INT / Abtreibung: Essentielle oder elektive Leistung in Zeiten von COVID-19?
IEF, 15.04.2020 – An der Frage, ob durch Abtreibungen das Leben von Ärzten, Schwangeren und anderen Patienten gefährdet werden darf, scheiden sich die Geister.
Die gegenwärtige Pandemie ist eine Herausforderung für das Gesundheitssystem. Alle medizinischen Ressourcen, angefangen vom medizinischen Personal über medizinische Geräte, Schutzanzüge und Masken müssen bestmöglich priorisiert werden, um die Behandlung von jenen, die in Todesgefahr schweben zu ermöglichen. Zu der Priorisierung gehört auch die Unterscheidung zwischen elektiven und essentiellen Gesundheitsleistungen. Bei vielen medizinischen Eingriffen scheint die Unterscheidung ganz klar – eine Knieoperation kann angesichts der Todesgefahr der an Corona Erkrankten warten.
Obwohl eine Schwangerschaft nur in äußerst seltenen Fällen mit Lebensgefahr für die schwangere Frau einhergeht, werden Abtreibungen von vielen NGOs, internationalen Organisationen und Nationalstaaten als essentielle Gesundheitsleistung bezeichnet, wundert sich der Direktor des Instituts für Ehe und Familie (IEF), Johannes Reinprecht. Als inkonsistent bezeichnet er außerdem, dass “Pro Choice Aktivisten”, die im Zusammenhang mit einer Abtreibung stetes von einer “optionalen Entscheidung” der Frau sprechen, Schwangerschaftsabbrüche jetzt als eine essentielle (zwingend notwendige) und nicht als elektive (einer Wahlmöglichkeit unterliegende) Gesundheitsleistung darstellen.
Die Abtreibungspille übers Telefon in England
In England wurde eine Sonderregelung für Schwangerschaftsabbrüche während der Corona-Pandemie beschlossen. Wie die Huffington Post berichtet, war bei medikamentösen Abtreibungen, bei denen zwei Pillen (Mifepriston und Misoprostol) in einem gewissen Zeitabstand nacheinander eigenommen werden müssen, üblicherweise der Besuch bei einer Abtreibungsklinik vor Einnahme der ersten Pille erforderlich. Die zweite Pille konnte dann zu Hause eingenommen werden. Nun soll es bis zur 10. Schwangerschaftswoche möglich sein, sich die Abtreibungspille nach Hause schicken zu lassen und das lediglich nach einem Gespräch übers Telefon oder ein anderes digitales Medium mit einem Arzt oder Mitarbeiter des Gesundheitswesens.
Die Sonderregelung, die Frauen einen leichteren Zugang zur Abtreibung während der Pandemie ermöglichen soll – ohne Ansteckungsgefahr für Ärzte und die Schwangere und ohne Inanspruchnahme der im Moment so knappen medizinischen Ressourcen – wurde zum Teil heftig kritisiert. So merkte die Bioethikerin Philippa Taylor in einem CMF-Blogartikel an, dass nachdem die Verschreibung der Pille über ein digitales Medium der Wahl stattfinden könne, die Abtreibungspillen theoretisch auch über E-Mail bestellt werden könnten, was eine Verifizierung der Patientin und der von ihr gemachten Angaben sehr schwer machte. Die bis dahin geltenden Regelungen seien auch nicht ohne Grund in Kraft gewesen. Die nun beschlossenen Sondermaßnahmen würden die Gesundheit der Frauen hingegen gefährden.
Kritisch zu der Lockerung bei der medikamentösen Abtreibung äußerten sich auch die katholischen Bischöfe Englands. Wie CNS News berichtet, hielt Weihbischof John Sherrington fest, dass noch eine Woche zuvor die medizinische Aufsicht als essentielle Maßnahme galt, um Frauen bei möglichen Komplikationen nach Einnahme der Abtreibungspille zu schützen. Warum diese Schutzmaßnahmen nun nicht mehr essentiell seien, sei nicht nachvollziehbar. Außerdem seien Frauen, die von ihren Partnern zur Abtreibung gedrängt werden, durch die Sonderregelung noch zusätzlich gefährdet. Die Bestellung der Abtreibungspille per Post würde außerdem den möglichen psychologischen und physiologischen Folgen, die die Einnahme der Abtreibungspille mit sich bringen kann, und der zu treffenden Entscheidung ihre außerordentliche Ernsthaftigkeit nehmen, so Weihbischof Sherrington weiter.
