertragsparteien dazu aufgefordert, erforderliche Maßnahmen zu treffen, um Veränderungen von sozialen und kulturellen Verhaltensmustern von Frauen und Männern mit dem Ziel zu bewirken, Vorurteile, Bräuche, Traditionen und alle sonstigen Vorgehensweisen, die (…) auf Rollenzuweisungen für Frauen und Männer beruhen, zu beseitigen. Artikel 14 wiederum spricht von erforderlichen Maßnahmen, um Lernmittel zu Themen wie der Aufhebung von Rollenzuweisungen in die offiziellen Lehrpläne auf allen Ebenen des Bildungssystems aufzunehmen. Das Institut für Ehe und Familie (IEF) hat hierzu bereits berichtet.

Außerdem wird immer wieder als Argument gegen das Übereinkommen des Europarates vorgebracht, dass die bereits bestehenden nationalen und internationalen Schutzmechanismen (wie beispielsweise die CEDAW Konvention der UN zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau) ausreichend seien. Die Konvention sei daher überflüssig und schaffe lediglich Verwirrung. Um den bestmöglichen Schutz vor Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt zu gewährleisten, seien daher die bereits bestehenden Regelungen umzusetzen (das IEF hat berichtet). (AH)

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