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INT / Abtreibung: Internationale Koalition stellt fest: „Es gibt kein Recht auf Abtreibung“

IEF, 10.10.2019 – Eine Allianz von 19 Staaten fordert die UNO auf, zukünftig auf ambivalente Begriffe wie „sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte“ (SRHR) zu verzichten, da diese immer wieder als Instrument zur Schwächung der Familien und Förderung von Abtreibungen eingesetzt werden.

Die USA hatten vor dem UN-Gesundheitsgipfel am 23. September in New York andere Regierungen dazu ermutigt, eine Koalition zu bilden, um die Verwendung ambivalenter und mehrdeutiger Ausdrücke und Begriffe, die Verwirrung stiften und mit familienfeindlichen und abtreibungsfördernden Agenden in Verbindung gebracht werden, zu verhindern. Das IEF hat berichtet.

Sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte (SRHR) als trojanisches Pferd

Dem Aufruf folgten 18 Staaten, darunter auch Brasilien, Russland, Polen, Ungarn und Ägypten, die beim Treffen zur universellen Gesundheitsversorgung im Rahmen der UN-Vollversammlung zusammen mit den USA eine gemeinsame Erklärung vorlegten.

Die anderen Mitgliedstaaten werden darin aufgefordert sich gemeinsam auf die Gewährleistung von Chancengleichheit und Gesundheit für alle Menschen, vor allem jedoch für jene die besonderen Gefahren und Risiken ausgesetzt sind, zu konzentrieren. Der Fokus solle auch auf jene Themen im Zusammenhang mit dem Zugang zur Gesundheitsversorgung gelegt werden, die die Staatengemeinschaft einen und nicht auf jene, die sie spalten.

Abgelehnt werden Verweise auf ambivalente Begriffe in UN-Dokumenten, wie etwa die sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte, da diese die Rolle der Familie untergraben, Praktiken wie die Abtreibung fördern und von Organen der UNO willkürlich interpretiert werden könnten.

„Es gibt kein Recht auf Abtreibung“ heißt es in der Erklärung weiter. Die erwähnten Begriffe dürften nicht dazu missbraucht werden um abtreibungsfördernde Maßnahmen und Programme voranzutreiben.

Außerdem sprachen sich die 19 Staaten für eine Sexualerziehung aus, die die schützende Rolle der Familie in diesem Bereich anerkennt und junge Menschen nicht schädlichen sexuellen Risiken aussetzt.

Die USA und ihre Verbündete sprachen sich für den höchstmöglichen Standard bei der ganzheitlichen Gesundheitsversorgung für Frauen, Männer, Kinder und Jugendliche in allen ihren Lebensphasen aus. Man sei für gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsversorgung, die sich auch auf die reproduktive Gesundheit, die Müttergesundheit, freiwillige und informierte Familienplanung und die Beseitigung von Gewalt an Frauen und Mädchen bezieht, sich jedoch nicht darin erschöpft.

Den vollständigen Text der gemeinsamen Erklärung finden Sie hier.

Holländische Gegenerklärung 

Wie die Washington Post berichtet, stieß die Koalition und ihr gemeinsames Statement auf heftige Kritik von Seiten vieler Mitgliedstaaten, vor allem aus den Reihen der EU. Ein schwedischer Minister sprach in einem Tweet von „unglaublichen Nachrichten“ und unterstrich, dass die Rechte der Frauen immer geschützt werden müssen. Die holländische Außenhandelsministerin, Sigrid Kaag, nahm die Erklärung außerdem zum Anlass im Namen von 58 Mitgliedstaaten ein eigenes Statement abzugeben.

Sie weist darin auf die Wichtigkeit sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte im Zusammenhang mit der universellen Gesundheitsversorgung und den nachhaltigen Entwicklungszielen (Sustainable Development Goals, SDG) hin.

Die SRHR würden einen entscheidenden Beitrag zur Vorbeugung von Risiken, zur Schadensminimierung und letztendlich zur Rettung von Leben beitragen. Geschlechtsspezifische Ungleichheiten würden hingegen die Verwirklichung des Rechts auf Gesundheit und das Erreichen der nachhaltigen Entwicklungsziele, wie die Senkung der Müttersterblichkeit, den universellen Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechten, die Beseitigung geschlechtsspezifischer Gewalt und schädlicher Praktiken, behindern.

Investitionen in sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte hätten sich außerdem als erschwinglich, kosteneffektiv und kostensparend herausgestellt. Sie würden zur Minimierung finanzieller Risiken, Entlastung der Gesundheitsversorgungssysteme beitragen und damit die wirtschaftliche Entwicklung, Armutsbekämpfung und nachhaltige Entwicklung fördern.

Den vollständigen Text der Gegenerklärung finden Sie hier.

Abschlusserklärung mit Verweisen auf SRHR

Letzten Endes konnten sich die USA und ihre Verbündeten, laut C-Fam nicht gegen den starken Widerstand der meisten EU- und lateinamerikanischen Staaten durchsetzen. Der mehrdeutige und ambivalente Begriff der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte wurde schließlich in die Abschlusserklärung des UN-Gesundheitsgipfels aufgenommen. Die Pro-Life-Koalition bestand darauf, dass die Erklärung im Lichte der früheren UN-Vereinbarungen, die ein Recht auf Abtreibung ausschließen, ausgelegt werden müsse. Doch einige Staaten sollen sich während der Verhandlungen gegen eine derartige Auslegung ausgesprochen haben. Die Vorreiterrolle soll hier vor allem die EU eingenommen haben, auch wenn sich mit Polen und Ungarn zwei EU-Mitglieder den USA angeschlossen hatten.

Der Heilige Stuhl für eine Gesundheitsversorgung ab der Empfängnis bis zum natürlichen Tod

Der am Gesundheitsgipfel anwesende Vertreter des Heiligen Stuhls, Kardinal Pietro Parolin, unterstrich in einer offiziellen Erklärung, dass das Recht auf Gesundheit allen Menschen in allen Lebensphasen, von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod, zustehen würde.

Wie die Catholic News Agency berichtet, wies der Kardinal zudem darauf hin, dass der Heilige Stuhl die Abtreibung, den Zugang zur Abtreibung, die Abtreibung behinderter Kinder, die Leihmutterschaft und Sterilisation als Aspekte der universellen Gesundheitsversorgung oder der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte ablehne. Der Vatikan habe bereits bei der Weltbevölkerungskonferenz in Kairo im Jahre 1994 und bei der Weltfrauenkonferenz in Peking im Jahr 1995 seine Vorbehalte gegenüber den dort verwendeten Begriffen, die im Sinne eines Rechts auf Abtreibung ausgelegt werden könnten, vorgebracht. (AH)

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