Recht auf Abtreibung
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EU / Abtreibung: Die weltweite Bedrohung des Rechts auf Leben

IEF, 08.06.2022 – Die COMECE kritisiert die erneute Diskussion im EU-Parlament zu einem vermeintlichen „Recht auf Abtreibung“.

Während der Plenarsitzung im Juni (06. – 09.06.2022) debattiert das Europäische Parlament über weltweite Bedrohungen des Rechts auf Abtreibung. Ausgangspunkt für die Auseinandersetzung ist der geleakte Urteilsentwurf des Obersten Gerichtshofs der USA, der die Abschaffung des landesweiten Abtreibungsrechts in den Vereinigten Staaten vorsieht (das IEF hat hierzu berichtet). Sollte der Urteilsentwurf keine weiteren Änderungen erfahren, könnte jeder Bundesstaat in Zukunft eigene Abtreibungsregelungen erlassen.

Nach der Parlamentsdebatte am Mittwochabend soll am darauffolgenden Tag über eine dazugehörige Entschließung durch die EU-Abgeordneten abgestimmt werden. Die Entschließung soll einen freien Zugang zu Abtreibungsdiensten auf Bundesebene in den USA einfordern. Außerdem soll sie auf die Abschaffung der embryopathischen Indikation in Polen und die damit zusammenhängende Verschärfung der Abtreibungsregelung in Polen Bezug nehmen. Schließlich sollen auch Transit- und Aufnahmeländer, die aus der Ukraine fliehende Frauen aufnehmen, aufgefordert werden, diesen den Zugang zu „Abtreibungsdiensten und anderen wichtigen Diensten der reproduktiven und sexuellen Gesundheit“ zu gewährleisten.

Einmischung in die Rechtsprechung eines demokratischen Staates

Im Vorfeld der Debatte veröffentlichte der Generalsekretär der Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft (COMECE), Manuel Barrios Prieto, eine Stellungnahme. Mit Erstaunen nimmt Barrios Prieto die Tatsache wahr, dass das EU-Parlament über einen geleakten, also noch nicht offiziellen, Urteilsentwurf des amerikanischen Obersten Gerichtshofs bezüglich Abtreibungsrechten diskutieren möchte. Dies sei eine inakzeptable Einmischung in die demokratische Rechtsprechungsentscheidung eines souveränen Staates, der nicht einmal Mitglied der Europäischen Union sei. Eine entsprechende Entschließung des Europäischen Parlaments würde diese Einmischung nur bekräftigen und das Parlament als Institution diskreditieren, so die Stellungnahme.

Missachtung der von den Mitgliedstaaten übertragenen Kompetenzen

In der Stellungnahme weist die COMECE außerdem zum wiederholten Male daraufhin, dass es im Europäischen und Internationalen Recht kein „Recht auf Abtreibung“ gebe. Insofern dürfe und könne auch kein Staat dazu verpflichtet werden, Abtreibungen zu legalisieren und den Zugang dazu zu erleichtern. Die EU sollte außerdem die Regelungskompetenz ihrer Mitgliedstaaten und die Kompetenzverteilung wahren, indem sie nur innerhalb der Grenzen der Zuständigkeiten tätig wird, die die Mitgliedstaaten ihr in den Verträgen übertragen hätten (Artikel 5 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union). Wie die COMECE bereits in einer Stellungnahme vom Februar dieses Jahres erklärt hat, würde die Aufnahme eines „Rechts auf Abtreibung“ in die Grundrechtecharta der Europäischen Union „jeder ethischen Grundlage entbehren und einen dauerhaften Konflikt zwischen den Bürgern der Union schaffen“.

Das Recht auf Gewissensfreiheit unter Beschuss

Die COMECE beklagt außerdem die Absicht, die Gewissensfreiheit, wie sie in Artikel 10 der Europäischen Grundrechtecharta verankert und vom UN-Menschenrechtsausschuss anerkannt ist, abzuschaffen. Es sei alarmierend, dass dem Gesundheitseinrichtungen das Recht, gewisse medizinische Leistungen, wie etwa Abtreibungen, zu verweigern, abgesprochen werde.

Es braucht eine Sorge um die Frau und das Kind

Man sei sich der Tragik und Komplexität der Situationen, in denen Mütter eine Abtreibung erwägen, bewusst. Die Sorge und Unterstützung von Frauen, die sich in einer Konfliktschwangerschaft befinden, stehe im Zentrum des kirchlichen Dienstes am Menschen und müsse auch als Verantwortung von unserer Gesellschaften wahrgenommen werden. Frauen dürften in schwierigen Situationen nicht alleine gelassen werden. Gleichzeitig dürfe das Recht auf Leben der Ungeborenen nicht ignoriert werden. Beide hätten ein Recht auf die nötige Hilfe und Unterstützung, hält die COMECE abschließend fest. (AH)

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