US / Abtreibung: Eine Perversion von Diskriminierungstatbeständen
IEF, 23.07.2020 – US-Regierung hebt kontroversen Obamacare-Erlass auf, der Gesundheitseinrichtungen zur Durchführung von Abtreibungen gezwungen hätte.
Der auch als “Obamacare“ bezeichnete Affordable Care Act (ACA) sieht eine strenge Anwendung der amerikanischen Bürgerrechtsgesetze, basierend auf Rasse, Hautfarbe, nationaler Herkunft, Behinderung, Alter und Geschlecht vor. 2016 hat die Regierung unter Obama dazu ein zusätzliches Dekret erlassen, mit dem die Bedeutung der Diskriminierung auf Grund des Geschlechts weitestgehend umgedeutet wurde. Der Diskriminierungstatbestand sollte seither zum einen unter Geschlecht die soziale Gender-Identität verstehen. Demnach sei nicht das biologische Geschlecht relevant, sondern die persönliche Empfinden, die sowohl männlich, weiblich, beides oder keines von beiden sein könne. Zum anderen aber wurde auch die Weigerung, Abtreibungen durchzuführen als grundsätzlich geschlechtsbezogene Diskriminierung eingestuft.
Wie das U.S. Department of Health & Human Services (HHS) in einer Presseaussendung nun erklärte, wurde diese vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Auslegung jetzt korrigiert und der ursprüngliche Bedeutungsinhalt wiederhergestellt. Der Begriff „Geschlecht“ wird dadurch wieder als ein auf der Biologie basierendes Merkmal, das sich in „männlich“ und „weiblich“ unterteilt, definiert. Auch die Verweigerung von Abtreibungen werde nicht mehr als per se „geschlechterdiskriminierend“ eingestuft.
Das von Obamas Regierung erlassene Dekret wurde nie umgesetzt. Nach seinem Erlass wurde es von den Bundesgerichten aufgehoben. Da die Bestimmung jedoch formell noch in den Dokumenten vorhanden war und durch spätere Gerichtsurteile wieder hätte in Kraft treten können, wurde die verfassungswidrige Klausel nun endgültig aus dem Affordable Care Act gestrichen. Zukünftig können Gesundheitseinrichtungen und medizinisches Personal daher nicht dazu gezwungen werden, Abtreibungen oder geschlechtsumwandelnde Operationen durchzuführen.
“HHS respektiert die Würde eines jeden Menschen und wie wir in unserer Reaktion auf die Pandemie gezeigt haben, schützen und setzen wir die Bürgerrechte aller in vollem Umfang, wie es uns im Rahmen der vom Kongress verabschiedeten Gesetze gestattet ist, um“, versichert Roger Severino, Direktor der Bürgerrechtabteilung des HHS in der genannten Presseaussendung. Dazu gehöre eben auch die Religions- und Meinungsfreiheit, wie auch eine weitere themenrelevante Entscheidung zeigt.
Religiöse Organisationen müssen keine Verhütungs- und Abtreibungsmittel zur Verfügung stellen
Am 8. Juli entschied der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten etwa, dass religiöse Organisationen im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung ihrer Angestellten, die Kosten für Verhütungsmittel und Abtreibungspillen nicht übernehmen müssen. Wie National Review berichtet, haben viele Organisationen, die aufgrund ihrer religiösen Überzeugung der Bestimmung nicht Folge leisten wollten – darunter auch der katholische Orden der „Kleinen Schwestern der Armen“ – gegen die unter Obama erlassene Regelung geklagt. Diese sah nämlich lediglich eine Ausnahme für Kirchen vor. Der Rechtsstreit zog sich über mehrere Jahre.
Unter der derzeitigen Präsidentschaft wurde die Ausnahmeklausel schließlich auch auf Arbeitgeber ausgeweitet, die moralische und religiöse Einwände gegen die Regelung geltend machen konnten. Doch auch dieser neue Beschluss blieb nicht unangefochten. Diesmal waren es einige US-Bundesstaaten, darunter Pennsylvania und New Jersey, die auf die Einhaltung der Obama-Regelung klagten. Der Rechtsstreit wurde nun vom Obersten Gerichtshof endgültig entschieden. In einem Votum mit sieben zu zwei wurde somit die unter Trump ausgeweitete Ausnahmeklausel bestätigt. Die Richter würdigten in ihrer Entscheidung die Arbeit der Beklagten und erklärten, dass es der Regierung gestattet war, die Gewissenfreiheit der Nonnen und anderer religiöser Organisationen zu schützen. (AH)