Eine ähnliche Regelung wie in Großbritannien wurde laut Dutch News auch in den Niederlanden diskutiert. Dort wurde jedoch die Klage, mit der das Gesundheitsministerium zur Einführung entsprechender Maßnahmen hätte gezwungen werden sollen, gerichtlich abgelehnt.
Für einige US-Bundesstaaten ist Abtreibung keine essentielle Gesundheitsleistung
In den USA haben mehrere Bundesstaaten, darunter Texas, Iowa, Alabama, Mississippi, Oklahoma und Alaska, Abtreibungen, außer bei medizinischer Indikation, zu nicht essentiellen medizinischen Leistungen erklärt. Während des durch die Corona-Pandemie ausgelösten Ausnahmezustands dürfen laut National Review Schwangerschaftsabbrüche in diesen Bundesstaaten deshalb nicht stattfinden. Das Abtreibungsverbot soll zur Minimierung der Ansteckungsgefahr durch COVID-19 beitragen und Spitalsbetten und medizinisches Personal für Coronavirus-Patienten freihalten.
Die Regelungen wurden in einigen der Bundesstaaten von Abtreibungskliniken und Pro Choice Organisationen wie Planned Parenthood verklagt. So hat in Alabama ein Richter eine einstweilige Verfügung erlassen, damit die dort ansässigen Abtreibungskliniken ihre Arbeit weiterführen können. In Texas wiederum hatte das erstinstanzliche Gericht das dort beschlossene Abtreibungsverbot aufgehoben. Nachdem Texas jedoch in Berufung ging, bestätigte das Berufungsgericht die Entscheidung der texanischen Regierung, Abtreibungen während der Corona-Pandemie auszusetzen.
Pro-Life Ärzte: Abtreibung heilt keine Krankheiten
Fünf US-amerikanische Organisationen die über 30.000 Pro-Life Ärzte vertreten, stellten sich in einer Stellungnahme vom 23. März gegen die Behauptung des American College of Obstetricians and Gynecologists (ACOG), wonach Abtreibungen „essentieller Bestandteil der umfassenden Gesundheitsfürsorge“ für Frauen seien.
Während der Corona-Pandemie, in der alle aufgerufen seien die knappen medizinischen Ressourcen für Notfälle bereitzuhalten und elektive Operationen und Eingriffe zu verschieben, würde die Abtreibungsindustrie wie gewohnt ihrem Geschäft nachgehen – und das obwohl eine Abtreibung keine Krankheit heile. Die Behauptung der ACOG, Abtreibungen würden eine „essentielle Leistung“ darstellen, sei auch insofern in Frage zu stellen, als mehr als 85% der Gynäkologen keine Abtreibungen anbieten würden. Die Behauptung sei in einer Zeit, in der nicht einmal wichtige frauenärztliche Untersuchungen zur Minimierung der Ansteckungsgefahr mit COVID-19 und zur Ressourcenersparnis verschoben werden, medizinisch gesehen schlicht unverantwortlich.
Die Ärzte geben in der Stellungnahme außerdem zu bedenken, dass auch zu Hause durchgeführte medikamentöse Abtreibungen in 5% der Fälle stationäre Aufenthalte nötigen machen würden.
Deutsche NGOs fordern Lockerung der Abtreibungsregelungen
Wie die taz berichtet, sind unter anderem die Organisationen Doctors for Choice, Pro Choice und die Gesellschaft für Familienplanung Pro Familia um die Gesundheit und das Leben von Frauen in Deutschland wegen des beschränkten Zugangs zu Abtreibungen während der Corona-Pandemie besorgt. In einem offenen Brief fordern sie daher von Bundes- und Landesregierungen sowie den Krankenkassen wegen der Einschränkungen in Beratungsstellen, Praxen und Kliniken, von der Pflichtberatung, der gynäkologischen Untersuchung und der Ultraschalluntersuchung abzusehen und stattdessen den Zugang zur medikamentösen Abtreibung zu vereinfachen. Abtreibungspillen sollten nach nur einem Besuch beim Arzt und nachfolgender telemedizinischer Begleitung bis zur zehnten Schwangerschaftswoche für die Anwendung zu Hause zugelassen werden. Christiane von Rauch vom Verein Pro Choice soll in dem Zusammenhang davon gesprochen haben, dass „ein Schwangerschaftsabbruch keine elektive Leistung, sondern ein Notfall“ sei und als solcher auch in Zeiten der Corona-Pandemie anzuerkennen und in Klinken auch chirurgisch durchzuführen sei.
