FR / Reproduktionsmedizin: Ethikkommission spricht sich gegen Leihmutterschaft, aber für künstliche Befruchtung von lesbischen Paaren aus
IEF, 10.07.2017 – Die jüngste ausführliche Empfehlung der französischen Ethikkommission zu Fragen der Reproduktionsmedizin ist ambivalent: In ungewohnter Deutlichkeit spricht sie sich gegen jegliche Form der Leihmutterschaft aus, das es keine ethisch zu rechtfertigende Form der Leihmutterschaft gebe und spricht sich für ein nationales wie internationales Verbot derselben aus. Auch gegenüber der Möglichkeit, Eizellen präventiv einfrieren zu lassen (social egg freezing) äußert sich die Kommission kritisch. Im Hinblick auf den Zugang zur künstlichen Befruchtung spricht sie sich aber für die Zulassung von lesbischen Paaren wie auch alleinstehenden Frauen aus.
Während Feministen und LGBTQ Vertreter sich angesichts dieser letzten Empfehlungen euphorisch zeigen, äußerte sich die französische Bischofskonferenz kritisch. „Der fehlende Konsens innerhalb der Ethikkommission zeigt, dass vor jeglicher Gesetzgebung ein Dialog gebraucht wird.“ Man solle nicht vorschnell über eine solche Entscheidung urteilen, sondern nun aufkommende Fragen berücksichtigen, wie etwa die des Kindeswohls oder auch die Bedingungen künstlicher Befruchtung. Grundsätzlich sei die Ablehnung der Leihmutterschaft und des social egg freezing zu begrüßen. Gerade aber die Zulassung lesbischer Paare und alleinstehender Frauen könnte „die Legalisierung der Leihmutterschaft im Rahmen der Gleichberechtigung von schwulen Paaren zur Folge haben…“.
Im kommenden Jahr 2018 soll das Bioethikgesetz in Frankreich überarbeitet werden. Für die Debatte empfahl der Erzbischof von Rennes, Pierre d’Ornellas, dass in jedem Fall der Respekt vor dem Kind im Zentrum stehen müsse.