Haager Friedenskonferenz und Leihmutterschaft
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INT / Reproduktionsmedizin: Einheitliche Gesetzgebung zur Leihmutterschaft

IEF, 25.06.2020 – Bereits seit 2015 arbeitet die Haager Konferenz an einer Vereinheitlichung der Gesetzesbestimmungen rund um die Feststellung, Anfechtung und Anerkennung der rechtlichen Abstammung von Kindern.

Globale zwischenstaatliche Organisation

Die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) wurde 1893 gegründet und arbeitet seitdem an der fortschreitenden Vereinheitlichung der Regeln des Internationalen Privatrechts. Seit Ende des 19. Jahrhunderts wurden durch sie eine Reihe von Übereinkommen beschlossen. Mit 85 Mitgliedern (84 Staaten und die Europäische Union selbst), die alle Kontinente repräsentieren, ist die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht eine globale zwischenstaatliche Organisation.

Internationaler Rechtsrahmen für Leihmutterschaft

Wie das IEF bereits berichtet hat, untersucht das Ständige Büro der HCCH seit 2015 die Fragen des Internationalen Privatrechts, die sich im Zusammenhang mit der rechtlichen Abstammung von Kindern und insbesondere im Zusammenhang mit internationalen Leihmutterschaftsvereinbarungen stellen. Ein angestrebter internationaler Rechtsrahmen für Leihmutterschaft soll auch die Festlegung von sogenannten Mindeststandards beinhalten. Kritisiert wurde vielfach, dass durch diesen Rechtsrahmen die Entwicklung des Marktes gestärkt und Leihmutterschaft legitimiert werde, obwohl diese unvereinbar mit der Menschenrechtskonvention sei.

International besetzte Expertengruppe

Im Jahr 2015 beschloss der Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Politik (CGAP) der Haager Konferenz, dass eine Expertengruppe einberufen werden sollte, um die Möglichkeit zu prüfen, die Arbeit in diesem Bereich voranzubringen. Sitzungen der Expertengruppe fanden bisher im Februar 2016, Januar/Februar 2017, Februar 2018, September 2018, Januar/Februar 2019 und Oktober/November 2019 statt. Im März des heurigen Jahres verlängerte die CGAP das Mandat der Expertengruppe um zwei weitere Jahre und befürwortete die Fortsetzung der Arbeit im Einklang mit deren letzten Bericht.

Festgestellt wurde, dass sich die Arbeit auf die Entwicklung zweier Bereiche konzentrieren sollte:

  • ein allgemeines Instrument des internationalen Privatrechts über die Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen über die rechtliche Abstammung;
  • und ein gesondertes Protokoll über die Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen über die rechtliche Abstammung, die als Ergebnis internationaler Leihmutterschaftsvereinbarungen ergangen sind.

Die Expertengruppe wird nach diesem Entschluss vorerst bis 2022 potentielle Bestimmungen für die Aufnahme solcher Rechtsinstrumente entwickeln.

Das IEF wird weiterhin darüber berichten. (KL)

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