In Österreich machen Abtreibungskliniken und -praxen während der Pandemie weiter
In Österreich stelle sich die Lage insofern etwas anders dar, als der Schwangerschaftsabbruch eine Privatleistung ist. Ende März berichtete der Standard deshalb noch in Berufung auf die Österreichische Gesellschaft für Familienplanung (ÖGF), dass der Zugang zu Abtreibungen in Österreich vorerst gewährleistet sei, da die privaten Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, auch während der Corona-Maßnahmen geöffnet seien. Am 9. April hieß es im Kurier bereits, dass es nach Angaben des ÖGF in einigen Bundesländern nur je eine einzige Ordination gäbe, die Abtreibungen anbietet und der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen damit eingeschränkt sei. Der Kurier zitiert in dem Artikel auch den Abtreibungsarzt Christian Fiala, der sich auch wegen der Einstellung der regulären Schwangerschaftsuntersuchungen besorgt zeigt. “Es heißt momentan Notfälle haben Vorrang. Dazu gehört aber eine Vorsorgeuntersuchung, sonst besteht zum Beispiel die Gefahr, dass man ein Kind mit Fehlbildungen hat”, so Fiala. Lesen Sie dazu auch hier.
Mit großer Wahrscheinlichkeit würde es laut der ÖGF-Geschäftsführerin Angela Tunkel im Zuge der Ausgangsbeschränkungen auch “mehr zu ungewollten Schwangerschaften” kommen. Sie fordert deshalb einen einfacheren Zugang zur medikamentösen Abtreibung. Dabei sollte jeder niedergelassene Arzt ein Rezept ausstellen und das Medikament in der Apotheke abgeholt werden dürfen.
Johannes Reinprecht, Direktor des Instituts für Ehe und Familie (IEF), wundert sich im Zusammenhang mit den Berichten aus Österreich, dass trotz der von der österreichischen Regierung verhängten zahlreichen Restriktionen aufgrund der Corona-Pandemie, der geschlossenen Schulen, Kindergärten, Kuranstalten und Rehakliniken, die privaten Abtreibungskliniken ihrem Geschäft wie gewohnt nachgehen dürfen.
NGOs auf EU-Ebene
Auch auf EU-Ebene haben sich zahlreiche NGOs in einem offenen Brief an Regierungen der EU-Länder mit der Forderung gewandt, dass die Staaten einen sicheren und zeitnahen Zugang zu Abtreibungsdienstleistungen während der Corona- Pandemie gewährleisten sollen. Medikamentöse Abtreibungen sollen zu Hause durchgeführt werden können und die Verschreibung der Abtreibungspillen sollte über Telefon oder andere Medien erfolgen. Die NGOs fordern außerdem die Abschaffung aller Zusatzanforderungen wie gesetzliche Wartefristen, Arztbesuche oder verpflichtende Beratungen. Gefordert wird das unter Berufung auf die kontrovers diskutierten „sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte“ (SRHR) und die daraus resultierenden internationalen Verpflichtungen (lesen Sie dazu auch den IEF Beitrag „Internationale Koalition stellt fest: „Es gibt kein Recht auf Abtreibung“). Die Regierungen werden aufgefordert Abtreibungen als essentielle Gesundheitsleistungen anzuerkennen, Reisebeschränkungen im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen aufzuheben und gegebenenfalls restriktive Abtreibungsgesetzte zu reformieren.
WHO hält Abtreibungen für essentiell
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat im Zusammenhang mit COVID-19 und der sexuellen und reproduktiven Gesundheit eine Richtlinie erlassen. Darin wird festgehalten, dass Abtreibungen im gesetzlichen Rahmen zu gewährleisten seien und zwar auch bei mit dem Virus infizierten Frauen. Die Entscheidung der Frau und ihre “sexuellen und reproduktiven Rechte” seien während der Pandemie zu respektieren. In einer Stellungnahme gegenüber der Daily Caller News Foundation soll die WHO Abtreibungen außerdem als essentielle medizinische Leistung bezeichnet haben. Eine ähnliche Sicht sollen auch WHO-Vertreter während eines Webinars Ende März vertreten haben. (AH)