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EU / Abtreibung: „Recht auf Abtreibung“ ethisch unhaltbar

IEF, 18.07.2023 – Entgegen einiger Gruppierungen im EU-Parlament hält die EU-Bischofskommission ein „Recht auf Abtreibung“ für unvereinbar mit EU-Grundwerten.

Am 18. Juli hat die Kommission der EU-Bischofskonferenzen (COMECE) eine Stellungnahme zu dem immer wieder im EU-Parlament diskutierten vermeintlichen „Grundrecht auf Abreibung“ abgegeben. Darin heißt es, dass die Menschenwürde ein zentraler Wert in den EU-Verträgen und der EU-Charta sei. Außerdem gehöre die Wahrung der unveräußerlichen Menschenwürde in allen Lebensphasen, speziell in Situationen äußerster Vulnerabilität, zu den Grundprinzipien einer demokratischen Gesellschaft.

Europäisches und Internationales Recht kennen kein „Recht auf Abtreibung“

In den weiteren Punkten geht die Stellungnahme vor allem auf juristische Argumente gegen ein „Recht auf Abtreibung“ ein. So kenne weder das Europäische noch das Internationale Recht ein „Recht auf Abtreibung“. Ein solches Recht sei weder in der EU-Grundrechtecharta noch in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zu finden. Die COMECE weist zudem darauf hin, dass die EU keine Regulierungskompetenz in Angelegenheiten hat, die die Abtreibung betreffen.

Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) habe in seiner Rechtsprechung nie ein „Recht auf Abtreibung“ aus der EMRK abgeleitet. Vielmehr habe er immer wieder das Recht auf Leben als fundamentales Menschrecht und den Schutz ungeborenen Lebens als ein legitimes Ziel hervorgehoben.

In Angelegenheiten, in denen sich mehrere Grundrechte gegenüberstehen und es in den Mitgliedstaaten keine einheitlichen Regelungen gibt, gewährt der EGMR den Staaten außerdem einen weiten Ermessenspielraum in der Abwägung dieser Rechte. Im Falle einer Abtreibung stehen sich das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, der legitime Schutz ungeborenen Lebens und fallweise von Menschen mit Behinderung, sowie die Gewissensfreiheit des medizinischen Personals gegenüber. Es sei daher gerechtfertigt, wenn Abtreibung in den nationalen Rechtsordnungen im Fokus des Straf- und Zivilrechts stehe, wobei die meisten Staaten gewisse Voraussetzungen und Einschränkungen im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen vorsehen.

EU soll Diversität der Verfassungstraditionen ihrer Mitgliedstaaten beachten

Die Verankerung eines „Rechts auf Abtreibung“ in der Grundrechtecharta der Europäischen Union würde schließlich die Diversität der Verfassungstraditionen der EU-Mitgliedstaaten und die unterschiedliche Abwägung zwischen den Rechten der Schwangeren und jenen des ungeborenen Kindes missachten.

Die COMECE nimmt in ihrer Stellungnahme auf einige Vorstöße, das „Recht auf Abtreibung“ in die EU-Grundrechtecharta zu integrieren, Bezug. So hat sich das EU-Parlament erstmals aus Anlass der geleakten Urteilentwurfsveröffentlichung in den USA in einer Resolution vom 9. Juni 2022 für ein „Recht auf Abtreibung“ ausgesprochen (das Institut für Ehe und Familie (IEF) hat berichtet). In einem weiteren Schritt forderte das EU-Parlament die Aufnahme eines „Rechts auf Abtreibung“ in die EU-Grundrechtecharta (GRC). Eine entsprechende rechtlich nicht bindende Entschließung wurde am 7. Juli 2022 angenommen (das IEF hat ebenso hierzu berichtet).

Lesen Sie im Zusammenhang mit der Thematik auch den IEF-Kommentar: Es gibt kein “Recht auf Abtreibung” vom 10.06.2022.

EU-Parlament will Abtreibung durch die Hintertür einführen

Der jüngste Versuch einiger Gruppierungen im EU-Parlaments ein „Recht auf Abtreibung“ durch die Hintertür einzuführen, geht auf den kürzlich vom EU-Parlament angenommenen Vorschlag für eine Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zurück. Dort heißt es sowohl in Punkt 50 als auch in Artikel 28, dass für Frauen, die Opfer von sexueller Gewalt wurden, Zugang zu sicheren und legalen Abtreibungen gewährleistet werden müsse. Dieser Zugang müsse gemäß Artikel 28 Absatz 2 und 3 kostenlos, täglich und sowohl in geografischer Hinsicht als auch in Bezug auf Einwohnerzahlen in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt werden.

Mit ihrem Vorschlag für eine Richtlinie tritt das EU-Parlament in Verhandlungen mit dem Europäischen Rat und der EU-Kommission ein, um mit den anderen EU-Institutionen die finale Version der Richtlinie auszuarbeiten.

One of Us hat in einer Presseaussendung die Richtlinien-Version des EU-Parlaments kritisiert. Darin heißt es unter anderem, dass das wichtige Anliegen der Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen dazu benützt werde, um eine ideologische Absicht, nämlich ein uneingeschränktes „Recht auf Abtreibung“, in der EU zu forcieren. (AH)

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