sexuelle Gesundheitsrechte
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EU / Abtreibung: FEMM-Ausschuss beschließt Bericht über sexuelle Gesundheitsrechte

IEF, 26.05.2021 – Der überarbeitete Matić-Bericht ist um einiges umfangreicher und beinhaltet weiterhin äußerst problematische Formulierungen.

Über 500 Änderungsvorschläge wurden im Zuge der Beratungen zum Bericht über „die Situation der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte in der EU im Rahmen von Frauengesundheit“ von den Mitgliedern des EU-Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM) eingebracht (das IEF hat berichtet). Am 10. und 11. Mai wurde im Ausschuss schließlich über die Änderungsvorschläge und die endgültige Version des vom Rapporteur Predrag Fred Matić eingebrachten Berichts abgestimmt. Der neue Berichtstext liegt dem Institut für Ehe und Familie (IEF) vor.

Neuer, erweiterter Matić -Report

Der am 11. Mai mit überwiegender Mehrheit von 27 gegen 6 Stimmen bei einer Enthaltung angenommene Bericht unterscheidet sich nicht nur im Umfang zum Teil stark von dem Vorgängerentwurf. Hatte der Entwurf samt den Erläuterungen noch einen Umfang von 13 Seiten, sind es beim endgültigen Bericht bereits 39. Dies ist einerseits darauf zurückzuführen, dass die meisten Bestimmungen weiter ausgeführt werden und andererseits darauf, dass der neue Text nicht nur auf Frauen, sondern auch auf andere, im Zusammenhang mit „sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechten“ oft benachteiligten Personengruppen eingeht und größeres Gewicht auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechten (SRHR) in den EU-Mitgliedstaaten legt.

Fokus auf Frauen und andere benachteiligte Gruppen

So spricht der Bericht auch über den erschwerten Zugang der LGBTQ-Community zu den aus den „sexuellen und reproduktiven Rechten“ entspringenden Leistungen. In dem Zusammenhang fordert er die Staaten beispielsweise auf, Diskriminierungen und Ungleichbehandlungen beim Zugang zu reproduktiven Technologien zu beseitigen und Transgenderpersonen die Möglichkeit einer Selbstbestimmung bei der Änderung des Geschlechtseintrags ohne verpflichtende medizinische Diagnosen einzuräumen.

Weiterhin kontroverse Bestimmungen zur Abtreibung und Gewissensfreiheit

Die meisten problematischen Bestimmungen, die bereits Inhalt des Vorgängerentwurfs waren, sind auch in der Endversion des Berichts zu finden. „Sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte“ (SRHR) werden weiterhin als anerkannte Menschenrechte behandelt, die auch ein Recht auf Abtreibung beinhalten. Auch die Forderung, die Gewissenklauseln für medizinisches Personal als Hürde beim Zugang zur Abtreibung abzuschaffen, ist nicht gefallen. Dies deckt sich mit der offensichtlich internationalen Tendenz, die im Rahmen der Gedanken- und Religionsfreiheit geschützte Gewissensfreiheit einzuschränken. So enthält etwa der Entwurf eines neuen Kodex ärztlicher Ethik des Weltärztebundes eine Beschränkung, die die ärztliche Gewissensklausel beschränken will. Lesen sie dazu auch folgenden IEF-Bericht.

Hinweise auf mangelnde Kompetenz der EU

Eine erfreuliche Ergänzung ist hingegen der mehrmalige Verweis darauf, dass die EU nur eine eingeschränkte Kompetenz im Gesundheitsbereich innehat und daher meist nur Empfehlungen im Zusammenhang mit SRHR an die Mitgliedstaaten richten bzw. diese zur Kooperation und Koordination in dem Bereich auffordern kann. Allerdings hat auch diese Form des „soft laws“ durchaus Wirkungskraft. So werden beispielsweise die EU-Organe aufgefordert innerhalb ihres Wirkungsbereichs auf die Gewährleistung der „sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte“ hinzuarbeiten und diese etwa im Rahmen des EU4Health Programms zu fördern.

Weitere Vorgehensweise

In einem weiteren Schritt soll über den so genannten Matić-Report im Plenum des EU-Parlaments abgestimmt werden. Eine erste Behandlung des Berichts ist laut der Website des EU-Parlaments für den 7. Juni angesetzt. Die Abstimmung im Plenum soll Ende Juni stattfinden. (AH)

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